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Thomas Kreutzer, Die Neuerschließung der Baurechtsakten im

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Erschließung und Verzeichnung des neu aufgenommenen Archivguts. Darüber hinaus<br />

spielen Aufwand-Nutzen-Rechnungen noch bei <strong>der</strong> Bestandserhaltung z. B. <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Massenentsäuerung von Papierakten und <strong>der</strong> Schutzverfilmung<br />

eine Rolle. <strong>Die</strong> Erschließung bzw. Neuerschließung von ,Altbeständen’, welche schon<br />

geraume Zeit bewertet o<strong>der</strong> unbewertet <strong>im</strong> Archiv gelagert werden, findet hingegen unter<br />

den genannten Gesichtspunkten kaum Beachtung, obwohl die damit verbundene<br />

Arbeitsleistung fraglos zeit- und kostenintensiv, aber wenig ertragreich ist.<br />

<strong>Die</strong> Probleme, die mit <strong>der</strong> Neuerschließung von unzureichend bearbeiteten älteren<br />

Beständen verbunden sind, müssen von denen einer Erschließung von Neubeständen, die<br />

<strong>im</strong> allgemeinen relativ bald auf die Bewertung und Übernahme erfolgt, deutlich<br />

unterschieden werden, denn bei einer größeren zeitlichen Distanz zwischen Übernahme<br />

und Erschließung kann es zu Informationsverlusten bezüglich <strong>der</strong> Übernahmemodalitäten<br />

und Bestandsformierung kommen, wodurch die Transparenz <strong>der</strong> Überlieferungsbildung<br />

geschädigt wird. Dank einer in jüngerer Zeit ausgefeilteren Methodik greifen Bewertung<br />

und Erschließung zugunsten einer verbesserten Überlieferungsbildung <strong>im</strong>mer stärker<br />

ineinan<strong>der</strong>. Daher kann es, solange die Bewertungs- und Ordnungskriterien ausreichend<br />

dokumentiert sind, unter Umständen auch in Kauf genommen werden, die Erschließung<br />

von neuen Übernahmen aufgrund nicht vorhandener Arbeitskapazitäten hinauszuzögern,<br />

ohne dass ein allzu großer Informationsverlust eintreten würde; allerdings sind auch hier<br />

Lagerungskosten und Benutzungsaufwand umso mehr in Rechnung zu stellen, je länger<br />

dieser Zustand andauert. Bei ,Altbeständen’ hingegen müssen für eine (Neu-)Erschließung<br />

die nötigen Angaben zu Provenienz, Ordnungszustand, Bewertung und Übernahme erst<br />

mühsam rekonstruiert werden o<strong>der</strong> sind unter Umständen gar nicht mehr greifbar. In den<br />

wenigsten Fällen handelt es sich um gänzlich unerschlossene Bestände, doch bereiten<br />

manche Ablieferungslisten, Karteikartensammlungen und unvollendete Findbücher eher<br />

zusätzliche Probleme, vor allem wenn sich an einem Bestand bereits Generationen von<br />

Archivaren/-innen mit ihrem jeweils eigenen Ansatz an einer Bearbeitung versucht haben,<br />

ohne sie zu einem Abschluss zu bringen. Hinzu kommt, dass manche Registraturabgaben<br />

schon vor längerer Zeit als Archivbestand formiert worden sind, dieser aber später<br />

weiteren Zuwachs seitens <strong>der</strong>selben Behörde bzw. einer Nachfolgeinstitution erhalten hat<br />

o<strong>der</strong> <strong>im</strong>mer noch erhält, so dass mit unterschiedlichen Überlieferungsschichten,<br />

1 Vgl. dazu allgemein die aktuelle Fundamentalkritik am betriebswirtschaftlichen Laissez-faire <strong>der</strong> deutschen<br />

Archivarszunft von Gerd SCHNEIDER, „Archivare aufgewacht!“ Anmerkungen eines Externen zur<br />

gegenwärtigen Situation <strong>im</strong> deutschen Archivwesen, in: Der Archivar 57 (2004), S. 37-44, bes. 41-43.<br />

Transferarbeit <strong>Kreutzer</strong>.doc 02.04.2004 12:14

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