Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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Minderjährige Besucher, die nicht in<br />
Begleitung der Eltern oder einer erziehungsbeauftragten<br />
Person bei der Veranstaltung<br />
sind, müssen spätestens um<br />
24 Uhr zum Gehen aufgefordert werden.<br />
Dazu gehören eine oder mehrere Durchsagen<br />
mit Nennung der Altersgruppe<br />
und der Ankündigung von Kontrollen.<br />
Hilfreich ist es, die Beleuchtung kurz auf<br />
normale Helligkeit zu drehen und die<br />
Musik kurz zu unterbrechen. In dieser<br />
Pause können sich die Ordner umschauen<br />
und notfalls zum Verlassen der Veranstaltung<br />
auffordern. Wenn Jugendliche<br />
die Veranstaltung trotz wiederholter<br />
Aufforderung nicht verlassen wollen,<br />
sollte man die Polizei einschalten.<br />
Auch am Ende der Veranstaltung bietet<br />
sich eine „Soundschleuse“ an. Das heißt,<br />
man fährt etwa eine Stunde vor Schluss<br />
Lautstärke und Tempo der Musik herunter.<br />
Was ist der PartyPass?<br />
Ein Mittel, um einen Überblick über die<br />
anwesenden Jugendlichen zu bekommen<br />
und diese rechtzeitig zum Gehen<br />
zu bringen, ist der PartyPass. Früher hat<br />
man dazu den Personalausweis einbehalten,<br />
das ist aber nicht mehr erlaubt.<br />
Mit dem PartyPass kann man aber im<br />
Prinzip so weiterverfahren wie früher.<br />
Anstatt des Personalausweises behält<br />
das Personal am Eingang den PartyPass<br />
ein. Es kontrolliert zuvor den Personalausweis<br />
und vergleicht, ob die Angaben<br />
auf Ausweis und PartyPass übereinstimmen.<br />
Wenn es für den jeweiligen<br />
Jugendlichen nach dem Jugendschutzgesetz<br />
Zeit ist zu gehen, muss der Party-<br />
Pass wieder abgeholt und die Veranstaltung<br />
verlassen werden. Nichtabgeholte<br />
Partypässe werden vom <strong>Veranstalter</strong> an<br />
das Jugendamt gesendet.<br />
Grundsätzlich entscheidet der <strong>Veranstalter</strong><br />
selbst, ab welchem Alter er Zutritt zu<br />
seiner Veranstaltung gewährt. Der PartyPass<br />
ist kein Berechtigungsausweis.<br />
Für Jugendliche ist der PartyPass aber<br />
eine gute Möglichkeit, bei Veranstaltungen<br />
eingelassen zu werden. Sie können<br />
sich den PartyPass im Internet unter<br />
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