Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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Besucherzahl<br />
Wie viele Besucher bei einer Veranstaltung<br />
maximal zulässig sind, hängt von<br />
der Größe des Veranstaltungsraums<br />
und von der Art der Bestuhlung ab. Außerdem<br />
müssen entsprechende Fluchtund<br />
Rettungswege vorhanden sein. Bei<br />
Sitzplätzen an Tischen rechnet man mit<br />
einer Person pro Quadratmeter, bei Reihensitzplätzen<br />
und Stehplätzen mit zwei<br />
Personen pro Quadratmeter.<br />
Brandschutz<br />
Zu den Sicherheitsvorkehrungen gehört<br />
es auch, Bränden vorzubeugen. Im Allgemeinen<br />
sollte man Folgendes beachten:<br />
• Wer eine Veranstaltung in einem Saal<br />
durchführen möchte, sollte sich beim<br />
Vermieter informieren, ob die Räumlichkeiten<br />
geeignet sind, bereits<br />
überprüft wurden und ob diese den<br />
Brandschutzvorschriften entsprechen.<br />
Dies wird in der Regel der Fall<br />
sein, so dass keine weiteren Maßnahmen<br />
erforderlich sind. Dennoch<br />
muss man in jedem Fall darauf achten,<br />
dass die Fluchtwege freigehalten<br />
werden.<br />
• Festhallen, dazu gehören auch landwirtschaftliche<br />
Hallen und Scheunen,<br />
müssen vor der Veranstaltung gründlich<br />
gesäubert werden. Alle nicht zur<br />
Veranstaltung gehörenden Räume<br />
müssen fest verschlossen gehalten<br />
werden. Im Veranstaltungsraum, in<br />
offenen Nebenräumen sowie unmittelbar<br />
an den Außenwänden des<br />
Veranstaltungsraumes dürfen keine<br />
leicht entzündbaren Ernteerzeugnisse<br />
wie Stroh oder Heu gelagert werden.<br />
Dies gilt auch für den Bereich<br />
der Zufahrten, Zugänge, Rettungsund<br />
Fluchtwege.<br />
• Sogenanntes offenes Licht, zum Beispiel<br />
von Kerzen oder Petroleumlampen,<br />
darf nur auf Tischen und Theken<br />
verwendet werden. Voraussetzung<br />
sind nicht-brennbare, standsichere<br />
Untersätze. Dekorationen, Vorhänge<br />
und Ähnliches müssen mindestens<br />
„schwer entflammbar“ sein. Man<br />
sollte sich beim Kauf unbedingt einen<br />
Nachweis vorzeigen lassen. Die<br />
typischen schwarzen Siloplanen sind<br />
nicht zulässig.<br />
• Koch- und Grillgeräte sowie Wärmeerzeuger<br />
müssen so aufgestellt<br />
werden, dass benachbarte Bauteile,<br />
Dekorationen und sonstige Gegenstände<br />
durch die Wärme dieser Gegenstände<br />
nicht in Brand geraten<br />
können.<br />
• Scheinwerfer dürfen zu anderen Gegenständen<br />
nur im Abstand von 1,5<br />
Meter aufgestellt werden.<br />
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