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MV18 eingesetzt. Damit wird auch die Übernahme<br />

der Ergebnisse der Bodenschätzung<br />

ermöglicht.<br />

ALK-Datenbankteil<br />

Landesweit kommt die dezentrale UNIX-Lösung<br />

der ALK-Datenbank zur Anwendung.<br />

Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung als<br />

Technische Stelle im Land ist diese im Landesvermessungsamt<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

als UNIX-Portierung, basierend auf<br />

dem SIM DB/DC-Entwicklungssystem mit<br />

einer C-ISAM-Datenbankhaltung als Entwicklungssystem<br />

auf einem Server der<br />

L-Klasse unter HP-UX 11.x installiert.<br />

Gleichzeitig steht ein Laufzeitsystem als<br />

Referenzsystem zu den Datenbankinstallationen<br />

in den KV-Ämtern zur Verfügung.<br />

In den KV-Ämtern wird die ALK-Datenbank<br />

in der Regel auf Datenbankservern der R-<br />

Klasse (HP-Anlagen) mit entsprechend abgeleiteten<br />

SIM DB/DC-Laufzeitsystemen<br />

eingerichtet. Die Einführung wird voraussichtlich<br />

im Jahr 2003 abgeschlossen.<br />

ALK-Prüfung/ALK-Antragsbearbeitung/<br />

ALK-Auskunft<br />

Für die Anwendung, Benutzung und Fortführung<br />

der Datenbank wird eine im Land<br />

selbst entwickelte Menüoberfläche eingesetzt.<br />

Für die ALK-Auskunft wurde ein Auskunftsarbeitsplatz<br />

integriert, der ein Prüfprogramm<br />

für EDBS-Grundrissdateien (Programm<br />

„CheckEDBS“) und weitere Prüfroutinen<br />

beinhaltet.<br />

4.3 Die ALK-Grundstufe M-V (ALK/1 M-V)<br />

Die ALK-Grundstufe wurde mit dem Ziel<br />

einer beschleunigten ALK-Ersterfassung<br />

definiert. Regelungen dazu sind in einer<br />

gesonderten Verwaltungsvorschrift ALK-<br />

Grundstufe Mecklenburg-Vorpommern<br />

(VwV-ALK/1 M-V) vom Innenministerium<br />

Mecklenburg-Vorpommern festgelegt.<br />

Danach wird die Einrichtung der ALK-<br />

Grundstufe auf der Grundlage der Verfahrenslösung<br />

ALK der AdV (Systemarchitektur,<br />

Verfahrenshierarchie, Folienprinzip<br />

usw.) vorgenommen. Als Standardverfahren<br />

der Datenerfassung kommt das Verfahren<br />

der Digitalisierung der Flurkarten zur<br />

Anwendung. Weiter wurde festgelegt, dass<br />

die ALK-Grundstufe geeignet sein muss, als<br />

Teil des amtlichen Verzeichnisses der<br />

Grundstücke entsprechend § 2 Abs. 2 der<br />

Grundbuchordnung zu fungieren.<br />

Die ALK-Grundstufe wird im amtlichen Lagebezugssystem<br />

S42/83-3° (Gauß-Krüger-<br />

Koordinaten, 3°-Meridianstreifen, Krassowski-Ellipsoid)<br />

bearbeitet. Mindestanforderungen<br />

an die Karteneinpassung (Vorzugsverfahren:<br />

Verkettete Transformation<br />

M-V), Kartengenauigkeit (mindestens entsprechend<br />

der analogen Flurkarte), Angaben<br />

zur Datenhaltung (Einsatz des ALK-Datenbankteils)<br />

und Datenaustausch (grundsätzliche<br />

Anwendung der EDBS-Einheitliche<br />

Datenbankschnittstelle) wurden ebenfalls<br />

festgelegt.<br />

In der Tabelle 3 sind die wesentlichen Inhalte<br />

(Grunddatenbestand) aufgeführt.<br />

Tab. 3: Grunddatenbestand der<br />

ALK-Grundstufe in Mecklenburg-Vorpommern<br />

(ALK/1 M-V)<br />

ALK-Folie Bedeutung<br />

Bemerkung<br />

Folie 001 Flurstücke Flurstück allgemein und in Verkehrsanlagen<br />

Folie 002 Gemarkung, Flur Grenzen der Gemarkungen und Fluren<br />

Folie 003 Politische Grenzen Staats-, Landes-, Kreis- und Gemeindegrenzen,<br />

weiter Stadt- und Landgemeinde, Gemeindeteil<br />

Folie 011 Gebäude Differenzierung nur nach Informationsgehalt der<br />

Flurkarte, ansonsten Gebäude allgemein, ohne<br />

Bezug zur Flurstücksgrenze<br />

Folie 021 Tatsächliche Nutzung vollständig, soweit Bestandteil der Flurkarte<br />

Folie 022 Topographie Topographie in dem Umfang, soweit sie zur Orientierung<br />

in der Liegenschaftskarte notwendig ist<br />

(Straßen- und Gewässernamen, Gewannnamen)<br />

Folie 050 Nummerierter Punkt der im Umfang des nachrichtlichen Nachweises<br />

Punktart 0 (TP)<br />

(Punktdatei)<br />

Folie 051 Nummerierter Punkt der im Umfang des amtlichen Nachweises<br />

bis Punktart 1 (AP), 2 (GP), (Punktdatei)<br />

Folie 054 3 (GbP), 4 (ToP)<br />

Folie 085 Graphische Punkte der Punkte der Punktarten 1 (PP) bis 3 (GbP) vollstän-<br />

Punktarten<br />

dig, Punkte der Punktart 4 (TopP) im erforderlichen<br />

1 (PP) bis 4 (TopP) Umfang<br />

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