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Thomas Kreutzer, Die Neuerschließung der Baurechtsakten im

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Nichtzustandekommen eines Bauvorhabens das Kriterium <strong>der</strong> Ausson<strong>der</strong>ung darstellt. 64<br />

Eine Akte bezieht sich auf ein (o<strong>der</strong> mehrere) Grundstück(e), auf dem (denen) Bauwerke<br />

o<strong>der</strong> Baukomplexe aller Art errichtet werden o<strong>der</strong> auch nur geplant sind, und wird nach<br />

dem betreffenden Straßennamen mit Hausnummer, bisweilen auch en bloc mit mehreren<br />

Hausnummern, angelegt. Pro Bauvorhaben o<strong>der</strong> sonstigem Vorgang existiert ein (Unter-<br />

)Faszikel, das innerhalb einer Akte chronologisch abgelegt wird.<br />

Alle Aktenbüschel sind über Signaturen erschlossen, allerdings gibt es bisher kein<br />

einheitliches System, son<strong>der</strong>n fünf verschiedene Signaturgruppen, die in erster Linie auf<br />

unterschiedliche Ablieferungen zurückzuführen sind, aber auch verzeichnungstechnische,<br />

chronologische und räumliche Kriterien berücksichtigen. <strong>Die</strong> erste Gruppe, mit einer rein<br />

numerischen Signatur (1-1143; 20 lfm.) bezeichnet, geht auf eine 1986 vorgenommene<br />

Verzeichnung zurück, bei <strong>der</strong> die Straßen mit den Anfangsbuchstaben A und B (aber nur<br />

bis Breitscheidstraße!) aus allen bis dahin vorhandenen Ablieferungen aufgenommen<br />

wurden. <strong>Die</strong> früheste nachweisbare Ablieferung stammt aus dem Jahr 1963 und ist<br />

vermutlich mit dem mit einer A-Signatur versehenen Teilbestand (A 58-687; 20 lfm.)<br />

identisch, welcher alphabetisch (angefangen bei Brennerstraße) geordnet ist. Obwohl aus<br />

den - lei<strong>der</strong> ohne Ablieferungsliste überlieferten - Altakten des Archivs hervorgeht, dass<br />

die Bauakten aller bis dahin abgegangenen Gebäude abgegeben worden sein sollen und<br />

seitens des Stadtarchivs sogar Anspruch auf alle Akten von vor 1914 errichteten<br />

Bauwerken erhoben wurde, enthält <strong>der</strong> A-Bestand nur Vorgänge zu abgebrochenen o<strong>der</strong><br />

zerstörten Gebäuden aus <strong>der</strong> Zeit vor dem 2. Weltkrieg. <strong>Die</strong> Signatur B bezeichnet die<br />

dritte Gruppe (B 1-1541; 50 lfm.), <strong>der</strong>en Akten 1976 abgeliefert wurden und auf nach 1939<br />

abgegangene Gebäude bezogen sind, allerdings nur die Buchstaben Rot-Z enthalten.<br />

Während die Signaturen A und B <strong>im</strong> Archiv neu durchnummeriert werden mussten, konnte<br />

für die D-Signatur (D 90-...; 400 lfm.), welche die seit 1980 regelmäßig abzuliefernden<br />

<strong>Baurechtsakten</strong> umfasst und den größten Teilbestand bildet, vereinbart werden, dass die<br />

Signierung <strong>der</strong> einzelnen Aktenbüschel bereits in <strong>der</strong> Behörde vorgenommen wird. <strong>Die</strong><br />

jeweilige Signatur folgt <strong>der</strong> fortlaufenden Numerierung <strong>der</strong> Abgabelisten unter<br />

Hinzusetzung des Buchstabens D zur Unterscheidung von den früheren Ablieferungen. <strong>Die</strong><br />

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Hauptamt <strong>der</strong> Stadt Stuttgart, Stuttgart 1971-79; jeweils mehrere Bände. Vgl. weiterhin<br />

Landesbauordnung für Baden-Württemberg, insbeson<strong>der</strong>e § 46, Abs. 2, u. 47.<br />

Auf den Gegensatz zwischen den archivgesetzlichen sowie verwaltungstechnischen Vorgaben<br />

(Landesarchivgesetz, Archivordnung sowie Aktenordnng <strong>der</strong> Stadt Stuttgart) und <strong>der</strong> Abgabepraxis<br />

wurde bereits in Kapitel 4 näher eingegangen. Seit 2002 findet die Abgabe von Altakten in kurzen<br />

Abständen von etwa 2 Monaten statt, allerdings ist mittelfristig eine Bewertung und Auswahl seitens des<br />

Archivs vor <strong>der</strong> Übernahme vorgesehen.<br />

Transferarbeit <strong>Kreutzer</strong>.doc 02.04.2004 12:14

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