Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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gäu aufgrund eines mehrheitlichen Beschlusses<br />
der Bürgermeister um 2 Uhr<br />
enden, Ausschankende sollte um 1.30<br />
Uhr sein. Für Faschingsveranstaltungen<br />
gilt: um 2.30 Uhr ist Ausschankschluss,<br />
um 3 Uhr Veranstaltungsende.<br />
Ein früheres Ende dient unter anderem<br />
der Eindämmung von übermäßigem<br />
Alkoholkonsum und von Straftaten wie<br />
Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen.<br />
Die endgültige Entscheidung,<br />
wie lange eine Veranstaltung dauern<br />
darf, liegt bei der jeweiligen Stadt oder<br />
Gemeinde. Es wird aber empfohlen, sich<br />
an die vereinbarten Betriebszeiten im<br />
Landkreis zu halten.<br />
Stille Tage<br />
Als „stille Tage“ gelten Aschermittwoch,<br />
Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag,<br />
Allerheiligen, der zweite Sonntag<br />
vor dem ersten Advent als Volkstrauertag,<br />
Totensonntag, Buß- und Bettag und<br />
Heiligabend. An diesen Tagen sind öffentliche<br />
Unterhaltungsveranstaltungen<br />
in der Zeit von 2 bis 24.00 Uhr nur dann<br />
erlaubt, wenn der ernste Charakter des<br />
stillen Tages gewahrt ist. Ausnahmen<br />
sind Karfreitag und Karsamstag: Hier gilt<br />
die „Stille“ den ganzen Tag. Am Heiligen<br />
Abend beginnt die „Stille“ ab 14 Uhr.<br />
In Gaststätten sind an stillen Tagen Tanzbetrieb<br />
und -veranstaltungen ebenso<br />
wie Unterhaltungsveranstaltungen in<br />
den geschützten Zeiten nicht erlaubt;<br />
Musik muss in Art und Lautstärke dem<br />
Charakter des ernsten Tages angepasst<br />
sein.<br />
Am Karfreitag sind in Räumen mit<br />
Schankbetrieb musikalische Darbietungen<br />
jeder Art verboten. Sportveranstaltungen<br />
sind an stillen Tagen grundsätzlich<br />
erlaubt. Lediglich am Karfreitag und<br />
am Buß- und Bettag sind Sportveranstaltungen<br />
ganztags verboten.<br />
Aus wichtigen Gründen sind im Einzelfall<br />
Befreiungen von verschiedenen gesetzlichen<br />
Verboten des Feiertagsgesetzes<br />
möglich. Hierfür sind die Gemeinden im<br />
Landkreis zuständig.<br />
Technik<br />
Alle Geräte sollten kurz vor der Veranstaltung<br />
nochmals geprüft werden. Falls<br />
möglich, empfiehlt es sich, Ersatzgeräte<br />
bereitzuhalten. Elektrische Anlagen<br />
beziehungsweise Leitungen müssen<br />
entsprechend den sogenannten VDE-<br />
Bestimmungen installiert werden. Verlegte<br />
Kabel müssen in ihrer gesamten<br />
Länge abgedeckt oder mit auffallenden<br />
Klebestreifen befestigt werden.<br />
Wichtig ist, dass für den Fall der Fälle<br />
Telefonnummern von Fachleuten wie<br />
Hausmeister oder Elektriker sowie von<br />
„Ersatzlieferanten“ vorhanden sind.<br />
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