Julia Anna Riedel, Archivische Digitalisierungsprojekte und Public
Julia Anna Riedel, Archivische Digitalisierungsprojekte und Public
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<strong>Archivische</strong> <strong>Digitalisierungsprojekte</strong> <strong>und</strong> <strong>Public</strong> Private Partnerships<br />
einem externen Dienstleister einen entsprechenden Passus in den Vertrag mit aufzunehmen,<br />
der eine pauschale Übertragung aller an den Digitalisaten möglicherweise anfallenden Rechte<br />
vorsieht. Als Faustregel kann gelten, dem Partner keine Exklusivrechte, weder an den<br />
Digitalisaten, noch an den Indizes, einzuräumen. Gr<strong>und</strong>sätzlich sollten Archive keine Verträge<br />
eingehen, die dem Gr<strong>und</strong>satz des durch das Archivrecht garantierten Zugangsrechts widersprechen.<br />
66 Das Problem solcher Ausschließlichkeitsvereinbarungen wird in einem späteren<br />
Kapitel näher ausgeführt werden.<br />
66 Allgemein hierzu: Bartholomäus Manegold: Archivrecht. Die Archivierungspflicht öffentlicher Stellen <strong>und</strong> das<br />
Archivzugangsrecht des historischen Forschers im Licht der Forschungsfreiheitsverbürgung des Art. 5 Abs. 3 GG.<br />
Berlin 2002.<br />
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