Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
• Für sogenannte fliegende Bauten wie<br />
zum Beispiel Festzelte, Bühnen, Fahrgeschäfte<br />
und dergleichen braucht<br />
man eine Ausführungsgenehmigung.<br />
Sie müssen mindestens eine Woche<br />
vor der Veranstaltung beim Bauamt<br />
zur „Gebrauchsabnahme“ angezeigt<br />
werden. Das „Prüfbuch“ muss zur<br />
Abnahme vorliegen. Für kleinere<br />
„fliegende Bauten“ wie Zelte unter<br />
75 Quadratmeter, Toilettenwagen<br />
oder Bühnen bis 100 Quadratmeter<br />
Fläche und fünf Meter Höhe ist keine<br />
Ausführungsgenehmigung und damit<br />
auch keine Abnahme erforderlich.<br />
Tipp: Je früher Sie die Anträge stellen,<br />
umso schneller erfahren Sie die Auflagen<br />
und können sich als <strong>Veranstalter</strong><br />
entsprechend darauf einrichten.<br />
Auflagen<br />
Auflagen müssen eingehalten werden.<br />
Wer diesen zuwiderhandelt, begeht<br />
eine Ordnungswidrigkeit. Das kann ein<br />
Bußgeldverfahren oder die sofortige Beendigung<br />
der Veranstaltung bedeuten.<br />
Die jeweiligen Auflagen können von Ort<br />
zu Ort unterschiedlich sein. Auflagen<br />
werden zum Beispiel zu folgenden Bereichen<br />
erteilt:<br />
• Sicherheit, Brandschutz, Rettungswege<br />
• Jugendschutz<br />
• Parkplätze<br />
• Getränkeausschank und sanitäre Einrichtungen<br />
• Bühne und elektrische Anlagen<br />
• Plakatierung und Werbung<br />
• Lärmschutz<br />
• Abfallbeseitigung<br />
28