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Julia Anna Riedel, Archivische Digitalisierungsprojekte und Public

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<strong>Archivische</strong> <strong>Digitalisierungsprojekte</strong> <strong>und</strong> <strong>Public</strong> Private Partnerships<br />

Werden schutzwürdige Belange Dritter berührt?<br />

Sind erwähnte oder abgebildete natürliche Personen<br />

schon mehr als zehn (oder 30) Jahre verstorben<br />

bzw. vor 90 (bzw. 100, 110 oder 120) Jahren geboren?<br />

Werden Amtsträger in rechtmäßiger Ausübung ihres<br />

Amtes erwähnt?<br />

Sind in den Akten oder bei den Fotos absolute oder<br />

relative Personen der Zeitgeschichte betroffen?<br />

Wird die Intimsphäre von Amtsträgern in rechtmäßiger<br />

Ausübung ihres Amtes oder von Personen der<br />

absoluten oder relativen Zeitgeschichte berührt?<br />

Lassen sich Probleme hinsichtlich schutzwürdiger<br />

Belange Dritter durch Anonymisierung lösen?<br />

Betroffene, Familienangehörige, Rechtsnachfolger<br />

Zusätzlich ist die 30-jährige (vgl. die Regelung in den<br />

jeweiligen Archivgesetzen) Schutzfrist zu beachten.<br />

Nicht alle Archivgesetze enthalten eine Amtsträgerklausel.<br />

Die Sperrung von Personalakten z. B. wird durch diese<br />

Regelung nicht aufgehoben; die Personalakte eines<br />

Amtsträgers berührt diesen nicht in rechtmäßiger<br />

Ausübung seines Amtes <strong>und</strong> ist daher als personenbezogenes<br />

Schriftgut einzustufen.<br />

§§ 22 <strong>und</strong> 23 KunstUrhG<br />

Die Frage ist hier auch, ob das jeweils maßgebende<br />

Archivgesetz eine Klausel zum Umgang mit Angaben<br />

über absolute oder relative Personen der Zeitgeschichte<br />

enthält.<br />

Eigentümer <strong>und</strong> Rechteinhaber<br />

Handelt es sich um öffentliches Archivgut?<br />

Unterliegt das Archivgut den Bestimmungen des<br />

Landesarchivgesetzes?<br />

Unterliegt es den Bestimmungen des B<strong>und</strong>esarchivgesetzes?<br />

Unterliegt es besonderen Geheimhaltungsvorschriften?<br />

Handelt es sich um privates Archivgut?<br />

Ist das Archiv Eigentümer der Archivalien?<br />

Erläuterungen, Kommentar<br />

bereichsspezifische Geheimhaltungsvorschriften des<br />

B<strong>und</strong>es- oder Landesrechts, z. B. Geheimhaltungspflichten<br />

nach § 203 Abs. 1 bis 3 StGB<br />

z. B. Bankgeheimnis, Beichtgeheimnis, Berufsgeheimnis,<br />

Betriebs- <strong>und</strong> Geschäftsgeheimnisse, Briefgeheimnis,<br />

Klientengeheimnis, Kreditgeheimnis,<br />

Mandantengeheimnis, Patientengeheimnis, Personalaktengeheimnis,<br />

Privatgeheimnis, Post- <strong>und</strong> Fernmeldegeheimnis,<br />

Sozialgeheimnis, Statistikgeheimnis,<br />

Steuergeheimnis<br />

Deposita, Sammlungsgut wie z. B. Ansichtskarten-,<br />

Bild-, Zeitungsausschnitts-, Siegel-, Grafik-, Münz- oder<br />

Autografensammlungen<br />

Aus dem Eigentum an den Archivalien ergibt sich kein<br />

Eigentum an den Daten.<br />

Ist der Rechteinhaber bekannt oder ermittelbar?<br />

Wurde ein ausreichender Rechercheaufwand betrieben,<br />

um den Rechteinhaber zu ermitteln?<br />

Werden durch die Digitalisierung Vereinbarungen<br />

mit Eigentümern privaten Archivguts berührt?<br />

War das Archivgut bei seiner Entstehung zur Veröffentlichung<br />

bestimmt?<br />

vgl. Recht auf informationelle Selbstbestimmung<br />

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