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Veranstalter-Leitfaden - Landratsamt Unterallgäu

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nimmt der Verein, zum Beispiel der<br />

Vorsitzende oder der Jugendleiter, die<br />

Erziehungsaufgabe. Für eine reibungslose<br />

Einlasskontrolle sollte die Erziehungsübertragung<br />

der Eltern an den Verein<br />

schriftlich erfolgen.<br />

Wer darf Alkohol ausschenken?<br />

Für die Abgabe von Alkohol ist in der Regel<br />

ein Mindestalter erforderlich. Junge<br />

Leute, die bei einem Fest alkoholische<br />

Getränke an die Gäste abgeben, müssen<br />

dafür so alt sein, dass sie den Alkohol<br />

theoretisch auch trinken dürften. Zum<br />

Beispiel sind Bier, Wein und Sekt nach<br />

dem Jugendschutzgesetz ab 16 Jahren<br />

erlaubt – also können 16-Jährige diese<br />

Getränke auch ausschenken.<br />

Am besten schenken aber nur Erwachsene<br />

aus. Für die Abgabe von branntweinhaltigen<br />

Getränken wie Schnaps,<br />

alkoholische Cocktails, Schnee- oder<br />

Geißenmaßen ist das zwingend erforderlich.<br />

Wie sollte man das Getränkeangebot<br />

gestalten?<br />

Bei Veranstaltungen, die vorrangig Jugendliche<br />

ansprechen, sollte man auf<br />

den Verkauf von Schnaps, Cocktails,<br />

Geißen- oder Schneemaß und anderen<br />

branntweinhaltigen Getränken verzichten.<br />

Auch Energydrinks sind nicht empfehlenswert.<br />

Denn auch aufgeputschte<br />

Fahrer sind ein Grund für sogenannte<br />

Discounfälle.<br />

Um Alternativen zu Alkohol für Jugendliche<br />

interessant zu machen, empfiehlt<br />

es sich, das Angebot antialkoholischer<br />

Getränke attraktiv zu gestalten.<br />

Mindestens ein alkoholfreies Getränk<br />

darf bei gleicher Menge nicht teurer<br />

als das günstigste alkoholische Getränk<br />

sein. Außerdem wäre es eine Möglichkeit,<br />

kostenlos Leitungswasser anzubieten.<br />

Denn für Wasser wollen die<br />

wenigsten Jugendlichen zusätzlich Geld<br />

ausgeben.<br />

Einzelne <strong>Veranstalter</strong> im <strong>Unterallgäu</strong> ge-<br />

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