Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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Checklisten<br />
Ein bewährtes Mittel, um Termine und<br />
Abläufe in den Griff zu bekommen und<br />
an alle wichtigen Dinge zu denken, sind<br />
Checklisten. Gerade Kleinigkeiten geraten<br />
in der Hektik, die meistens kurz vor<br />
einer Veranstaltung entsteht, schnell<br />
aus dem Blick.<br />
Erreichbarkeiten<br />
Die verantwortlichen Personen sollten<br />
ständig erreichbar sein – zum Beispiel<br />
per Handy oder über Sprechfunkgeräte.<br />
Alle verantwortlichen Personen – auch<br />
am Einlass und am Getränkeausschank<br />
– sollten über eine Telefonliste mit den<br />
Nummern aller wichtigen Ansprechpartner<br />
verfügen.<br />
Um in Notfällen schnell reagieren zu<br />
können, ist es wichtig, dass auch die<br />
Nummern von Polizei, Feuerwehr und<br />
Notarzt bekannt sind. Hilfreich sind ferner<br />
auch Telefonnummern für den Fall,<br />
dass<br />
• die Musikanlage den Geist aufgibt,<br />
• der Strom oder die Heizung ausfällt,<br />
• die Getränke ausgehen.<br />
Finanzamt<br />
Wird eine Veranstaltung genehmigt,<br />
geht automatisch eine Kopie der Genehmigung<br />
ans Finanzamt. Die Veranstaltung<br />
ist dort also auf alle Fälle bekannt.<br />
Wer ein größeres Fest plant, bei dem<br />
Gewinn erzielt werden soll, sollte sich<br />
frühzeitig beim zuständigen Finanzamt<br />
nach den steuerrechtlichen Details erkundigen.<br />
Finanzplanung<br />
Was die Finanzen betrifft, gibt es eine<br />
einfache Faustregel: Je größer die Veranstaltung,<br />
desto wichtiger ist eine solide<br />
Planung. Die Ausgaben lassen sich<br />
relativ genau kalkulieren. Um Überraschungen<br />
zu vermeiden, empfiehlt sich<br />
eine Aufstellung aller Ausgaben.<br />
Bei den Einnahmen gibt es den Unsicherheitsfaktor<br />
der Besucherzahl. Deshalb<br />
lieber mit weniger Besuchern also<br />
mit weniger Einnahmen kalkulieren.<br />
Empfehlenswert ist es auch, sich bei der<br />
Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu informieren,<br />
ob es für die geplante Veranstaltung<br />
Zuschüsse gibt.<br />
Flucht- und Rettungswege<br />
Im Hinblick auf Flucht- und Rettungswege<br />
muss Folgendes beachtet werden:<br />
• Der Ausgang muss breit genug sein<br />
und darf nicht zugestellt werden.<br />
• Es müssen mindestens zwei voneinander<br />
unabhängige Rettungswege<br />
zur Verfügung stehen, möglichst an<br />
den gegenüberliegenden Enden des<br />
Veranstaltungsraumes. Zwingend<br />
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