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Thomas Kreutzer, Die Neuerschließung der Baurechtsakten im

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Duplikate von Bauplänen würde zwar zur Platzgewinnung beitragen, doch müsste dazu<br />

zweifelsfrei geklärt sein, dass es sich um absolut identische Pläne handelt. Zur Sicherheit<br />

sollte daher bei einer oberflächlichen Verzeichnung auf die Kassierung verzichtet werden.<br />

(4) Für die Behandlung <strong>der</strong> Photos ist die Einführung eines neuen Verfahrens zu bedenken,<br />

das den bisher von zwei Mitarbeitern betriebenen Aufwand (siehe oben) reduziert.<br />

Naheliegend wäre, dass <strong>der</strong>/die Verzeichner/in die nötigen Arbeitsschritte selbst ausführt:<br />

(I) Entnahme <strong>der</strong> Photos, (II) Markierung <strong>der</strong> Stelle mit Legschein, (III) Herstellung einer<br />

Kopie, (IV) Ausfüllen eines Kennzeichnungsblatts (inklusive Kurzverzeichnung des<br />

Photos) in zweifacher Ausfertigung, (V) Ablage <strong>der</strong> Kopie und eines<br />

Kennzeichnungsblatts in die Akte, (VI) Abgabe des Originals und des zweiten<br />

Kennzeichnunsgblatts an die Photoabteilung (Bestand FM 92). Der Vordruck des<br />

Kennzeichnungsblatts muss neu konzipiert werden und sollte Fel<strong>der</strong> für die laufende<br />

Nummer, Kurzbeschreibung (z. B. „Wohnhaus“, „Kaugummiautomat“, „Baustelle“),<br />

Straßenname, Hausnummer, Jahr und Signatur enthalten. Bei an<strong>der</strong>en Son<strong>der</strong>formen<br />

(Mikrofiches usw.) sollte ähnlich vorgegangen werden. Mikrofiches von baustatischen<br />

Berechnungen können jedoch kassiert werden, da sie bisher grundsätzlich nicht<br />

aufgehoben wurden. (5) Zur Schadenserfassung sollte nebenher eine Word-Datei geführt<br />

werden, in <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s beschädigte Unterlagen, insbeson<strong>der</strong>e Pläne, aufgenommen und<br />

zur Restaurierung vorgemerkt werden.<br />

d) Findbuch. (1) Auf jeden Fall aufzunehmen: (I) Straßenname und Hausnummer bzw.<br />

Gemarkung und Flurstück o<strong>der</strong> sonstige Ortsangabe (<strong>im</strong> Titelfeld). Im Findbuch werden<br />

die Straßen-/Gemarkungsnamen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt (in AUGIAS:<br />

Sortierung nach „Titel“). Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Adresse und sonstige Hinweise auf an<strong>der</strong>e<br />

Straßen sollten berücksichtigt werden, indem an entsprechen<strong>der</strong> Stelle Querverweise auf<br />

diejenigen Straßen und Grundstücke angegeben werden, unter denen die Akten verzeichnet<br />

sind. 68 Umgekehrt sind solche Querverweise bei den betreffenden Grundstücken in<br />

AUGIAS in einem Feld für Bemerkungen aufzunehmen. <strong>Die</strong> nötigen Informationen sind<br />

auf den meisten Unterlagen in irgendeiner Weise vermerkt. Bei gleichlautenden<br />

Straßennamen in <strong>der</strong> Stadt und ihren Vororten sollten die betreffenden Orte in einer<br />

Klammer hinter <strong>der</strong> Straße (am besten mit Abkürzung) angegeben werden. (II) Laufzeit.<br />

Für eine Bestellnummer ist die Gesamtlaufzeit anzugeben. Bei <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong><br />

Laufzeiten ist es hilfreich, dass die einzelnen Vorgänge <strong>im</strong> allgemeinen chronologisch (mit<br />

Transferarbeit <strong>Kreutzer</strong>.doc 02.04.2004 12:14

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