pdf-Dokument - LAiV
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Friedrich Franz von GOTTES Gnaden<br />
Grossherzog von Mecklenburg etc.<br />
Wir haben beschlossen, die zur vollständigen Aufnahme Unseres Landes erforderlichen trigonometrischen<br />
Messungen, im Anschlusse an die in den Nachbarstaaten bereits vorgenommenen<br />
Messungen dieser Art, unter der gemeinschaftlichen oberen Leitung Unseres Ministeriums<br />
des Innern und Unseres Militair-Departements ausführen zu lassen. Die zur<br />
Aufnahme des Landes erforderlichen eigentlich topographischen Messungen und Arbeiten<br />
sollen einstweilen und bis auf weitere Unsere Bestimmung nach ausgesetzt bleiben, der trigonometrische<br />
Theil des Unternehmens soll dagegen so vollständig und erschöpfend behandelt<br />
werden, daß dadurch nicht nur alle späteren trigonometrischen Messungen zum Behuf<br />
irgend welcher topographischen Aufnahme entbehrlich gemacht, sondern auch insbesondere<br />
die Höhen einer genügenden Anzahl von Punkten so sicher bestimmt werden, daß dieselben<br />
als völlig zuverlässige Anhaltspunkte für jedes etwa später auszuführende specielle Nivellement<br />
dienen können. Die Zahl der solchergestalt nach ihren drei Koordinaten zu<br />
bestimmenden und festzulegenden Punkte soll vorläufig für die Quadratmeile auf 12 bis 20.<br />
im Durchschnitt angenommen werden.<br />
Zur Ausführung dieser Unserer Absicht haben Wir euch ausersehen, und beauftragen<br />
euch demnach, die dazu erforderlichen Arbeiten und Messungen vorzunehmen und respec[tive]<br />
unter eurer Leitung durch die euch zu dem Zweck beizuordnenden Officiere vollführen<br />
zu lassen. - Zunächst, und sobald die euch bereits früher übertragenen Vorarbeiten zur<br />
Landesvermessung beendigt sind, habt ihr einen speciellen Plan für die Ausführung des ganzen<br />
Unternehmens auszuarbeiten, und diesen gleichzeitig mit einem detaillirten Kostenanschlage<br />
den genannten, mit der oberen Leitung dieser Angelegenheit betrauten Behörden<br />
zur Genehmigung vorzulegen; sodann aber nach erfolgter Genehmigung und Feststellung<br />
dieses Planes, in Grundlage desselben weiter zu verfahren, auch über den Fortgang der Arbeiten<br />
in angemessenen Zeitabschnitten zu berichten.<br />
Die für die Landesvermessung bereits angefertigten Instrumente und Apparate werden<br />
euch zur Disposition gestellt.<br />
Da ein baldiger Anfang der Arbeiten wünschenswerth ist, auch die Vorbereitungen dazu<br />
großtentheils schon getroffen sind, so ist derselbe nicht bis zur Genehmigung des von euch<br />
vorzulegenden Planes auszusetzen, vielmehr habt ihr fördersamst, soweit die bereits vollendeten<br />
Vorarbeiten dies zulässig erscheinen lassen, im Uebrigen aber mit Berücksichtigung<br />
des abschriftlich angeschlossenen vorläufigen Kostenanschlags, mit den Arbeiten vorzuschreiten.<br />
Gegeben durch Unser Ministerium des Innern und Unser Militair-Departement.<br />
Schwerin am 17. Mai 1853<br />
Friedrich Franz<br />
An<br />
den Ministerial Secretair Paschen<br />
und den Hauptmann Köhler<br />
hieselbst<br />
v Zülow<br />
[für das Großherzoglich Mecklen-<br />
burgische Militärdepartement]<br />
Gr v Bülow<br />
[für das Großherzoglich Mecklenburgische<br />
Ministerium des Innern]<br />
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