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Untitled - Landkreis Limburg-Weilburg

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L A N D K R E I S L I M B U R G - WEI L B U R G<br />

J U G E N D H I L F E U N D S C H U LE<br />

WEGWEISER<br />

für Kinder, Jugendliche und Familien<br />

Ab 01.10. 2005 - das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz ( KICK)<br />

Nur wenige Monate später, am 01. Oktober 2005 trat das Kinder- und<br />

Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz in Kraft. Es gestaltete das<br />

Sozialgesetzbuch VIII in einem zweiten Schritt neu, nachdem das<br />

Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) zum 01.01.2005 in Kraft getreten war.<br />

Im Mittelpunkt stand die fachpolitische Weiterentwicklung der Kinder– und<br />

Jugendhilfe.<br />

Zielsetzung sind der bessere Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl (§§ 8<br />

a, 42, 72 a SGB VIII). Die gesetzliche Regelung des § 8a SGB VIII konkretisierte<br />

den Schutzauftrag für die Jugendämter bei Kindeswohlgefährdung.<br />

Darüber hinaus wurde die fachliche und wirtschaftliche<br />

Steuerungsverantwortung des Jugendamts (§36 a SGB VIII) gestärkt.<br />

Eine stärkere Realisierung des Nachrangs durch die Erhöhung der<br />

Selbstbeteiligung an den Kosten, insbesondere für höhere Einkommen und die<br />

Vereinfachung des Verfahren zur Kostenheranziehung (§§ 92 ff. SGB VIII) wurde<br />

eingeführt sowie die Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe verbessert.<br />

Die durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) initiierte Verbesserung der<br />

Kinderbetreuung sollte weiterhin unterstützt werden.<br />

Ab 01.01. 2007 — das Hessische Kinder– und Jugendhilfegesetz (HKJHG)<br />

Im hessischen Kinder– und Jugendhilfegesetz (HKJGB) wurden sechs<br />

Einzelgesetze - zuvor selbstständige Landesgesetze - zusammengefasst.<br />

Ziel dieser Zusammenführung war es, die einzelnen Bereiche der Kinder– und<br />

Jugendhilfe überschaubarer und nutzerfreundlicher zu gestalten.<br />

Das so entstandene HKJGB führt die wichtigsten Vorschriften des hessischen<br />

Landrechtes zur Kinder– und Jugendhilfe zusammen. Es regelt im ersten Teil<br />

allgemeine Bestimmungen, im zweiten Teil Tageseinrichtungen für Kinder und<br />

die Kindertagespflege, im dritten Teil die außerschulische Jugendbildung, im<br />

vierten Teil das Ehrenamt in der Jugendarbeit, im fünften Teil die Ausführung<br />

des Jugendschutzgesetzes, im sechsten Teil die Ausführung des<br />

Unterhaltsvorschussgesetzes und im siebten Teil die Schlussbestimmungen.<br />

Zurzeit wird das Hessische Kinder– und Jugendhilfegesetz überarbeitet. Mit<br />

neuen gesetzlichen Regelungen ist ab dem 01. Januar 2014 zu rechnen.<br />

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