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Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

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gen der Gemeinde, der Polizei und<br />

dem <strong>Landratsamt</strong> vorgelegt werden.<br />

• Der Leiter des Ordnungsdiensts muss<br />

die Jugendschutzauflagen kennen.<br />

Er muss ständig vor Ort über Handy<br />

oder Funk erreichbar sein.<br />

Plakate und Flyer<br />

• Plakate und Flyer sollten eindeutige<br />

Aussagen über Ort, Zeit und Inhalt<br />

der Veranstaltung enthalten. Wichtig<br />

ist auch ein Impressum, das heißt genaue<br />

Angaben zum <strong>Veranstalter</strong>.<br />

• Für die Gestaltung von Plakaten und<br />

Flyern gibt es Tipps und Erfahrungswerte<br />

– letztendlich ist es aber eine<br />

individuelle Entscheidung, die von<br />

verschiedenen Faktoren wie Kosten,<br />

Zielgruppe oder persönlichem Geschmack<br />

beeinflusst wird. Wichtig<br />

ist in jedem Fall die Beachtung von<br />

Copyrights, denn viele Bilder und<br />

Logos dürfen nur mit Genehmigung<br />

verwendet werden.<br />

• Das Anbringen von Plakaten ist in der<br />

Regel nur an von der jeweiligen Stadt<br />

oder Gemeinde dafür vorgesehenen<br />

Anschlagflächen zulässig und erfordert<br />

eine Plakatierungserlaubnis. Zu<br />

beachten ist, dass viele Plakatsäulen<br />

und Plakatanschlagflächen Werbefirmen<br />

gehören. Hier darf nur die<br />

jeweilige Firma Plakate anbringen.<br />

Der Aushang von Plakaten ist grundsätzlich<br />

verboten, wenn dadurch der<br />

Verkehr beeinträchtigt wird. Nach<br />

der Veranstaltung müssen die Plakate<br />

wieder entfernt werden.<br />

• Auch wenn man Flyer auslegen<br />

möchte, muss man normalerweise<br />

vorher fragen. Sollen diese auf öffentlichen<br />

Plätzen verteilt werden,<br />

braucht man dafür in der Regel eine<br />

Genehmigung der Stadt oder Gemeinde.<br />

Polizei<br />

Bei Veranstaltungen kommt es immer<br />

wieder vor, dass sich die Anwohner<br />

wegen Ruhestörung und Lärmbelästigung<br />

durch laute Musik, laute Unterhaltungen<br />

auf der Straße oder Geräusche<br />

durch an- oder abfahrende Autos<br />

beschweren und die Polizei rufen. Um<br />

Ärger möglichst zu vermeiden, können<br />

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