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Julia Anna Riedel, Archivische Digitalisierungsprojekte und Public

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<strong>Archivische</strong> <strong>Digitalisierungsprojekte</strong> <strong>und</strong> <strong>Public</strong> Private Partnerships<br />

bestehen würde, dann wäre der Zugriff auf das Archivgut nur zu den Bedingungen des Anbieters<br />

möglich. Bei einer kommerziellen Verwertung müssten an den Dateninhaber entsprechende<br />

Nutzungsgebühren abgeführt werden. In der Folge könnten an <strong>und</strong> für sich gemeinfreie<br />

Kulturgüter der Allgemeinheit vorenthalten werden <strong>und</strong> es käme aufgr<strong>und</strong> der<br />

zwischen den beiden Partnern vereinbarten vertraglichen Abmachungen zu einer<br />

„Remonopolisierung“ von archiv- <strong>und</strong> urheberrechtlich nicht mehr geschützten Dokumenten<br />

bzw. Werken. Staatliche Archive, die als öffentliche Einrichtungen auch einen Auftrag zu erfüllen<br />

haben, würden damit ihren Aufgaben bzw. ihrem Widmungszweck zuwiderhandeln. 80<br />

Die Frage wäre auch, inwiefern ein solches Vorgehen nicht vielleicht auch den Gedanken des<br />

Gleichheitsgr<strong>und</strong>satzes nach Art. 3 GG oder der Informationsfreiheit nach Art. 5 GG entgegensteht.<br />

81<br />

Öffentliche Einrichtungen, die angesichts knapper Kassen Sparzwängen unterworfen<br />

sind, versuchen legitimerweise Geschäftsmodelle zu entwickeln, die es ihnen erlauben, den<br />

gesetzlichen Vorgaben gemäß zumindest kostenneutral zu wirtschaften, d. h. Wege einer<br />

Refinanzierung von notwendigen Investitionen zu finden. 82 Archiven bietet sich die Möglichkeit,<br />

Dienste von Gesellschaften oder Firmen in Anspruch zu nehmen, die über die technische<br />

Ausstattung verfügen <strong>und</strong> die Erfahrung mitbringen, große Archivbestände zu digitalisieren<br />

<strong>und</strong> für diese Dienstleistung kein Geld zu verlangen. Bekannt sind vor allem zwei<br />

Dienstleister, die auf dem Markt derzeit um die Gunst der Archive konkurrieren:<br />

FamilySearch <strong>und</strong> Ancestry.<br />

Der genealogische Anbieter FamilySearch, 1894 unter dem Namen „Genealogische Gesellschaft<br />

von Utah“ von der „Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage“ (verbreiteter<br />

ist die Bezeichnung „Mormonen“) gegründet, hat sich aus religiösen Gründen zum Ziel gesetzt,<br />

genealogische Quellen zu ermitteln, zu digitalisieren <strong>und</strong> genealogisch Interessierten<br />

zugänglich zu machen. Aus dieser Bestrebung erwächst die Bereitschaft von FamilySearch<br />

80 Garbers-von Boehm (wie Anm. 24), S. 63, 287f. – Wieder anders stellt sich die Situation bei privaten Archiven<br />

dar, die nicht den staatlichen Archivgesetzen <strong>und</strong> den dort festgelegten Schutzfristen <strong>und</strong> Nutzungsbedingungen<br />

unterworfen sind <strong>und</strong>, je nach Archivträger, andere Aufgaben wahrzunehmen haben.<br />

81 Problematisch ist es, die Digitalisierung z. B. nur einem Dienstleister zu gestatten <strong>und</strong> einem anderen zu verwehren;<br />

ebenso fraglich ist es, ohne ausreichende Begründung nur ausgewählten Nutzern die Benutzung des<br />

Archivgutes zu gestatten, anderen hingegen zu verweigern.<br />

82<br />

Vgl. hierzu das Modell des Mannheimer Digitalisierungszentrums: (letzter Zugriff: 11.3.2012). Außerdem: Garbers-von Boehm (wie<br />

Anm. 24), S. 63.<br />

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