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Untitled - Landkreis Limburg-Weilburg

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L A N D K R E I S L I M B U R G - WEI L B U R G<br />

J U G E N D H I L F E U N D S C H U LE<br />

WEGWEISER<br />

für Kinder, Jugendliche und Familien<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong><br />

Örtlicher Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe<br />

Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe seit 1990<br />

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz, das nach fast 20-jähriger Reformdiskussion<br />

im Jahr 1990 verabschiedet wurde und sogar in den neuen Bundesländern<br />

früher in Kraft getreten ist als in den alten Bundesländern, setzte neue<br />

Schwerpunkte.<br />

Das Achte Buch - Sozialgesetzbuch Kinder– und Jugendhilfe (SGB VIII) ist am<br />

3.10.1990 in den neuen Bundesländern sowie am 01.01.1991 in den alten<br />

Bundesländern in Kraft getreten und löste damit das Jugendwohlfahrtsgesetz<br />

aus dem Jahre 1922 ab.<br />

Das in Kraft getretene SGB VIII führte zu einem Paradigmenwechsel. Mit einem<br />

neuen Verständnis, einer stärker präventiv orientierten Familien<br />

unterstützenden ausgerichteten Kinder- und Jugendhilfe; die nunmehr auch in<br />

einer entsprechend rechtlichen Grundlage eingebunden wurde.<br />

Dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl wurde<br />

ein breites Spektrum von Leistungen zur Unterstützung und Stärkung der<br />

elterlichen Erziehungsverantwortung vorgelagert. Ambulante Hilfen erhielten<br />

dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie stationäre Formen.<br />

Kinder, Jugendliche und Eltern erhielten Anspruchs- und Beteiligungsrechte. Die<br />

Hilfe für junge Volljährige wurde ausgebaut und rechtlich abgesichert, da<br />

häufig wegen verlängerter Ausbildungs- und Ablösungsprozesse die soziale<br />

Verselbständigung erst nach dem 18. Lebensjahr eintritt.<br />

Die beratende Funktion der Jugendhilfe im Kontext von Trennung und<br />

Scheidung der Eltern wurde etabliert.<br />

Fachliche Standards wurden eingeführt, das Hilfeplanverfahren wurde damit<br />

verbindlich und zum Steuerungsinstrument pädagogischer Prozesse.<br />

Das Leistungsspektrum umfasst sowohl allgemeine Förderangebote für junge<br />

Menschen und Familien ebenso individuelle Leistungen für Kinder, Jugendliche<br />

und ihre Eltern als auch für junge Volljährige in unterschiedlichen Lebenslagen<br />

und Erziehungssituationen.<br />

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