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Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

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• Branntwein, branntweinhaltige Getränke<br />

oder Lebensmittel werden an<br />

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren<br />

nicht abgegeben und der Verzehr<br />

wird ihnen nicht gestattet.<br />

• Andere alkoholische Getränke (zum<br />

Beispiel Bier, Wein, Sekt) werden an<br />

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren<br />

nicht abgegeben.<br />

• Alle Maßnahmen zur Trinkanimation<br />

wie „Happy Hours“, Trinkspiele oder<br />

Kübelsaufen werden unterlassen.<br />

• Das Rauchen in der Öffentlichkeit<br />

wird Kindern und Jugendlichen unter<br />

18 Jahren nicht gestattet.<br />

6.2 Ansprechpartner,<br />

Links und Formulare<br />

Auf den Internetseiten des <strong>Landratsamt</strong>s<br />

<strong>Unterallgäu</strong> sind unter www.unterallgaeu.de<br />

viele weitere Informationen<br />

zusammengestellt. Neben Themen,<br />

die den Jugendschutz betreffen, finden<br />

<strong>Veranstalter</strong> hier zahlreiche weitere<br />

veranstaltungsrelevante Informationen<br />

und Ansprechpartner – ob es um Baurecht,<br />

Verbraucherschutz, Hygiene, Verkehr,<br />

Faschingsumzüge oder Abfallentsorgung<br />

geht.<br />

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