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Julia Anna Riedel, Archivische Digitalisierungsprojekte und Public

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<strong>Archivische</strong> <strong>Digitalisierungsprojekte</strong> <strong>und</strong> <strong>Public</strong> Private Partnerships<br />

IV. Zusammenfassung<br />

Vorliegende Arbeit hat sich mit archivischen <strong>Digitalisierungsprojekte</strong>n befasst <strong>und</strong> dabei die<br />

Vor- <strong>und</strong> Nachteile der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern beleuchtet. Einen<br />

Schwerpunkt bildeten die Rechtsbereiche, die bei <strong>Digitalisierungsprojekte</strong>n <strong>und</strong> <strong>Public</strong> Private<br />

Parternships betroffen sind. Die Ergebnisse der Arbeit beruhen, neben der Rezeption der<br />

älteren <strong>und</strong> neueren Fachliteratur, auf strukturierten Interviews mit Repräsentanten verschiedener<br />

Archivsparten (Landes-, Kommunal- <strong>und</strong> Kirchenarchive sowie Archivberatungsstellen)<br />

sowie mit Vertretern aus dem Bereich der Bibliotheken. Ziel der Untersuchung war<br />

die Erarbeitung einer Checkliste zu sensiblen Aspekten, die im Vorfeld eines Projektes abgefragt<br />

werden sollten, um rechtliche Probleme von vornherein auszuschließen.<br />

Während Museen <strong>und</strong> Bibliotheken bereits über sehr ausführliche Handreichungen verfügen,<br />

sind sie bei den Archiven ein Desiderat, obgleich Digitalisierung ein aktuelles Thema<br />

ist, das in Politik <strong>und</strong> Öffentlichkeit kontrovers diskutiert wird. In jüngster Zeit gibt es politische<br />

Initiativen, die die Digitalisierung nationaler Kulturgüter fordern <strong>und</strong> zur Bildung von<br />

<strong>Public</strong> Private Partnerships zwischen öffentlichen Kultureinrichtungen <strong>und</strong> Vertretern der<br />

Privatwirtschaft aufrufen. Auch Archive werden sich dem aktuellen Trend stellen <strong>und</strong> mit<br />

dem Thema Digitalisierung künftig noch mehr als bisher auseinandersetzen müssen. Kooperationen<br />

mit externen Dienstleistern bringen jedoch nicht nur Vorteile wie z. B. den Rückgriff<br />

auf deren technische Ressourcen <strong>und</strong> fachliches Know-how mit sich. Bei <strong>Public</strong> Private<br />

Partnerships, die sich neben oder anstelle der Drittmitteleinwerbung als Finanzierungsmöglichkeit<br />

für aufwändige Projekte anbieten, sind wichtige rechtliche Fragen zu beachten, die<br />

das Archivrecht einerseits, den Datenschutz <strong>und</strong> das Urheberrecht andererseits berühren.<br />

Archive, so lässt sich zusammenfassend sagen, sollten keine Ausschließlichkeitsvereinbarungen<br />

mit externen Dienstleistern eingehen, die diesen exklusive, d. h. andere Nutzer benachteiligende<br />

Nutzungsrechte an den Digitalisaten einräumen. Dies verstößt gegen die in<br />

den Archivgesetzen festgeschriebenen Zugangsrechte zu Archivgut <strong>und</strong> widerspricht dem<br />

Auftrag von (staatlichen) Archiven als öffentlichen Einrichtungen, die bei ihnen überlieferten<br />

Kulturgüter für die Allgemeinheit zu bewahren <strong>und</strong> zugänglich zu machen.<br />

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