pdf-Dokument - LAiV
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Meinhard Gusche<br />
Die Basisinformationssysteme ALB und ALK im Liegenschaftskataster<br />
in Mecklenburg-Vorpommern - ein Überblick<br />
und der weitere Weg nach ALKIS ®<br />
1. Einführung<br />
Im Liegenschaftskataster werden landesweit<br />
die Liegenschaften (Flurstücke und<br />
Gebäude) mit folgender grundlegender<br />
Zweckbestimmung nachgewiesen, dargestellt<br />
und beschrieben:<br />
- Es ist das amtliche Verzeichnis der<br />
Grundstücke für den Eigentumsnachweis<br />
im Grundbuch:<br />
Das Liegenschaftskataster bildet den<br />
einzigen aktuellen, vollständigen und flächendeckenden<br />
Grundstücksnachweis in<br />
der Form von Flurstücken. Es dient damit<br />
der Sicherung des Eigentums und anderer<br />
Rechte an Grundstücken und Gebäuden,<br />
dem Grundstücksverkehr und der<br />
Ordnung der Bodenflächen des Landesgebietes.<br />
Neben dem Grundbuch bildet<br />
das Liegenschaftskataster die zweite<br />
Säule der Eigentumssicherung an<br />
Grund und Boden.<br />
- Es hat Basisfunktion für andere Bereiche:<br />
Das Liegenschaftskataster soll den Anforderungen<br />
des Rechtsverkehrs, der<br />
Verwaltung und der Wirtschaft gerecht<br />
werden und insbesondere die Bedürfnisse<br />
der Landesplanung, der Bauleitplanung,<br />
der Bodenordnung, der Ermittlung<br />
von Grundstückswerten sowie des Umwelt-<br />
und des Naturschutzes angemessen<br />
berücksichtigen.<br />
Das Liegenschaftskataster besteht aus dem<br />
Katasterzahlenwerk, dem Katasterbuchwerk<br />
(dem beschreibenden textlichen Teil)<br />
und dem Katasterkartenwerk (dem darstellenden<br />
graphischen Teil). Werden die Bestandteile<br />
des Liegenschaftskatasters in digitaler<br />
Form geführt, haben diese die<br />
Funktion raumbezogener Basisinformationssysteme.<br />
Die in ihnen geführten Daten<br />
werden im Unterschied zu den landschaftsbeschreibenden<br />
Geobasisdaten des Amtlichen<br />
Topographisch-Kartographischen Informationssystems<br />
(ATKIS ® ) als amtliche<br />
liegenschaftsbeschreibende Geobasisdaten<br />
bezeichnet. Die derzeit aktuellen Verfahrenslösungen<br />
zur digitalen Datenführung<br />
des Liegenschaftskatasters sind die Basisinformationssysteme<br />
Automatisiertes Liegenschaftsbuch<br />
(ALB) und Automatisierte<br />
Liegenschaftskarte (ALK).<br />
Geobasisdaten haben für die Verwaltung,<br />
Wirtschaft und private Interessenten eine<br />
große Bedeutung. Die moderne Verwaltung<br />
wird heutzutage zunehmend vom eGovernment<br />
geprägt. Damit wird künftig einerseits<br />
die Zusammenarbeit der Behörden maßgeblich<br />
auf elektronischem Wege durchgeführt,<br />
andererseits werden Bürgern Verwaltungsleistungen<br />
zunehmend online angeboten.<br />
Ausgehend von der zu erwartenden Bedeutung<br />
der Geobasisdaten wurde bereits 1991<br />
entschieden und 1992 im Gesetz über die<br />
Landesvermessung und das Liegenschaftskataster<br />
des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />
- Vermessungs- und Katastergesetz<br />
(VermKatG) - vom 21. Juli 1992 (GVOBl.<br />
M-V S. 390) festgelegt, die Basisinformationssysteme<br />
ALB und ALK aufzubauen.<br />
Das ALB ist in Mecklenburg-Vorpommern<br />
seit Ende 1994 flächendeckend eingeführt.<br />
In diesem System werden alle Flurstücke<br />
(ca. 1,8 Millionen) als Teil des Nachweises<br />
des Grundstückseigentums geführt. Die<br />
Einrichtung der ALK befindet sich derzeit<br />
landesweit im Aufbau. Zuständig für die<br />
Führung, Auskunft aus den Nachweisen<br />
und Datenbereitstellung des Liegenschaftskatasters<br />
sind die jeweiligen kommunalen<br />
Vermessungs- und Katasterbehörden. Das<br />
Landesvermessungsamt Mecklenburg-Vorpommern<br />
unterstützt als obere Landesbehörde<br />
die Vermessungs- und Katasterbehörden<br />
im Rahmen der ihm durch Erlass<br />
des Innenministeriums - Weiterführung der<br />
fachlichen Zusammenarbeit zwischen den<br />
Kataster- und Vermessungsämtern und<br />
dem Landesvermessungsamt Mecklenburg-Vorpommern<br />
nach der Kommunalisierung<br />
der staatlichen Katasterbehörden -<br />
vom 04. Juli 1995 (AmtsBl. M-V Nr. 31,<br />
S. 690) zugewiesenen Aufgaben. In diesem<br />
Rahmen nimmt es u. a. die Aufgaben der<br />
Technischen Stelle für die Programmsysteme<br />
ALB und ALK im Land wahr.<br />
Neben einem kurzen Rückblick auf die Entwicklung<br />
des automatisierten Liegen-<br />
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