Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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Lärmschutz<br />
• Musikalische Darbietungen in Räumen<br />
dürfen einen Wert von 90 Dezibel,<br />
gemessen als Halbstundenmittelwert<br />
etwa zehn Meter vor den<br />
Lautsprechern, nicht überschreiten.<br />
• Musikdarbietungen dürfen grundsätzlich<br />
nur eine Lautstärke haben, die<br />
die umliegende Wohnbevölkerung<br />
nicht in unzumutbarer Weise stört.<br />
Entsprechend der Technischen Anleitung<br />
zum Schutz gegen Lärm<br />
(TA-Lärm) dürfen nachts im Außenbereich<br />
für Einzelveranstaltungen<br />
(seltene Ereignisse) Werte von 55<br />
Dezibel nicht überschritten werden<br />
– gemessen beim nächstgelegenen<br />
Nachbarn. Die Nachtzeit beginnt um<br />
22 Uhr und endet um 6 Uhr.<br />
• Lautsprecher müssen so eingerichtet<br />
werden, dass eine direkte Beschallung<br />
der Wohngebäude in unmittelbarer<br />
Nähe vermieden wird.<br />
• Die Installation der Musikanlage,<br />
die Justierung und Sicherung der<br />
Justierung gegen unbefugte Eingriffe<br />
muss von einem Fachbetrieb<br />
für Beschallungstechnik vorgenommen<br />
und protokolliert werden.<br />
Die Protokolle müssen während des<br />
laufenden Betriebs am Veranstaltungsort<br />
verfügbar sein und sie müssen<br />
mindestens ein Jahr aufbewahrt<br />
werden.<br />
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