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Thomas Kreutzer, Die Neuerschließung der Baurechtsakten im

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Grundstück bezieht und be<strong>im</strong> Ausheben nicht weiter geteilt werden sollte. Aus Sicht <strong>der</strong><br />

Benutzer spielen Baupläne und Architekten die wichtigste Rolle, zusätzlich könnten aber<br />

auch die Bauherren und die Art <strong>der</strong> Bauvorhaben vermerkt werden. Zu einer weiteren<br />

Vertiefung würde die Angabe führen, ob die betreffenden Vorhaben genehmigt,<br />

zurückgezogen o<strong>der</strong> abgelehnt wurden, weil damit sofort ersichtlich wäre, mit welchen<br />

Bauwerken auf einem Grundstück zu rechnen ist. So gut wie gar nicht wurde bisher die<br />

Än<strong>der</strong>ung von Straßennamen berücksichtigt, die beson<strong>der</strong>s <strong>im</strong> Dritten Reich, in <strong>der</strong><br />

Nachkriegszeit und bei <strong>der</strong> Vereinheitlichung <strong>der</strong> Straßennamen aller eingemeindeter<br />

Vororte von Bedeutung waren, wodurch die gezielte Suche nach alten Namen erst<br />

langwierige Recherchen erfor<strong>der</strong>t. Ein ähnliches Problem stellt sich für Akten, in denen z.<br />

B. bei Adressenumwidmungen o<strong>der</strong> größeren Grundstückskomplexen auf Quer- und<br />

Parallelstraßen verwiesen wird. Eine gewisse Uneinheitlichkeit in <strong>der</strong> Überlieferung<br />

entsteht in manchen Fällen dadurch, dass es zu einer Hausnummer zwei (möglicherweise<br />

auch mehr) Akten gibt. Bisweilen werden die Unterlagen von nicht zustande gekommenen<br />

Bauprojekten o<strong>der</strong> von abgerissenen Gebäuden zur Ausson<strong>der</strong>ung freigegeben, obwohl auf<br />

demselben Grundstück an<strong>der</strong>e, auch ältere Gebäude noch stehen. Stichproben haben<br />

allerdings ergeben, dass sich dabei keine eindeutige Regel ausmachen lässt und manchmal<br />

offenbar Fehler bei <strong>der</strong> Ablage vorkommen. Darüber hinaus enthalten die <strong>Baurechtsakten</strong><br />

in wenigen Fällen beson<strong>der</strong>es Archivgut wie Photos o<strong>der</strong> Mikrofiches, das in Form von<br />

Darin-Vermerken kenntlich gemacht werden sollte.<br />

Ein weiterer Aspekt betrifft die Behandlung <strong>der</strong> Akten <strong>im</strong> Zuge von Verzeichnung und<br />

Verpackung: Hinsichtlich <strong>der</strong> Photos wird seit geraumer Zeit die Vorgabe befolgt, dass die<br />

Verzeichner die Originale entnehmen und durch entsprechend beschriftete Legscheine<br />

ersetzen sollen; die Photos werden zusammen mit einem erklärenden Notizzettel (vor<br />

allem mit Angabe <strong>der</strong> Signatur) an einen Mitarbeiter gegeben, <strong>der</strong> dann ein spezielles<br />

,Kennzeichnungsblatt’ (mit laufen<strong>der</strong> Nummer, Straßenname, Jahr, Bestand, Signatur;<br />

ohne inhaltliche Erfassung) für den Photobestand FM 92, <strong>Baurechtsakten</strong>, in dreifacher<br />

Ausfertigung ausfüllt und eine Kopie des Photos anfertigt; anschließend legt er die Kopie<br />

mit einem <strong>der</strong> Kennzeichnungsblätter in die Akte an die Stelle des Legscheins zurück,<br />

während das Original mit einem zweiten Formular an die Photoabteilung gegeben wird<br />

und das dritte Kennzeichnungsblatt in einem Ordner abgelegt wird. Bis zu dem Zeitpunkt,<br />

an dem dieses Verfahren eingeführt wurde, waren die Verzeichner angewiesen, alle Photos<br />

Archivs angedacht (Aktenvermerk vom 7.6.2002). Zum Umgang mit Baustatikakten vgl. SPECKER,<br />

Bauakten, S. 35.<br />

Transferarbeit <strong>Kreutzer</strong>.doc 02.04.2004 12:14

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