Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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• Leitungen und Beleuchtungskörper<br />
dürfen nur an nicht brennbaren Materialien<br />
wie Drahtseilen oder Ketten<br />
aufgehängt werden.<br />
• Flüssiggasflaschen müssen außerhalb<br />
der Verkaufsbuden oder des<br />
Festzeltes aufgestellt und durch einen<br />
Zaun, einen abgesperrten Blechschrank<br />
oder Ähnliches gesichert<br />
werden.<br />
• Es müssen amtlich zugelassene, geeignete<br />
Feuerlöscher nach DIN 14<br />
406 oder DIN EN 3 bereitgehalten<br />
werden. Bei der Verwendung von<br />
Speisefetten und/oder Speiseölen<br />
sollten unbedingt spezielle Fettbrandlöscher<br />
vorhanden sein. Die<br />
Feuerlöscher müssen von einem<br />
Sachkundigen geprüft, die Standplätze<br />
mit dem örtlich zuständigen Feuerwehrkommandanten<br />
abgesprochen<br />
sein.<br />
• Zusätzlich muss eine staubgeschützte<br />
Löschdecke nach DIN 14155 vorhanden<br />
sein. Das Personal muss darüber<br />
informiert sein, wie man mit Feuerlöschern<br />
und Löschdecke umgeht.<br />
• Es muss eine stromnetzunabhängige<br />
Notbeleuchtung vorhanden sein,<br />
über die die Notausgangstüren gekennzeichnet<br />
werden und die ein<br />
sicheres Verlassen des Veranstaltungsraumes<br />
bis zur öffentlichen<br />
Verkehrsfläche ermöglicht.<br />
• Löschwasserentnahmestellen, also<br />
Hydranten, dürfen nicht überbaut<br />
und zugeparkt werden.<br />
• Bei Veranstaltungen mit mehr als 200<br />
Besuchern gelten unter Umständen<br />
zusätzliche Auflagen.<br />
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