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Julia Anna Riedel, Archivische Digitalisierungsprojekte und Public

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<strong>Archivische</strong> <strong>Digitalisierungsprojekte</strong> <strong>und</strong> <strong>Public</strong> Private Partnerships<br />

einem externen Dienstleister einen entsprechenden Passus in den Vertrag mit aufzunehmen,<br />

der eine pauschale Übertragung aller an den Digitalisaten möglicherweise anfallenden Rechte<br />

vorsieht. Als Faustregel kann gelten, dem Partner keine Exklusivrechte, weder an den<br />

Digitalisaten, noch an den Indizes, einzuräumen. Gr<strong>und</strong>sätzlich sollten Archive keine Verträge<br />

eingehen, die dem Gr<strong>und</strong>satz des durch das Archivrecht garantierten Zugangsrechts widersprechen.<br />

66 Das Problem solcher Ausschließlichkeitsvereinbarungen wird in einem späteren<br />

Kapitel näher ausgeführt werden.<br />

66 Allgemein hierzu: Bartholomäus Manegold: Archivrecht. Die Archivierungspflicht öffentlicher Stellen <strong>und</strong> das<br />

Archivzugangsrecht des historischen Forschers im Licht der Forschungsfreiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 GG.<br />

Berlin 2002.<br />

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