Untitled - Landkreis Limburg-Weilburg
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L A N D K R E I S L I M B U R G - WEI L B U R G<br />
J U G E N D H I L F E U N D S C H U LE<br />
WEGWEISER<br />
für Kinder, Jugendliche und Familien<br />
Ab 01.10. 2005 - das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz ( KICK)<br />
Nur wenige Monate später, am 01. Oktober 2005 trat das Kinder- und<br />
Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz in Kraft. Es gestaltete das<br />
Sozialgesetzbuch VIII in einem zweiten Schritt neu, nachdem das<br />
Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) zum 01.01.2005 in Kraft getreten war.<br />
Im Mittelpunkt stand die fachpolitische Weiterentwicklung der Kinder– und<br />
Jugendhilfe.<br />
Zielsetzung sind der bessere Schutz von Kindern vor Gefahren für ihr Wohl (§§ 8<br />
a, 42, 72 a SGB VIII). Die gesetzliche Regelung des § 8a SGB VIII konkretisierte<br />
den Schutzauftrag für die Jugendämter bei Kindeswohlgefährdung.<br />
Darüber hinaus wurde die fachliche und wirtschaftliche<br />
Steuerungsverantwortung des Jugendamts (§36 a SGB VIII) gestärkt.<br />
Eine stärkere Realisierung des Nachrangs durch die Erhöhung der<br />
Selbstbeteiligung an den Kosten, insbesondere für höhere Einkommen und die<br />
Vereinfachung des Verfahren zur Kostenheranziehung (§§ 92 ff. SGB VIII) wurde<br />
eingeführt sowie die Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe verbessert.<br />
Die durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) initiierte Verbesserung der<br />
Kinderbetreuung sollte weiterhin unterstützt werden.<br />
Ab 01.01. 2007 — das Hessische Kinder– und Jugendhilfegesetz (HKJHG)<br />
Im hessischen Kinder– und Jugendhilfegesetz (HKJGB) wurden sechs<br />
Einzelgesetze - zuvor selbstständige Landesgesetze - zusammengefasst.<br />
Ziel dieser Zusammenführung war es, die einzelnen Bereiche der Kinder– und<br />
Jugendhilfe überschaubarer und nutzerfreundlicher zu gestalten.<br />
Das so entstandene HKJGB führt die wichtigsten Vorschriften des hessischen<br />
Landrechtes zur Kinder– und Jugendhilfe zusammen. Es regelt im ersten Teil<br />
allgemeine Bestimmungen, im zweiten Teil Tageseinrichtungen für Kinder und<br />
die Kindertagespflege, im dritten Teil die außerschulische Jugendbildung, im<br />
vierten Teil das Ehrenamt in der Jugendarbeit, im fünften Teil die Ausführung<br />
des Jugendschutzgesetzes, im sechsten Teil die Ausführung des<br />
Unterhaltsvorschussgesetzes und im siebten Teil die Schlussbestimmungen.<br />
Zurzeit wird das Hessische Kinder– und Jugendhilfegesetz überarbeitet. Mit<br />
neuen gesetzlichen Regelungen ist ab dem 01. Januar 2014 zu rechnen.<br />
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