27.04.2014 Aufrufe

Julia Anna Riedel, Archivische Digitalisierungsprojekte und Public

Julia Anna Riedel, Archivische Digitalisierungsprojekte und Public

Julia Anna Riedel, Archivische Digitalisierungsprojekte und Public

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Archivische</strong> <strong>Digitalisierungsprojekte</strong> <strong>und</strong> <strong>Public</strong> Private Partnerships<br />

lich geschützt?<br />

Hat der Fotograf sein Werk in seiner Eigenschaft als<br />

Amtsträger verfasst?<br />

Wurde das Werk bereits veröffentlicht?<br />

Hat der Urheber bzw. Rechteinhaber der Veröffentlichung<br />

<strong>und</strong> Verwertung seines Werkes zugestimmt?<br />

Hat der Urheber bzw. Rechteinhaber dem Archiv die<br />

Nutzungsrechte an seinem Werk übertragen?<br />

Werden schutzwürdige Belange Dritter berührt?<br />

Haben betroffene Dritte ihr Einverständnis zur Veröffentlichung<br />

gegeben?<br />

Wird der Urheber in der Veröffentlichung des Archivs<br />

namentlich genannt?<br />

Greifen die Schranken des Urheberrechts?<br />

Greifen die Ausnahmen des Kunsturhebergesetzes?<br />

§ 43 UrhG<br />

Es erfolgt eine stillschweigende Übertragung der Rechte<br />

an den Dienstherrn bei Verpflichtungen, die aus<br />

Arbeits- <strong>und</strong> Dienstverhältnissen heraus geschaffen<br />

wurden.<br />

§ 6 UrhG, § 12 UrhG<br />

§ 12 UrhG, § 15ff. UrhG<br />

§ 31 UrhG, beachte auch § 44 UrhG<br />

§ 22 KunstUrhG („Recht am eigenen Bild“)<br />

Es müssen zehn Jahre nach Tod des Abgebildeten<br />

verstrichen sein.<br />

§ 13 UrhG<br />

§§ 44a bis 63a UrhG<br />

§§ 23 <strong>und</strong> 24 KunstUrhG<br />

Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, Darstellung<br />

absoluter <strong>und</strong> relativer Personen der Zeitgeschichte,<br />

Personen als Beiwerk neben einer Landschaft,<br />

Bilder von Versammlungen, nicht auf Bestellung<br />

angefertigte Bilder (Ausstellung zu einem höheren<br />

Interesse der Kunst), Rechtspflege <strong>und</strong> öffentliche<br />

Sicherheit<br />

Vertrag<br />

Wird mit einem kommerziellen oder nichtkommerziellen<br />

Dienstleister zusammengearbeitet?<br />

Hat der Dienstleister ein Eigeninteresse?<br />

Ist der kommerzielle Dienstleister dem Sammeln,<br />

Erhalten <strong>und</strong> Bewahren von Kulturgut verpflichtet?<br />

Hat der Dienstleister Referenzen?<br />

Haftet der Dienstleister für Schäden?<br />

Hat eine Einigung über Standards stattgef<strong>und</strong>en?<br />

Stellt die Digitalisierung durch den Dienstleister<br />

nach dem jeweiligen Archivgesetz eine Nutzung dar?<br />

Wird die Einhaltung der Bestimmungen der jeweiligen<br />

Datenschutzgesetze vertraglich festgeschrieben?<br />

Werden dem Dienstleister zum Zweck der Digitalisierung<br />

durch das Archiv einfache Nutzungsrechte<br />

übertragen?<br />

Werden in dem Vertrag Ausschließlichkeitsvereinbarungen<br />

zugunsten des Dienstleisters getroffen?<br />

Erläuterungen, Kommentar<br />

Haftungsverpflichtung<br />

Seitenzählung, einheitliche Signaturenvergabe, technische<br />

Standards, Speicherformate<br />

Nutzungsregelungen; Datenverarbeitung im Auftrag<br />

Nach dem Archivgesetz stellt eine Digitalisierung im<br />

Auftrag keine Benutzung dar, sofern die Digitalisate im<br />

Anschluss nur vom Archiv selbst benutzt werden.<br />

§ 31 Abs. 1 <strong>und</strong> 2 UrhG<br />

z. B. § 31 Abs. 3 UrhG (ausschließliches Nutzungsrecht)<br />

39

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!