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Untitled - Landkreis Limburg-Weilburg

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E I N R I C H T U N G E N U N D D I E N S T E<br />

D E R J U G E N D H I L F E<br />

L A N D K R E I S L I M B U R G - WEI L B U R G<br />

WEGWEISER<br />

für Kinder, Jugendliche und Familien<br />

Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise im <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Limburg</strong>-<strong>Weilburg</strong><br />

Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise<br />

der Kinder– und Jugendhilfe<br />

Jugendämter kooperieren mit einer ganzen Reihe von Geschäftsstellen freier<br />

Träger und spezifischen Einrichtungen, die nicht nur Aufgaben der Kinderund<br />

Jugendhilfe wahrnehmen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur<br />

Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe leisten.<br />

Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII haben mit der Einführung des<br />

Kinder– und Jugendhilferechts neben dem Kinder- und<br />

Jugendhilfeausschuss eine herausgehobene Stellung als Instrument einer<br />

kooperativen Steuerung in der Kinder- und Jugendhilfe bekommen.<br />

Arbeitsgemeinschaften sind rechtlich nicht selbstständig. Sie stellen keine<br />

juristischen Personen dar.<br />

Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist im Zusammenhang mit der<br />

Jugendhilfeplanung aufgefordert, die Bildung von örtlichen<br />

Arbeitsgemeinschaften anzustreben, um geplante Maßnahmen aufeinander<br />

abzustimmen.<br />

Diese gesetzliche Regelung soll den gesamtverantwortlichen öffentlichen<br />

Jugendhilfeträger mit den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe sowie<br />

den Trägern jeweilig geförderter Maßnahmen an einen Tisch bringen.<br />

Bis heute haben sich eine Vielzahl unterschiedlicher Arbeitsgemeinschaften<br />

und Arbeitskreise gebildet, neue sind hinzugekommen und themen– und<br />

projektorientierte Gruppen haben sich verabschiedet. Auf Grund neuer<br />

gesellschaftlicher Herausforderungen haben sich im Bereich der Jugendhilfe<br />

und Schule, im Rahmen des Kinderschutzes und Frühe Hilfen neue<br />

Kooperationen etabliert.<br />

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