Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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6. Zusammenfassung und<br />
weitere Informationen<br />
Für alle öffentlichen Veranstaltungen<br />
gelten Regeln, an die sich die Verantwortlichen<br />
halten müssen. Andernfalls<br />
drohen Strafen. Wer die Bestimmungen<br />
beachtet, schützt sich allerdings nicht<br />
nur vor rechtlichen Folgen und hohen<br />
Bußgeldern – er hat auch weniger Ärger<br />
und trägt zur Gesundheit Jugendlicher<br />
bei. Nicht zuletzt erwirbt sich eine Party,<br />
die ohne Schwierigkeiten abläuft,<br />
einen guten Ruf und der <strong>Veranstalter</strong><br />
ein positives Image. Für einen schnellen<br />
Überblick sind die wichtigsten Bestimmungen<br />
nach dem Jugendschutzgesetz<br />
im Folgenden noch einmal kurz zusammengestellt.<br />
Außerdem erfahren <strong>Veranstalter</strong>,<br />
wo sie Ansprechpartner und<br />
weitere Informationen finden.<br />
6.1 Die wichtigsten<br />
Regeln in Kürze<br />
Folgende Regeln sollten sich <strong>Veranstalter</strong><br />
gut einprägen. Sie sind nach dem Jugendschutzgesetz<br />
verpflichtend.<br />
• Der <strong>Veranstalter</strong> kennt die Bestimmungen<br />
nach dem Jugendschutzgesetz,<br />
trifft die nötigen Vorkehrungen<br />
zur Umsetzung und weist die Helfer<br />
entsprechend ein.<br />
• Der <strong>Veranstalter</strong> hängt die Vorschriften<br />
deutlich sichtbar und gut lesbar<br />
aus, um sie bekannt zu machen.<br />
• Der <strong>Veranstalter</strong> achtet auf die gesetzlich<br />
vorgegebenen Zeiten, zu denen<br />
sich Kinder und Jugendliche bei<br />
der Veranstaltung aufhalten dürfen.<br />
• Der <strong>Veranstalter</strong> überprüft, falls Altersgrenzen<br />
zu beachten sind, im<br />
Zweifelsfall das Alter der Jugendlichen.<br />
• Falls das Alter der Besucher nicht<br />
durch ein Bändchen oder ähnliches<br />
gekennzeichnet ist, wird das Ausschankpersonal<br />
vor der Veranstaltung<br />
angewiesen, junge Besucher<br />
zum Vorzeigen des Ausweises aufzufordern<br />
und ohne den Nachweis<br />
weder Alkohol noch Zigaretten auszugeben.<br />
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