Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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gen der Gemeinde, der Polizei und<br />
dem <strong>Landratsamt</strong> vorgelegt werden.<br />
• Der Leiter des Ordnungsdiensts muss<br />
die Jugendschutzauflagen kennen.<br />
Er muss ständig vor Ort über Handy<br />
oder Funk erreichbar sein.<br />
Plakate und Flyer<br />
• Plakate und Flyer sollten eindeutige<br />
Aussagen über Ort, Zeit und Inhalt<br />
der Veranstaltung enthalten. Wichtig<br />
ist auch ein Impressum, das heißt genaue<br />
Angaben zum <strong>Veranstalter</strong>.<br />
• Für die Gestaltung von Plakaten und<br />
Flyern gibt es Tipps und Erfahrungswerte<br />
– letztendlich ist es aber eine<br />
individuelle Entscheidung, die von<br />
verschiedenen Faktoren wie Kosten,<br />
Zielgruppe oder persönlichem Geschmack<br />
beeinflusst wird. Wichtig<br />
ist in jedem Fall die Beachtung von<br />
Copyrights, denn viele Bilder und<br />
Logos dürfen nur mit Genehmigung<br />
verwendet werden.<br />
• Das Anbringen von Plakaten ist in der<br />
Regel nur an von der jeweiligen Stadt<br />
oder Gemeinde dafür vorgesehenen<br />
Anschlagflächen zulässig und erfordert<br />
eine Plakatierungserlaubnis. Zu<br />
beachten ist, dass viele Plakatsäulen<br />
und Plakatanschlagflächen Werbefirmen<br />
gehören. Hier darf nur die<br />
jeweilige Firma Plakate anbringen.<br />
Der Aushang von Plakaten ist grundsätzlich<br />
verboten, wenn dadurch der<br />
Verkehr beeinträchtigt wird. Nach<br />
der Veranstaltung müssen die Plakate<br />
wieder entfernt werden.<br />
• Auch wenn man Flyer auslegen<br />
möchte, muss man normalerweise<br />
vorher fragen. Sollen diese auf öffentlichen<br />
Plätzen verteilt werden,<br />
braucht man dafür in der Regel eine<br />
Genehmigung der Stadt oder Gemeinde.<br />
Polizei<br />
Bei Veranstaltungen kommt es immer<br />
wieder vor, dass sich die Anwohner<br />
wegen Ruhestörung und Lärmbelästigung<br />
durch laute Musik, laute Unterhaltungen<br />
auf der Straße oder Geräusche<br />
durch an- oder abfahrende Autos<br />
beschweren und die Polizei rufen. Um<br />
Ärger möglichst zu vermeiden, können<br />
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