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Julia Anna Riedel, Archivische Digitalisierungsprojekte und Public

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<strong>Archivische</strong> <strong>Digitalisierungsprojekte</strong> <strong>und</strong> <strong>Public</strong> Private Partnerships<br />

rung sollen nicht in erster Linie dazu dienen, neue Nutzergruppen anzusprechen oder durch<br />

erhöhte Zugriffszahlen die Außendarstellung des Archivs zu verbessern, sondern, neben der<br />

red<strong>und</strong>anten Speicherung, eine Überbeanspruchung des Originals durch häufige Nutzung im<br />

Lesesaal zu vermeiden. Von Rechtsstreitigkeiten in Zusammenhang mit <strong>Digitalisierungsprojekte</strong>n<br />

berichten die wenigsten Archive. In der Regel verlaufen die Projekte mit externen<br />

Dienstleistern zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers. Wurden schlechte Erfahrungen<br />

gemacht, dann meist nicht in rechtlicher Hinsicht. Probleme traten eher bei praktischen Fragen<br />

des Umgangs mit dem Archivgut (Sortierung der Blätter, Signaturenvergabe bzw. Benennung<br />

der Dateien) auf. Das Risiko rechtlicher Probleme wird häufig auch dadurch minimiert,<br />

dass vorwiegend ältere Bestände digitalisiert werden, bei denen alle Schutzfristen<br />

abgelaufen sind. Eine mehrfach erwähnte Ausnahme bilden Personenstandsunterlagen, beispielsweise<br />

Geburts- <strong>und</strong> Heiratsregister, die Adoptionsvermerke enthalten <strong>und</strong> damit<br />

schutzwürdige Belange (eventuell sogar noch lebender) Dritter berühren können. 27<br />

Wenn Kooperationen mit genealogischen Online-Anbietern wie FamilySearch oder<br />

Ancestry nicht zustande kamen, waren in der Regel ungeklärte Fragen des Nutzungsrechts<br />

ausschlaggebend. Die Mehrheit der Archive vertritt die Meinung, dass die Verwertungsrechte<br />

uneingeschränkt beim Archiv verbleiben müssen. Allerdings gibt es auch Kompromisslösungen,<br />

die ein gemeinsames Urheber- <strong>und</strong> Verwertungsrecht an den Bilddateien vorsehen.<br />

28 Die Anbieter sind den Archiven in den letzten Jahren in dieser Hinsicht auch verstärkt<br />

entgegengekommen <strong>und</strong> haben ihre Verträge entsprechend angepasst. 29<br />

Zu handfesten rechtlichen Auseinandersetzungen mit Vertragspartnern ist es im archivischen<br />

Bereich bislang nicht gekommen. Insofern handelt es sich bei der Beschäftigung mit<br />

den rechtlichen Aspekten bei <strong>Digitalisierungsprojekte</strong>n um ein eher theoretisches Problem.<br />

Dies mag jedoch nicht nur daran liegen, dass Archive insgesamt sehr verantwortungsbewusst<br />

27 Bei der Digitalisierung besteht die Möglichkeit, diese später hinzugekommenen Einträge zu schwärzen oder<br />

an die Stelle der entsprechenden Datei einen „Platzhalter“ zu setzen, der denselben, gegebenenfalls gekennzeichneten<br />

Dateinamen erhält. Allerdings ist diese Lösung sehr aufwändig <strong>und</strong> erfordert einen hohen Personaleinsatz,<br />

sowohl vonseiten des Dienstleisters, als auch vonseiten des Archivs, das, in Anbetracht der Sensibilität<br />

der Daten, in jedem Fall eine Qualitätskontrolle vornehmen sollte.<br />

28 Bei einer exklusiven Präsentation kann auf die Digitalisate nur über die Website des Dienstleisters zugegriffen<br />

werden. Es bieten sich daneben jedoch auch die Möglichkeiten der parallelen oder der verschränkten Nutzung:<br />

Die Digitalisate können z. B. parallel sowohl vom Archiv als auch vom Dienstleister angeboten werden. Sollen<br />

die Digitalisate nur über die Homepage des Archivs erreichbar sein, könnte eine Verlinkung von den Indizes auf<br />

der Seite des Dienstleisters zu den Images auf der Seite des Archivs erfolgen (vernetzte Präsentation).<br />

29 Normalerweise werden bei <strong>Digitalisierungsprojekte</strong>n keine Standardverträge eingegangen, sondern jeweils<br />

eigene Verträge ausgehandelt. Für interessante Hinweise danke ich Herrn Vinzenz Lübben M.A. vom Kommunalarchiv<br />

Minden / Archiv der Stadt Minden <strong>und</strong> des Kreises Minden-Lübbecke.<br />

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