pdf-Dokument - LAiV
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3.5 Nutzung des ALB<br />
Das ALB dient als Informations- und Auskunftssystem<br />
für Bürger sowie für andere<br />
Nutzer (z. B. Städte, Gemeinden, Finanzämter).<br />
Die Daten des ALB werden in Standardauszügen,<br />
in Suchverzeichnissen und<br />
in Auswertelisten (vielfältige Selektierbarkeit<br />
nach verschiedenen Kriterien) bei den<br />
KV-Ämtern zur Verfügung gestellt. In der<br />
Regel sind folgende Standardauszüge (Tabelle<br />
2) möglich.<br />
Zusätzlich zu den Standardauszügen können<br />
Auswertelisten abgegeben werden, die<br />
Informationen des ALB in einer festgelegten<br />
Ausgabeform wiedergeben. Dabei sind Selektionen<br />
nach verschiedensten Kriterien<br />
möglich. Die Datenausgabe kann analog<br />
(Papier) oder digital (maschinenlesbare Datenträger)<br />
bereitgestellt werden. Die Abgabe<br />
in digitaler Form erfolgt als ASCII-Datei<br />
im Format WLDGE (Workdatei Liegenschaftsbuch<br />
Datengewinnung mit Entschlüsselung).<br />
Des Weiteren besteht für berechtigte<br />
Stellen die Möglichkeit, Daten aus<br />
dem ALB im automatisierten Abrufverfahren<br />
(Online-Zugriff) abzufragen. Zur Aktualisierung<br />
bereits bezogener ALB-Daten werden<br />
auf Wunsch entweder die seit dem letzten<br />
Datenbezug neu hinzugekommenen und<br />
geänderten Daten (Bezug von Änderungsdaten)<br />
oder erneut der komplette Datenbestand<br />
abgegeben.<br />
Die Benutzung des ALB ist wegen des Datenschutzes<br />
durch Benutzungskriterien eingeschränkt.<br />
Eigentümer, Erbbauberechtigte,<br />
Nutzungsberechtigte und deren Beauftragte<br />
können das ALB einsehen sowie<br />
Auskünfte bzw. Auszüge über die sie betreffenden<br />
Liegenschaften erhalten. Andere<br />
können das ALB benutzen, soweit sie ein<br />
berechtigtes Interesse darlegen und öffentliche<br />
Belange dem nicht entgegenstehen.<br />
Für Auszüge aus dem ALB werden Gebühren<br />
nach der Gebührenordnung der Vermessungs-<br />
und Katasterbehörden sowie<br />
anderer Vermessungsstellen erhoben.<br />
4. Die Automatisierte Liegenschaftskarte<br />
(ALK)<br />
4.1 Vorbetrachtung<br />
Die Liegenschaftskarte, ursprünglich auch<br />
als Flurkarte bezeichnet, ist neben dem Liegenschaftsbuch<br />
Bestandteil des Liegenschaftskatasters.<br />
Anfänglich wurde sie in<br />
analoger Form erstellt und auch fortgeführt.<br />
Im Wesentlichen enthält sie graphische<br />
Darstellungen<br />
- der einzelnen Flurstücke mit ihren Grenzen,<br />
- der Gebäude (zur Zeit regional mit unterschiedlicher<br />
Aktualität),<br />
- der Nutzungsarten und ihrer Grenzen sowie<br />
- der topographischen Gegenstände und<br />
der Ergebnisse der Bodenschätzung (zur<br />
Zeit regional mit unterschiedlicher Aktualität).<br />
Während das Liegenschaftsbuch in Mecklenburg-Vorpommern<br />
bereits seit Ende<br />
1994 flächendeckend als Automatisiertes<br />
Liegenschaftsbuch (ALB) in digitaler Form<br />
geführt wird, wird gegenwärtig die Einrichtung<br />
der Automatisierten Liegenschaftskarte<br />
(ALK) forciert. Damit verbunden ist die<br />
Umstellung des bislang klassisch analog<br />
geführten Flurkartenwerkes auf eine digitale,<br />
blattschnittfreie und objektbezogene<br />
Form.<br />
Das Verfahren ALK ist ein bundesweites<br />
Tab. 2: Standardauszüge aus<br />
dem ALB<br />
Bezeichnung der<br />
Standardauszüge<br />
Flurstücksnachweis<br />
Eigentümernachweis<br />
Flurstücksnachweis<br />
mit Eigentümerangaben<br />
Bestandsnachweis<br />
Bestandsübersicht<br />
Inhalt<br />
• Informationen zum Flurstück<br />
• Informationen zu Eigentümern, Erbbau- und<br />
Nutzungsberechtigten<br />
• Kombination aus Flurstücks- und Eigentümernachweis<br />
• Eigentümer-, Erbbau- und Nutzungsberechtigtenangaben<br />
• Beschreibung der Grundstücke<br />
• zum Grundstück gehörende Flurstücke mit ihrer Flächengröße<br />
• Inhalt des Bestandnachweises,<br />
zusätzlich zum Flurstück die Angaben zur<br />
Liegenschaftskarte, zur Lage und zur Tatsächlichen Nutzung<br />
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