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Julia Anna Riedel, Archivische Digitalisierungsprojekte und Public

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<strong>Archivische</strong> <strong>Digitalisierungsprojekte</strong> <strong>und</strong> <strong>Public</strong> Private Partnerships<br />

zu betonen ist, dass das Archiv auch bei Behördenschriftgut kein materielles Recht an den<br />

Unterlagen besitzt. 48 Dieser Aspekt kann bei Digitalisierungsvorhaben, bei denen auch eine<br />

kommerzielle Verwertung angestrebt wird, durchaus von Belang sein. Zu hinterfragen ist<br />

immer, auf welcher Gr<strong>und</strong>lage man (hier: das Archiv) Verwertungsrechte in Anspruch nimmt<br />

bzw. auf welcher Gr<strong>und</strong>lage man anderen (hier: Nutzern oder Dienstleistern) Rechte einräumt.<br />

Es ist sicherzustellen, dass man als öffentliche Einrichtung auch im Besitz dieser Rechte<br />

ist.<br />

Bei öffentlichem bzw. Schriftgut aus behördlicher Provenienz ist die Gefahr, bestehende<br />

Rechtsvorschriften archiv- oder urheberrechtlicher Art zu verletzen, geringer als bei privatem<br />

Schriftgut. Hier wäre, beispielsweise bei einem Nachlass, der als Depositum verwahrt<br />

wird, im Vorfeld zu klären, welche Verwertungsmöglichkeiten sich aus den vertraglichen<br />

Vereinbarungen mit dem Eigentümer ergeben. Unkomplizierter gestaltet sich die Situation,<br />

wenn dem Archiv bei der Übernahme alle Rechte an den Materialien übertragen wurden.<br />

Akten lassen sich durchaus nach abgestuften „Problemgruppen“ klassifizieren, in denen<br />

die Wahrscheinlichkeit des Vorkommens personenbezogener Inhalte oder urheberrechtlich<br />

geschützten Materials größer oder kleiner ist. Verwiesen sei hier auf die Zusammenstellung<br />

der ARK-Arbeitsgruppe Archive <strong>und</strong> Recht aus dem Jahr 2007. 49 Zusätzlich an dieser Stelle zu<br />

erwähnen sind als sensible Dokumente archivische Findmittel selbst sowie (durch das Archiv<br />

48 Als Eigentümer sind das Land oder andere Träger wie B<strong>und</strong> oder Gemeinden anzusehen. Eine Veränderung<br />

tritt nur im Hinblick auf die Verfügungsgewalt über die Unterlagen ein. Für diese Hinweise danke ich Herrn Prof.<br />

Dr. Rainer Polley von der Archivschule Marburg sowie Herrn Dr. Michael Scholz von der Landesfachstelle für<br />

Archive <strong>und</strong> öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv. Im Fall von Kirchenarchiven<br />

wäre hier das Beispiel der Kirchenbücher zu nennen, die sich nicht im Besitz des Archivs, sondern der einzelnen<br />

Gemeinden befinden; diese müssen daher vor einer Digitalisierung um Erlaubnis gebeten werden.<br />

49 Dort werden folgende Schriftgutgruppen aufgezählt, die mit großer Wahrscheinlichkeit personenbezogene<br />

Daten enthalten können: (1) Verwaltung insgesamt: Personal- <strong>und</strong> Disziplinarakten; (2) Allgemeine innere Verwaltung:<br />

Akten zu Einbürgerungen, Namensänderungen, Adoptionen, Staatsangehörigkeit <strong>und</strong> Ordensverleihungen;<br />

(3) Justiz: Akten über Straf- <strong>und</strong> Zivilprozesse, Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaften, auch der<br />

Spezialgerichtsbarkeit (Arbeits-, Sozial- <strong>und</strong> Verwaltungsgerichte), der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, zu Gefangenenpersonalien<br />

<strong>und</strong> Bewährungshilfen; Wiedergutmachungsakten; (4) Polizei <strong>und</strong> Ordnungsverwaltung: Akten<br />

über polizeiliche Ermittlungen sowie zu Bußgeldverhängungen in Umwelt <strong>und</strong> Verkehr; (5) Sozialverwaltung:<br />

Akten zu Versorgungs- <strong>und</strong> Krankheitsfällen, zu Jugendhilfe, Vorm<strong>und</strong>schaften, Entmündigungen <strong>und</strong> Scheidungen;<br />

(6) Ges<strong>und</strong>heitsverwaltung: Akten zu Erbges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankheitsfällen; (7) Kultusverwaltung:<br />

Akten zu Schüler/innen <strong>und</strong> Prüfungen; (8) Finanzverwaltung: Steuerakten. Siehe: Friedrich Battenberg, Michael<br />

Klein u. a.: Bereitstellung elektronischer Findmittel in öffentlich zugänglichen Netzen. Gemeinsamer Beschluss<br />

der ARK-Arbeitsgruppe Archive <strong>und</strong> Recht vom 26.2.2007 [hier: Fassung vom 20.03.2007], abrufbar<br />

unter: (letzter Zugriff: 8.3.2012). Siehe auch Punkt 3.3. der Gr<strong>und</strong>sätze für<br />

die Veröffentlichung von Findmitteln im Internet (wie Anm. 20).<br />

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