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Landkreisbote Nr. 12 vom 04.12.2013 [Download,*.pdf, 3,65 MB ]

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Bekanntmachungen<br />

Bekanntmachung der<br />

Gemeinde Kurort Rathen<br />

2. Änderung des Bebauungsplanes 1<br />

„Elbstraße“ in Kurort Rathen<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Rathen hat mit Beschluss<br />

<strong>Nr</strong>. 61-10/13 <strong>vom</strong> 28.10.2013 die Satzung der 2. Änderung<br />

des Bebauungsplanes 1 „Elbstraße“ der Gemarkung<br />

Oberrathen beschlossen.<br />

Die Unterlagen wurden durch den Bürgermeister beim Landratsamt<br />

Sächsische Schweiz – Osterzgebirge zur Genehmigung<br />

eingereicht.<br />

Der Beschluss wird hiermit bekannt gegeben.<br />

Richter<br />

Bürgermeister<br />

Grundstücksverkauf<br />

Die Stadt Hohnstein verkauft in landschaftlich reizvoller<br />

Lage in der Gemarkung Rathewalde ein sanierungsbedürftiges<br />

gemischt genutztes Gebäude (ehemalige Schule) mit<br />

einer Wohnung und Versammlungsräumen unterschiedlicher<br />

Größe. Die Wohnung ist vermietet.<br />

Das Mietrecht geht mit über (§ 566 BGB).<br />

Grundstücksangaben: Schulweg 2, Flurstück <strong>Nr</strong>. 79<br />

Größe: 630 qm,<br />

Innenbereichsgrundstück<br />

Mindestgebot/Verkehrswert: <strong>65</strong>.000,00 €<br />

Bewerbungen sind bis zum 31.01.2014 an die Stadtverwaltung<br />

Hohnstein, Rathausstraße 10, 01848 Hohnstein zu<br />

richten.<br />

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.<br />

Zwischenverkauf ist möglich.<br />

Stadt Hohnstein<br />

Brade<br />

Bürgermeister<br />

Mitteilung der Ostsächsischen<br />

Sparkasse Dresden<br />

Der Jahresabschluss der Ostsächsischen Sparkasse Dresden<br />

zum Stichtag 31. Dezember 20<strong>12</strong> wurde im elektronischen<br />

Bundesanzeiger, Ausgabe <strong>vom</strong> 10. September 2013, bekannt<br />

gegeben.<br />

Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes<br />

Sebnitz<br />

für das Wirtschaftsjahr 2014<br />

Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über<br />

kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung<br />

mit dem § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)<br />

hat die Verbandsversammlung am 25.09.2013 folgende<br />

Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2014 beschlossen:<br />

Es betragen<br />

§ 1<br />

1. im Erfolgsplan<br />

die Erträge 2.493.155 €<br />

die Aufwendungen 2.518.447 €<br />

der Jahresverlust 25.292 €<br />

2. im Liquiditätsplan<br />

der Mittelzufluss aus laufender<br />

Geschäftstätigkeit 509.415 €<br />

der Mittelabfluss aus der<br />

Investitionstätigkeit 242.000 €<br />

der Mittelabfluss aus der<br />

Finanzierungstätigkeit 281.779 €<br />

Es werden festgesetzt:<br />

§ 2<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite<br />

für Investitionen - €<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

2 der Gesamtbetrag der<br />

Verpflichtungsermächtigungen auf - €<br />

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite<br />

auf 503.000 €<br />

ausgefertigt:<br />

Ruckh Sebnitz, <strong>12</strong>.11.2013<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Die Haushaltssatzung 2014 des Abwasserzweckverbandes<br />

Sebnitz wurde mit Bescheid <strong>vom</strong> 06.11.2013 durch das Landratsamt<br />

des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge in<br />

der vorliegenden Form bestätigt.<br />

Die Bekanntmachung erfolgt auf Grund des § 76 Absatz 3 der<br />

Sächsischen Gemeindeordnung unter dem Hinweis, dass die<br />

Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2014 einschließlich Wirtschaftsplan<br />

für den Abwasserzweckverband Sebnitz in der Zeit von<br />

Montag, den 9. Dezember 2013<br />

bis einschließlich Mittwoch, den 18. Dezember 2013<br />

in der Stadtverwaltung Sebnitz, Zimmer 300, während der üblichen<br />

Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt ist.<br />

Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes<br />

Königstein<br />

für das Wirtschaftsjahr 2014<br />

Auf Grund des § 58 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über<br />

kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) in Verbindung<br />

mit § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) hat die Verbandsversammlung am 23.09.2013<br />

folgende Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2014 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Es betragen<br />

1. im Erfolgsplan<br />

die Erträge 1.392.194 €<br />

die Aufwendungen 1.356.474 €<br />

der Jahresgewinn 35.720 €<br />

2. im Vermögensplan<br />

der Mittelzufluss aus laufender<br />

Geschäftstätigkeit 224.164 €<br />

der Mittelabfluss aus der<br />

Investitionstätigkeit 957.100 €<br />

der Mittelzufluss aus der<br />

Finanzierungstätigkeit 498.857 €<br />

Es werden festgesetzt:<br />

§ 2<br />

1. der Gesamtbetrag der Kredite<br />

für Investitionen 132.300 €<br />

und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

2. der Gesamtbetrag der<br />

Verpflichtungsermächtigungen - €<br />

3. der Höchstbetrag der<br />

Kassenkredite 271.000 €<br />

Königstein, 25.11.2013<br />

Haase<br />

Verbandsvorsitzender<br />

Die Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Königstein<br />

enthält genehmigungspflichtige Teile.<br />

Mit Bescheid <strong>vom</strong> 18.11.2013 wurde die erforderliche Genehmigung<br />

von der zuständigen Rechtaufsichtsbehörde erteilt.<br />

Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 76 Abs. 3 SächsGemO<br />

unter dem Hinweis, dass die Haushaltssatzung einschließlich<br />

Wirtschaftsplan des Abwasserzweckverbandes Königstein<br />

für das Wirtschaftsjahr 2014 in der Zeit von Montag, den<br />

09.<strong>12</strong>.2013 bis einschließlich Freitag, den 20.<strong>12</strong>.2013 im Rathaus<br />

der Stadt Königstein und in den Gemeindeverwaltungen<br />

Rosenthal-Bielatal, Gohrisch, Kurort Rathen und Struppen<br />

während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme ausgelegt ist.<br />

Hinweis:<br />

Auf die im § 4 Absatz 4 SächsGemO genannten Voraussetzungen der Geltendmachung der<br />

Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird hingewiesen.<br />

Stellenausschreibung<br />

Die Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH<br />

sucht Verstärkung für den Bereich Fähre/Bauhof.<br />

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Bereich Fähre und Bauhof sein zu können und mit Ihrer Arbeit<br />

schon bei der Urlaubsankunft unseren Gästen ein Gefühl<br />

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wird selbstverständlich garantiert.<br />

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte mit Angaben<br />

zu Ihren Vergütungsvorstellungen bis zum 20.<strong>12</strong>.2013.<br />

an die<br />

Kurortentwicklungsgesellschaft Rathen mbH<br />

Füllhölzelweg 1<br />

01824 Kurort Rathen<br />

Seite 13<br />

<strong>Landkreisbote</strong> Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 4. Dezember 2013

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