Untitled - Landkreis Limburg-Weilburg
Untitled - Landkreis Limburg-Weilburg
Untitled - Landkreis Limburg-Weilburg
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
L A N D K R E I S L I M B U R G - WEI L B U R G<br />
J U G E N D H I L F E U N D S C H U LE<br />
WEGWEISER<br />
für Kinder, Jugendliche und Familien<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong><br />
Örtlicher Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe<br />
Entwicklungen in der Kinder- und Jugendhilfe seit 1990<br />
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz, das nach fast 20-jähriger Reformdiskussion<br />
im Jahr 1990 verabschiedet wurde und sogar in den neuen Bundesländern<br />
früher in Kraft getreten ist als in den alten Bundesländern, setzte neue<br />
Schwerpunkte.<br />
Das Achte Buch - Sozialgesetzbuch Kinder– und Jugendhilfe (SGB VIII) ist am<br />
3.10.1990 in den neuen Bundesländern sowie am 01.01.1991 in den alten<br />
Bundesländern in Kraft getreten und löste damit das Jugendwohlfahrtsgesetz<br />
aus dem Jahre 1922 ab.<br />
Das in Kraft getretene SGB VIII führte zu einem Paradigmenwechsel. Mit einem<br />
neuen Verständnis, einer stärker präventiv orientierten Familien<br />
unterstützenden ausgerichteten Kinder- und Jugendhilfe; die nunmehr auch in<br />
einer entsprechend rechtlichen Grundlage eingebunden wurde.<br />
Dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl wurde<br />
ein breites Spektrum von Leistungen zur Unterstützung und Stärkung der<br />
elterlichen Erziehungsverantwortung vorgelagert. Ambulante Hilfen erhielten<br />
dieselbe rechtliche Verbindlichkeit wie stationäre Formen.<br />
Kinder, Jugendliche und Eltern erhielten Anspruchs- und Beteiligungsrechte. Die<br />
Hilfe für junge Volljährige wurde ausgebaut und rechtlich abgesichert, da<br />
häufig wegen verlängerter Ausbildungs- und Ablösungsprozesse die soziale<br />
Verselbständigung erst nach dem 18. Lebensjahr eintritt.<br />
Die beratende Funktion der Jugendhilfe im Kontext von Trennung und<br />
Scheidung der Eltern wurde etabliert.<br />
Fachliche Standards wurden eingeführt, das Hilfeplanverfahren wurde damit<br />
verbindlich und zum Steuerungsinstrument pädagogischer Prozesse.<br />
Das Leistungsspektrum umfasst sowohl allgemeine Förderangebote für junge<br />
Menschen und Familien ebenso individuelle Leistungen für Kinder, Jugendliche<br />
und ihre Eltern als auch für junge Volljährige in unterschiedlichen Lebenslagen<br />
und Erziehungssituationen.<br />
8