Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu
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des Jugendschutzgesetzes aufgehängt<br />
werden. Grundsätzlich akzeptieren Jugendliche<br />
Verbote leichter, wenn ihnen<br />
verlockende Alternativen angeboten<br />
werden. Deshalb sollte das Angebot an<br />
alkoholfreien Getränken visuell, preislich<br />
und geschmacklich attraktiv gestaltet<br />
werden. Hierfür bietet sich zum Beispiel<br />
die „No-Promille-Bar“ des Kreisjugendrings<br />
an (siehe S. 18). Am besten sollte<br />
der Barbetrieb, also der Ausschank von<br />
branntweinhaltigen Getränken, vom<br />
restlichen Veranstaltungsbetrieb räumlich<br />
getrennt sein. Dadurch wird das<br />
Risiko einer Ab- oder Weitergabe von<br />
Schnaps an Jugendliche reduziert. Der<br />
Zutritt zum Barbereich sollte nur Erwachsenen<br />
gestattet werden.<br />
Tipp: Getrunken wird oft einfach aus<br />
Langeweile. Also sorgt man am besten<br />
dafür, dass mehr läuft als Konsumieren.<br />
Neben einer entsprechenden Gestaltung<br />
des Veranstaltungsprogramms<br />
kann man zum Beispiel einen Kickertisch<br />
aufstellen, eine Dartscheibe aufhängen<br />
und andere Spiele anbieten.<br />
Informationen zum Download<br />
Das Jugendschutzgesetz zum Aushang<br />
sowie ein Plakat zur Information für erziehungsbeauftragte<br />
Personen können<br />
unter www.unterallgaeu.de/jugendschutz<br />
heruntergeladen werden.<br />
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