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Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

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schen Getränke und keine gefährlichen<br />

Gegenstände in den Veranstaltungsbereich<br />

mitbringen – zum Beispiel in Rucksäcken<br />

und Taschen. Bei der Durchsuchung<br />

mit Körperkontakt muss Personal<br />

des jeweils gleichen Geschlechts eingesetzt<br />

werden. Betrunkenen und unter<br />

Drogen stehenden Personen sollte man<br />

überhaupt keinen Einlass gewähren.<br />

Die Eingangskontrolle muss während<br />

der gesamten Veranstaltungsdauer<br />

stattfinden. Also auch dann, wenn kein<br />

Eintritt mehr erhoben wird.<br />

Tipp: Um zu verhindern, dass Jugendliche<br />

außerhalb der Veranstaltung unkontrolliert<br />

Alkohol trinken, kann man auf<br />

„One-Way-Tickets“ setzen. Wer die Veranstaltung<br />

verlässt, kommt nicht mehr<br />

hinein, ohne erneut den vollen Eintrittspreis<br />

zu bezahlen.<br />

Wie bekommt man einen Überblick<br />

über die verschiedenen Altersgruppen?<br />

Um die verschiedenen Altersgruppen<br />

(unter 18 Jahre mit Begleitung, 16 bis<br />

18 Jahre ohne Begleitung, Erwachsene)<br />

unterscheiden zu können, eignen sich<br />

zum Beispiel verschiedenfarbige Bändchen,<br />

die man am Einlass verteilt. Um<br />

Missbrauch oder „Verlust“ vorzubeugen,<br />

verwendet man am besten speziell<br />

bedruckte Bändchen (Einmaligkeit) und<br />

teilt diese auch an Erwachsene aus. Zudem<br />

ist es sinnvoll, die erziehungsbeauftragte<br />

Person speziell zu kennzeichnen<br />

– nur so kann der <strong>Veranstalter</strong> kontrollieren,<br />

ob der Aufenthalt von Minderjährigen<br />

noch gestattet ist.<br />

Wie schafft man es, dass Minderjährige<br />

rechtzeitig gehen?<br />

Ein effektives Mittel, die Minderjährigen<br />

rechtzeitig zum Verlassen einer Veranstaltung<br />

zu bringen, war früher das Einbehalten<br />

des Personalausweises. Diese<br />

Art der Kontrolle darf aufgrund gesetzlicher<br />

Änderungen aber nicht mehr<br />

angewendet werden. Auch die Vervielfältigung<br />

von Pässen und Personalausweisen<br />

durch Fotokopieren, Scannen<br />

oder sonstige Ablichtung ist unzulässig.<br />

<strong>Veranstalter</strong> müssen nach anderen<br />

Möglichkeiten suchen. Eine gute Möglichkeit<br />

ist der PartyPass.<br />

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