Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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schen Getränke und keine gefährlichen<br />
Gegenstände in den Veranstaltungsbereich<br />
mitbringen – zum Beispiel in Rucksäcken<br />
und Taschen. Bei der Durchsuchung<br />
mit Körperkontakt muss Personal<br />
des jeweils gleichen Geschlechts eingesetzt<br />
werden. Betrunkenen und unter<br />
Drogen stehenden Personen sollte man<br />
überhaupt keinen Einlass gewähren.<br />
Die Eingangskontrolle muss während<br />
der gesamten Veranstaltungsdauer<br />
stattfinden. Also auch dann, wenn kein<br />
Eintritt mehr erhoben wird.<br />
Tipp: Um zu verhindern, dass Jugendliche<br />
außerhalb der Veranstaltung unkontrolliert<br />
Alkohol trinken, kann man auf<br />
„One-Way-Tickets“ setzen. Wer die Veranstaltung<br />
verlässt, kommt nicht mehr<br />
hinein, ohne erneut den vollen Eintrittspreis<br />
zu bezahlen.<br />
Wie bekommt man einen Überblick<br />
über die verschiedenen Altersgruppen?<br />
Um die verschiedenen Altersgruppen<br />
(unter 18 Jahre mit Begleitung, 16 bis<br />
18 Jahre ohne Begleitung, Erwachsene)<br />
unterscheiden zu können, eignen sich<br />
zum Beispiel verschiedenfarbige Bändchen,<br />
die man am Einlass verteilt. Um<br />
Missbrauch oder „Verlust“ vorzubeugen,<br />
verwendet man am besten speziell<br />
bedruckte Bändchen (Einmaligkeit) und<br />
teilt diese auch an Erwachsene aus. Zudem<br />
ist es sinnvoll, die erziehungsbeauftragte<br />
Person speziell zu kennzeichnen<br />
– nur so kann der <strong>Veranstalter</strong> kontrollieren,<br />
ob der Aufenthalt von Minderjährigen<br />
noch gestattet ist.<br />
Wie schafft man es, dass Minderjährige<br />
rechtzeitig gehen?<br />
Ein effektives Mittel, die Minderjährigen<br />
rechtzeitig zum Verlassen einer Veranstaltung<br />
zu bringen, war früher das Einbehalten<br />
des Personalausweises. Diese<br />
Art der Kontrolle darf aufgrund gesetzlicher<br />
Änderungen aber nicht mehr<br />
angewendet werden. Auch die Vervielfältigung<br />
von Pässen und Personalausweisen<br />
durch Fotokopieren, Scannen<br />
oder sonstige Ablichtung ist unzulässig.<br />
<strong>Veranstalter</strong> müssen nach anderen<br />
Möglichkeiten suchen. Eine gute Möglichkeit<br />
ist der PartyPass.<br />
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