Untitled - Landkreis Limburg-Weilburg

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L A N D K R E I S L I M B U R G - WEI L B U R G J U G E N D H I L F E U N D S C H U LE WEGWEISER für Kinder, Jugendliche und Familien Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz — KiFöG)- 2008 Das Kinderförderungsgesetz, das gegen Ende 2008 in Kraft getreten ist, führte zu einem weiteren Ausbau von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Intention ist gleichfalls eine bessere frühkindliche Bildung sowie gute Startchancen für alle Kinder. Mütter und Väter werden damit Möglichkeiten eröffnet, ihre beruflichen Vorstellungen und ihren Wunsch nach Familie besser zu vereinbaren. Das Kinderförderungsgesetz setzt damit einen weiteren zentralen Schwerpunkt beim Ausbau der Kinderbetreuung. Es soll den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes vorantreiben und den Eltern Wahlmöglichkeiten eröffnen. Neue Maßstäbe werden für mehr Betreuungsangebote und zugleich eine verbesserte Betreuungsqualität gesetzt. Eine Herausforderung liegt u.a. in der Schaffung flexibler Betreuungsangebote. Aus Sicht der Eltern sind zeitlich flexible Angebote wichtig, gerade vor dem Hintergrund flexibler Arbeitszeiten und verbreiteter Teilzeitbeschäftigung. Das im Jahr 2013 angestrebte Ziel war zunächst bundesweit ca. 750.00 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bereitzustellen. Nachdem sich Bund und Länder darauf verständigt haben, zusätzlich 30.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen, wird das Ausbauziel des KiföG auf insgesamt 780.000 Plätze angehoben. Ab den Kindergartenjahr 2013/2014 ergibt sich ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindestagespflege für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Elternbefragungen des Deutschen Jugendinstituts und die zweite Zwischenevaluation des Kinderförderungsgesetzes ergaben, dass bundesweit die gewünschte Betreuungsquote voraussichtlich bei 39 % liegen wird. Zurzeit liegt ein Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hess. Kinder– und Jugendhilfegesetzes und Hess. Kinderförderungsgesetzes (HessKiföG) vor. Ziel ist unterschiedliche Fördersystematiken zu vereinheitlichen, überschaubarer, nutzfreundlicher zu gestalten und die Gestaltungsfreiheit der Träger zu stärken. Die gruppenartspezifische Betrachtung wird aufgegeben und durch eine kindbezogene Betrachtung ersetzt. Das Gesetz soll am 01. Januar 2014 in Kraft treten. 13

L A N D K R E I S L I M B U R G - WEI L B U R G J U G E N D H I L F E U N D S C H U LE WEGWEISER für Kinder, Jugendliche und Familien Bedarfsgerechter U 3 – Ausbau im Landkreis Limburg-Weilburg 2005 bis 2013 und darüber hinaus Mit dem TAG (Tagesbetreuungsausbaugesetz), dem Kick (Kinder– und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz) sowie dem KiföG (Kinderförderungsgesetz) wurden ab dem Jahr 2005 bis heute gesetzliche Grundlagen für einen qualitäts– und bedarfsgerechten Ausbau in der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Ziel ist es, eine Versorgungsquote von 35% bis 2013 zu erreichen. Das TAG setzte erstmals ein Mindestversorgungsniveau für die Betreuung der unter Dreijährigen fest und eröffnete den Städten und Gemeinden schrittweise das Versorgungsniveau zu steigern. Bis Oktober 2010 sollte im Rahmen von Übergangsregelungen in der ersten Ausbauphase eine Versorgungsquote zwischen 19% und 25% erreicht werden. Diese Ausbauphase wurde erfolgreich abgeschlossen. Mit der Übergangsregelung ab Oktober 2010 bis Juli 2013, die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen des Kinderförderungsgesetzes ergibt, wird den Städten und Gemeinden der weitere schrittweise U 3-Ausbau ermöglicht. In der zweiten Phase ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 ergibt sich ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Durch die Neuschaffung von Betreuungsplätze, insbesondere in altersübergreifenden Gruppen und Krippengruppen hat sich das Versorgungsniveau im Landkreis LimburgWeilburg stetig verbessert. Aufgrund der differenzierten Entwicklung in den einzelnen Kommunen wurden unterschiedliche Versorgungsniveaus erreicht, die sich in einer Bandbreite von 19% bis 64% wiederspiegeln. In den Städten ist quantitativ der größte Ausbau zu verzeichnen. In den Kommunen findet durch Umstrukturierungen in altersgemischte Gruppen und Schaffung neuer Betreuungsplätzen in Krippen ein dynamischer Ausbau statt. In 117 Kindertageseinrichtungen im Landkreis Limburg-Weilburg und in der Kindertagespflege stehen zum Juli 2012 insgesamt 1.239 Betreuungsplätze zur Verfügung. Davon werden 646 Plätze in altersübergreifenden Gruppen, 489 Plätze in Krippengruppen sowie ca. 104 Plätze in der Tagespflege angeboten. Im Jahr 2013 soll nach Abschluss noch bauvorhabenbezogener Projekte eine Versorgungsquote von ca. 36% erzielt werden. 14

L A N D K R E I S L I M B U R G - WEI L B U R G<br />

J U G E N D H I L F E U N D S C H U LE<br />

WEGWEISER<br />

für Kinder, Jugendliche und Familien<br />

Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen<br />

und in der Kindertagespflege (Kinderförderungsgesetz — KiFöG)- 2008<br />

Das Kinderförderungsgesetz, das gegen Ende 2008 in Kraft getreten ist,<br />

führte zu einem weiteren Ausbau von Betreuungsangeboten in Tageseinrichtungen<br />

und in der Kindertagespflege.<br />

Intention ist gleichfalls eine bessere frühkindliche Bildung sowie gute Startchancen<br />

für alle Kinder. Mütter und Väter werden damit Möglichkeiten<br />

eröffnet, ihre beruflichen Vorstellungen und ihren Wunsch nach Familie<br />

besser zu vereinbaren. Das Kinderförderungsgesetz setzt damit einen weiteren<br />

zentralen Schwerpunkt beim Ausbau der Kinderbetreuung. Es soll<br />

den Ausbau eines qualitativ hochwertigen Betreuungsangebotes vorantreiben<br />

und den Eltern Wahlmöglichkeiten eröffnen. Neue Maßstäbe<br />

werden für mehr Betreuungsangebote und zugleich eine verbesserte Betreuungsqualität<br />

gesetzt. Eine Herausforderung liegt u.a. in der Schaffung<br />

flexibler Betreuungsangebote. Aus Sicht der Eltern sind zeitlich flexible Angebote<br />

wichtig, gerade vor dem Hintergrund flexibler Arbeitszeiten und<br />

verbreiteter Teilzeitbeschäftigung.<br />

Das im Jahr 2013 angestrebte Ziel war zunächst bundesweit ca. 750.00<br />

Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren bereitzustellen. Nachdem<br />

sich Bund und Länder darauf verständigt haben, zusätzlich 30.000 Plätze<br />

für Kinder unter drei Jahren zu schaffen, wird das Ausbauziel des KiföG auf<br />

insgesamt 780.000 Plätze angehoben.<br />

Ab den Kindergartenjahr 2013/2014 ergibt sich ein Rechtsanspruch auf<br />

frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindestagespflege<br />

für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben. Elternbefragungen<br />

des Deutschen Jugendinstituts und die zweite Zwischenevaluation<br />

des Kinderförderungsgesetzes ergaben, dass bundesweit die gewünschte<br />

Betreuungsquote voraussichtlich bei 39 % liegen wird.<br />

Zurzeit liegt ein Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hess.<br />

Kinder– und Jugendhilfegesetzes und Hess. Kinderförderungsgesetzes<br />

(HessKiföG) vor. Ziel ist unterschiedliche Fördersystematiken zu vereinheitlichen,<br />

überschaubarer, nutzfreundlicher zu gestalten und die Gestaltungsfreiheit<br />

der Träger zu stärken. Die gruppenartspezifische Betrachtung<br />

wird aufgegeben und durch eine kindbezogene Betrachtung ersetzt. Das<br />

Gesetz soll am 01. Januar 2014 in Kraft treten.<br />

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