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Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

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Umwelt- und Naturschutz<br />

Bei Veranstaltungen in freier Natur muss<br />

der <strong>Veranstalter</strong> darauf achten, dass Beeinträchtigungen<br />

vermieden werden.<br />

Außerhalb geschlossener Ortschaften<br />

muss man bei Veranstaltungen immer<br />

prüfen, ob hierdurch Belange des Natur-<br />

und Umweltschutzes betroffen sein<br />

könnten. Dies ist zum Beispiel dann der<br />

Fall, wenn die Veranstaltung in einem<br />

Landschaftsschutzgebiet oder einem<br />

geschützten Landschaftsteil stattfinden<br />

soll. Es ist bei Veranstaltungen in freier<br />

Natur deshalb ratsam, mit der Unteren<br />

Naturschutzbehörde im <strong>Landratsamt</strong><br />

oder mit der Gemeindeverwaltung Kontakt<br />

aufzunehmen und abzuklären, ob<br />

für die Veranstaltung eine gesonderte<br />

Erlaubnis erforderlich ist.<br />

Urheberrecht<br />

Das Urheberrecht schützt das geistige<br />

Eigentum von Kulturschaffenden wie<br />

zum Beispiel Komponisten und sorgt dafür,<br />

dass die Urheber an der wirtschaftlichen<br />

Nutzung ihrer Werke angemessen<br />

beteiligt werden. Für <strong>Veranstalter</strong> gibt<br />

es hier viele Stolperfallen – nicht zuletzt<br />

weil das Urheberrecht zum Teil sehr<br />

kompliziert ist. Am häufigsten werden<br />

<strong>Veranstalter</strong> mit der GEMA konfrontiert.<br />

Diese Organisation kümmert sich um<br />

Rechte im Bereich Musik.<br />

Es gibt aber noch weitere Aspekte zu<br />

beachten:<br />

• Selbst gebrannte Datenträger sind<br />

bei öffentlichen Veranstaltungen<br />

ausnahmslos verboten. Ihr Einsatz<br />

zieht zivil- und strafrechtliche Konsequenzen<br />

nach sich.<br />

• Auch das Abspielen von Filmen, Videos<br />

oder DVDs im Rahmen von öffentlichen<br />

Veranstaltungen bedarf<br />

einer Genehmigung.<br />

• Bei der Gestaltung von Plakaten oder<br />

zum Beispiel Flyern muss man darauf<br />

achten, dass keine urheberrechtlich<br />

geschützten Bilder verwendet werden.<br />

• Auch wenn Texte oder Bilder aus dem<br />

Internet herunter geladen werden,<br />

ist das Urheberrecht zu beachten.<br />

Veranstaltungsort<br />

Sofern man nicht über einen eigenen<br />

Veranstaltungsort verfügt, ist es wichtig,<br />

mit dem jeweiligen Besitzer oder Vermieter<br />

des Veranstaltungsorts frühzeitig<br />

einen Veranstaltungstermin zu vereinbaren<br />

– und zwar schriftlich. In den<br />

meisten Fällen wird man einen Mietoder<br />

Überlassungsvertrag abschließen.<br />

Mündliche Vereinbarungen sind zwar<br />

prinzipiell genauso gültig, geraten aber<br />

schnell in Vergessenheit und führen oft<br />

zu Streitereien. Der <strong>Veranstalter</strong> muss<br />

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