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Untitled - Landkreis Limburg-Weilburg

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L A N D K R E I S L I M B U R G - WEI L B U R G<br />

J U G E N D H I L F E U N D S C H U LE<br />

WEGWEISER<br />

für Kinder, Jugendliche und Familien<br />

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), dem KICK (Kinder– und<br />

Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz), dem KiföG (Kinderförderungsgesetz)<br />

und dem ab 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz hat sich die<br />

Kinder– und Jugendhilfe an entscheidenden Stellen geändert.<br />

Ab 01.01.2005 - Inkrafttreten des „Gesetzes zum qualitätsorientierten und<br />

bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder“<br />

(Tagesbetreuungsausbaugesetz – TAG)<br />

Aufgrund der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz —<br />

uneingeschränkt gilt er seit dem 01. Januar 1999 — wurde die<br />

Versorgungsstruktur für Kinder ab dem dritten Lebensjahr deutlich verbessert.<br />

Für Kinder unter drei Jahren blieb jedoch die Versorgungssituation weiterhin<br />

unbefriedigend. Ziel des Gesetzes war daher der qualitätsorientierte Ausbau<br />

der Kinderbetreuung sowie die Sicherung des Angebots der Tagesbetreuung,<br />

insbesondere für Kinder unter 3 Jahren. Dabei setzte der Gesetzgeber nicht nur<br />

auf den Ausbau von Kindertageseinrichtungen, sondern legte auch die<br />

Grundlagen für eine Qualifizierung der Kindertagespflege.<br />

Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz legte der Gesetzgeber die<br />

Verpflichtung zum bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung mit<br />

nachprüfbaren Kriterien fest und erhöhte den Druck zum Ausbau eines<br />

bedarfsgerechten Angebotes bis zum Jahr 2010.<br />

Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) legte zudem den ersten Grundstein<br />

für einen bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Ausbau der<br />

Kindertagesbetreuung. Bis im Jahr 2010 sollte im Sinne des TAG bundesweit<br />

durchschnittlich ein Versorgungsniveau von 21 Prozent für unter Dreijährige<br />

erreicht werden. Den Bedarf an Betreuungsplätzen für diese Altersgruppe<br />

schätzte zu diesem Zeitpunkt mit einer Versorgungsquote von bundesweit<br />

durchschnittlich 35 Prozent ein.<br />

Darauf aufbauend befasst sich das Kinderförderungsgesetz mit dem weiteren<br />

Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder im Alter unter drei Jahren auf der<br />

Grundlage des TAG, mit einem Änderungsbedarf auf Grund der<br />

Föderalismusreform und einer Veränderung einzelner Vorschriften durch das<br />

TAG (Tagesbetreuungsausbau-gesetz) und KICK (Kinder– und<br />

Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz).<br />

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