Untitled - Landkreis Limburg-Weilburg
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E I N R I C H T U N G E N U N D D I E N S T E<br />
D E R J U G E N D H I L F E<br />
L A N D K R E I S L I M B U R G - WEI L B U R G<br />
WEGWEISER<br />
für Kinder, Jugendliche und Familien<br />
Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise im <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong><br />
Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise<br />
der Kinder– und Jugendhilfe<br />
Jugendämter kooperieren mit einer ganzen Reihe von Geschäftsstellen freier<br />
Träger und spezifischen Einrichtungen, die nicht nur Aufgaben der Kinderund<br />
Jugendhilfe wahrnehmen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur<br />
Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe leisten.<br />
Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII haben mit der Einführung des<br />
Kinder– und Jugendhilferechts neben dem Kinder- und<br />
Jugendhilfeausschuss eine herausgehobene Stellung als Instrument einer<br />
kooperativen Steuerung in der Kinder- und Jugendhilfe bekommen.<br />
Arbeitsgemeinschaften sind rechtlich nicht selbstständig. Sie stellen keine<br />
juristischen Personen dar.<br />
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist im Zusammenhang mit der<br />
Jugendhilfeplanung aufgefordert, die Bildung von örtlichen<br />
Arbeitsgemeinschaften anzustreben, um geplante Maßnahmen aufeinander<br />
abzustimmen.<br />
Diese gesetzliche Regelung soll den gesamtverantwortlichen öffentlichen<br />
Jugendhilfeträger mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe sowie<br />
den Trägern jeweilig geförderter Maßnahmen an einen Tisch bringen.<br />
Bis heute haben sich eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsgemeinschaften<br />
und Arbeitskreise gebildet, neue sind hinzugekommen und themen– und<br />
projektorientierte Gruppen haben sich verabschiedet. Auf Grund neuer<br />
gesellschaftlicher Herausforderungen haben sich im Bereich der Jugendhilfe<br />
und Schule, im Rahmen des Kinderschutzes und Frühe Hilfen neue<br />
Kooperationen etabliert.<br />
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