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Untitled - Landkreis Limburg-Weilburg

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L A N D K R E I S L I M B U R G - WEI L B U R G<br />

J U G E N D H I L F E U N D S C H U L E<br />

WEGWEISER<br />

für Kinder, Jugendliche und Familien<br />

Amt für Jugend, Schule und Familie<br />

Das Amt für Jugend, Schule und Familie ist zuständig für Kinder und Jugendliche, Schule<br />

und Familie.<br />

Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist das Leistungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot<br />

vielschichtig. Jugendhilfeleistungen, Schutz von Kindern und Jugendlichen,<br />

Hilfe in familiären Problemsituationen mit Kindern und Jugendlichen, die<br />

Unterstützung der Eltern bei der Erziehung, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung<br />

und Scheidung sind exemplarisch Schwerpunkte unserer Tätigkeitsfelder. Das<br />

Wohl der Kinder und Jugendlichen steht stets im Vordergrund.<br />

Wirtschaftliche Jugendhilfe hat die Aufgabe, voll- und teilstationäre sowie ambulante<br />

Leistungen finanziell zu unterstützen. Für voll- und teilstationäre Maßnahmen erfolgt des<br />

Weiteren eine Heranziehung der Eltern sowie des jungen Menschen zu den Kosten.<br />

Zu den ambulanten Hilfsangeboten gehört unter anderem die Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen<br />

sowie die Förderung in Kindertagespflege.<br />

Im Bereich Vormundschaftswesen werden die Vormundschaften und Beistandschaften<br />

für minderjährige Kinder geführt. Weiterhin zählen die Feststellung von Vaterschaften<br />

und die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu den Aufgaben. Schließlich<br />

werden hier Beurkundungen und Beglaubigungen durchgeführt und Beratungen in<br />

Sorgerechtsangelegenheiten angeboten.<br />

Im Rahmen des Aufgabenbereiches Schule erarbeiten wir Planungsgrundlagen für Entscheidungen<br />

zur Schulentwicklung und Schulorganisation, koordinieren die Versorgung<br />

der Betreuungsangebote der Schulen und Ganztagsschulen mit Budgets, statten Schüler/-innen<br />

mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit behindertenspezifischen Hilfsmitteln<br />

aus und wirken mit bei der Organisation von Einrichtungen der Erwachsenenbildung.<br />

Grundschulentwicklungsplanung, die Koordination der nach dem hessischen<br />

Schulgesetz obliegenden Aufgaben der Schulverwaltung und die Realisierung des<br />

Hessischen Erziehungs– und Bildungsplans vervollständigen das Aufgabenspektrum.<br />

Die Schülerbeförderung und BaföG-Leistungen komplettieren das Unterstützungs- und<br />

Leistungsangebot des Amtes für Jugend, Schule und Familie.<br />

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