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Untitled - Landkreis Limburg-Weilburg

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L A N D K R E I S L I M B U R G - WEI L B U R G<br />

J U G E N D H I L F E U N D S C H U LE<br />

WEGWEISER<br />

für Kinder, Jugendliche und Familien<br />

Verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen<br />

als aktiver Kinderschutz - Kindergesundheitsschutzgesetz<br />

Seit dem 01. Januar 2008 haben Eltern in Hessen ihre Kinder in vorgegebenen<br />

Zeitabschnitten beim Arzt vorzustellen. Die Verpflichtung umfasst<br />

die von den Krankenkassen finanzierten Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis<br />

U 9. Die Eltern werden bereits zur Geburt in den Krankenhäusern informiert.<br />

Das Land Hessen ermöglicht damit den aktiven Einsatz unterschiedlichster<br />

Instrumentarien, um Kinder vor Missbrauch und Misshandlung zu<br />

schützen.<br />

Zielsetzung ist, die Eltern, die ihre Kinder jeglicher Vorsorge bewusst entziehen,<br />

ausfindig zu machen, um den Schutz der Kinder zu gewährleisten<br />

und zu verbessern. Im Sinne eines „Frühwarnsystems“ kann rechtszeitig<br />

verhindert werden, dass Kinder misshandelt und im schlimmsten Fall gar<br />

getötet werden. Kinderärzte sind hier kompetente Stellen. Vorsorgeuntersuchungen<br />

sind damit der erste Schritt in einer Reihe von Schutzmaßnahmen.<br />

Wird das Kind dennoch nicht beim Arzt vorgesellt, geht diese Information<br />

an das Jugendamt, das weitere Schritte einleitet und sich vom Kindeswohl<br />

überzeugt. Hessen setzt damit auf die aufsuchende Hilfe der Jugendämter<br />

und entwickelt ein Netzwerk an vorsorgenden Hilfen.<br />

Informationen unter:<br />

Hessisches Kindervorsorgezentrum<br />

Klinikum der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität<br />

Theodor-Stern-Kai 7<br />

Frankfurt am Main<br />

Tel: 069-6301-87501<br />

E-Mail: kindervorsorgeuntersuchungen@kgu.de<br />

Das Bundeskinderschutzgesetz—ab 01. Januar 2012<br />

Das beschlossene Bundeskinderschutzgesetz setzt auf Prävention und Intervention<br />

gleichermaßen. Dies gilt für bessere Unterstützungsangebote<br />

für Familien, Eltern und Kinder, mehr Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure<br />

und starke Netzwerke. Kinderärzte, Familienhebammen, Jugendämter,<br />

Familiengerichte sollen einbezogen werden, um Risiken und Gefahren<br />

für Kinder und Jugendliche aktiv vorzubeugen oder abzuwenden.<br />

Das Gesetz schafft den rechtlichen Rahmen für Frühe Hilfen und Netzwerke<br />

für werdende Eltern, u.a. soll der Einsatz von Familienhebammen gestärkt<br />

werden .<br />

Der Bund wird die dafür vorgesehenen Mittel für die Jahre 2012 bis 2015 in<br />

Höhe von 30 Mio. Euro im Jahr 2013 auf 45 Mio. Euro und ab dem Jahr<br />

2014 dauerhaft auf 51 Mio. Euro jährlich erhöhen. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Limburg</strong>-<br />

<strong>Weilburg</strong> hat ein Netzwerk für Kinderschutz und frühe Hilfen implementiert<br />

und wird die weiteren notwendigen Maßnahmen sukzessiv umsetzen.<br />

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