pdf-Dokument - LAiV
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te das Reichsverkehrsministerium und damit<br />
auch das dort seit 1936 eingerichtete<br />
„Reichsprüfungsamt für die höheren bautechnischen<br />
Verwaltungsbeamten“ auf zu<br />
bestehen.<br />
Bis zum Jahre 1936 hatten die Länder, zurückgehend<br />
bis in das Jahr 1770 in Preußen,<br />
die Prüfung für die höheren technischen<br />
Verwaltungsbeamten in eigener<br />
Zuständigkeit durchgeführt.<br />
Am 8. Oktober 1946 erfolgte die Wiedereinrichtung<br />
eines Oberprüfungsamtes für den<br />
höheren technischen Verwaltungsdienst,<br />
damit war ein erster Schritt getan, um die<br />
einheitliche Ausbildung und Prüfung, wie<br />
sie durch die Einrichtung des Reichsprüfungsamtes<br />
für höhere bautechnische Verwaltungsbeamte<br />
im Jahre 1936 geschaffen<br />
worden war, wieder sicherzustellen. Die<br />
Einheitlichkeit der Ausbildung war allen<br />
Gründern bedeutsam. Das Oberprüfungsamt<br />
ist eine administrative überregionale<br />
Dienststelle. Es gewährleistet die Einheitlichkeit<br />
der Ausbildung für die höheren technischen<br />
Verwaltungsbeamten. Als Gemeinschaftsamt<br />
errichtet, erfolgt hier eine<br />
erfolgreiche Zusammenarbeit aller Mitgliedsverwaltungen.<br />
In die über 50jährige Tätigkeit des jetzigen<br />
Oberprüfungsamtes fiel auch die Vereinigung<br />
beider Teile Deutschlands. War auf<br />
dem Sektor der Landesvermessung die Angleichung<br />
beider Teile in der Bewältigung<br />
überschaubar, so kam auf das Liegenschaftskataster<br />
und die Öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieure die Wiederbelebung<br />
des Eigentums zu. Die neuen Länder<br />
benötigten hochqualifizierte Vermessungsfachkräfte.<br />
[4], [5]<br />
Die Ausbildung für die Laufbahnen des höheren<br />
technischen Verwaltungsdienstes in<br />
Mecklenburg-Vorpommern, Fachrichtung<br />
Vermessungs- und Liegenschaftswesen,<br />
erfolgte nach Erarbeitung der Rechtsgrundlage<br />
ab 1. November 1996. Die Ausbildungsbehörde<br />
ist das Landesvermessungsamt<br />
Mecklenburg-Vorpommern.<br />
Die Ausbildung der ersten Vermessungsreferendare<br />
aus Mecklenburg-Vorpommern<br />
wurde bei den Ausbildungsbehörden für die<br />
Laufbahn des höheren vermessungstechnischen<br />
Verwaltungsdienstes in den Nachbarländern<br />
im Ausbildungszeitraum 1990<br />
bis 1992 bei der Baubehörde der FH Hamburg<br />
und im Ausbildungszeitraum 1993<br />
bis 1995 beim Landesvermessungsamt<br />
Schleswig-Holstein in Kiel durchgeführt.<br />
Die Wirksamkeit des Beitritts der DDR<br />
zur Bundesrepublik Deutschland gemäß<br />
Artikel 23 des GG hinsichtlich der<br />
Gleichwertigkeitsfeststellung von vermessungstechnischen<br />
und kartographischen<br />
Berufsabschlüssen<br />
Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der<br />
DDR zur Bundesrepublik Deutschland gemäß<br />
Artikel 23 des GG am 3. Oktober 1990<br />
wurden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,<br />
Sachsen, Sachsen-Anhalt<br />
und Thüringen Länder der Bundesrepublik<br />
Deutschland. In der DDR erworbene<br />
oder staatlich anerkannte schulische, berufliche<br />
und akademische Abschlüsse oder<br />
Befähigungsnachweise gelten in dem genannten<br />
Gebiet weiter. Die abgelegten Prüfungen<br />
oder erworbenen Befähigungsnachweise<br />
stehen einander gleich und verleihen<br />
die gleiche Berechtigung, wenn sie gleichwertig<br />
sind.<br />
Die Gleichwertigkeit wird auf Antrag von der<br />
jeweils zuständigen Stelle festgestellt.<br />
Des weiteren gilt für Prüfungszeugnisse<br />
nach der Systematik der Ausbildungsberufe<br />
(in der Bundesrepublik Deutschland) und<br />
der Systematik der Facharbeiterberufe (in<br />
der DDR), dass diese und Abschlussprüfungen<br />
und Gesellenprüfungen in anerkannten<br />
Ausbildungsberufen einander gleich stehen.<br />
D. h., Anträge auf Nachdiplomierung für Absolventen<br />
der Ingenieurschule für Geodäsie<br />
und Kartographie Dresden gem. Beschluss<br />
der Ständigen Konferenz der Kultusminister<br />
in der Bundesrepublik Deutschland vom<br />
11. Oktober 1991 zur Feststellung der<br />
Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen<br />
und Bekanntmachung des Sächsischen<br />
Staatsministeriums für Wissenschaft und<br />
Kunst vom 30. Januar 1992 konnten an das<br />
Sächsische Staatsministerium als dafür zuständige<br />
Stelle gestellt werden.<br />
Es erfolgte die Ausstellung eines Gleichwertigkeitsbescheides<br />
und die Ausstellung<br />
einer Nachdiplomierungsurkunde.<br />
Die Gleichwertigkeitsfeststellung der Ausbildungsberufe<br />
und der Facharbeiterberufe<br />
bezieht sich nicht auf das Führen der Berufsbezeichnung.<br />
Vermessungsfacharbeiter<br />
können nicht die Berufsbezeichnung Vermessungstechniker<br />
und Kartographiefacharbeiter<br />
nicht die Berufsbezeichnung Kartograph<br />
führen. Das Abschlusszeugnis im<br />
Facharbeiterberuf Vermessungsfacharbeiter<br />
bzw. Kartographiefacharbeiter ist dem<br />
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