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te das Reichsverkehrsministerium und damit<br />

auch das dort seit 1936 eingerichtete<br />

„Reichsprüfungsamt für die höheren bautechnischen<br />

Verwaltungsbeamten“ auf zu<br />

bestehen.<br />

Bis zum Jahre 1936 hatten die Länder, zurückgehend<br />

bis in das Jahr 1770 in Preußen,<br />

die Prüfung für die höheren technischen<br />

Verwaltungsbeamten in eigener<br />

Zuständigkeit durchgeführt.<br />

Am 8. Oktober 1946 erfolgte die Wiedereinrichtung<br />

eines Oberprüfungsamtes für den<br />

höheren technischen Verwaltungsdienst,<br />

damit war ein erster Schritt getan, um die<br />

einheitliche Ausbildung und Prüfung, wie<br />

sie durch die Einrichtung des Reichsprüfungsamtes<br />

für höhere bautechnische Verwaltungsbeamte<br />

im Jahre 1936 geschaffen<br />

worden war, wieder sicherzustellen. Die<br />

Einheitlichkeit der Ausbildung war allen<br />

Gründern bedeutsam. Das Oberprüfungsamt<br />

ist eine administrative überregionale<br />

Dienststelle. Es gewährleistet die Einheitlichkeit<br />

der Ausbildung für die höheren technischen<br />

Verwaltungsbeamten. Als Gemeinschaftsamt<br />

errichtet, erfolgt hier eine<br />

erfolgreiche Zusammenarbeit aller Mitgliedsverwaltungen.<br />

In die über 50jährige Tätigkeit des jetzigen<br />

Oberprüfungsamtes fiel auch die Vereinigung<br />

beider Teile Deutschlands. War auf<br />

dem Sektor der Landesvermessung die Angleichung<br />

beider Teile in der Bewältigung<br />

überschaubar, so kam auf das Liegenschaftskataster<br />

und die Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieure die Wiederbelebung<br />

des Eigentums zu. Die neuen Länder<br />

benötigten hochqualifizierte Vermessungsfachkräfte.<br />

[4], [5]<br />

Die Ausbildung für die Laufbahnen des höheren<br />

technischen Verwaltungsdienstes in<br />

Mecklenburg-Vorpommern, Fachrichtung<br />

Vermessungs- und Liegenschaftswesen,<br />

erfolgte nach Erarbeitung der Rechtsgrundlage<br />

ab 1. November 1996. Die Ausbildungsbehörde<br />

ist das Landesvermessungsamt<br />

Mecklenburg-Vorpommern.<br />

Die Ausbildung der ersten Vermessungsreferendare<br />

aus Mecklenburg-Vorpommern<br />

wurde bei den Ausbildungsbehörden für die<br />

Laufbahn des höheren vermessungstechnischen<br />

Verwaltungsdienstes in den Nachbarländern<br />

im Ausbildungszeitraum 1990<br />

bis 1992 bei der Baubehörde der FH Hamburg<br />

und im Ausbildungszeitraum 1993<br />

bis 1995 beim Landesvermessungsamt<br />

Schleswig-Holstein in Kiel durchgeführt.<br />

Die Wirksamkeit des Beitritts der DDR<br />

zur Bundesrepublik Deutschland gemäß<br />

Artikel 23 des GG hinsichtlich der<br />

Gleichwertigkeitsfeststellung von vermessungstechnischen<br />

und kartographischen<br />

Berufsabschlüssen<br />

Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der<br />

DDR zur Bundesrepublik Deutschland gemäß<br />

Artikel 23 des GG am 3. Oktober 1990<br />

wurden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,<br />

Sachsen, Sachsen-Anhalt<br />

und Thüringen Länder der Bundesrepublik<br />

Deutschland. In der DDR erworbene<br />

oder staatlich anerkannte schulische, berufliche<br />

und akademische Abschlüsse oder<br />

Befähigungsnachweise gelten in dem genannten<br />

Gebiet weiter. Die abgelegten Prüfungen<br />

oder erworbenen Befähigungsnachweise<br />

stehen einander gleich und verleihen<br />

die gleiche Berechtigung, wenn sie gleichwertig<br />

sind.<br />

Die Gleichwertigkeit wird auf Antrag von der<br />

jeweils zuständigen Stelle festgestellt.<br />

Des weiteren gilt für Prüfungszeugnisse<br />

nach der Systematik der Ausbildungsberufe<br />

(in der Bundesrepublik Deutschland) und<br />

der Systematik der Facharbeiterberufe (in<br />

der DDR), dass diese und Abschlussprüfungen<br />

und Gesellenprüfungen in anerkannten<br />

Ausbildungsberufen einander gleich stehen.<br />

D. h., Anträge auf Nachdiplomierung für Absolventen<br />

der Ingenieurschule für Geodäsie<br />

und Kartographie Dresden gem. Beschluss<br />

der Ständigen Konferenz der Kultusminister<br />

in der Bundesrepublik Deutschland vom<br />

11. Oktober 1991 zur Feststellung der<br />

Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen<br />

und Bekanntmachung des Sächsischen<br />

Staatsministeriums für Wissenschaft und<br />

Kunst vom 30. Januar 1992 konnten an das<br />

Sächsische Staatsministerium als dafür zuständige<br />

Stelle gestellt werden.<br />

Es erfolgte die Ausstellung eines Gleichwertigkeitsbescheides<br />

und die Ausstellung<br />

einer Nachdiplomierungsurkunde.<br />

Die Gleichwertigkeitsfeststellung der Ausbildungsberufe<br />

und der Facharbeiterberufe<br />

bezieht sich nicht auf das Führen der Berufsbezeichnung.<br />

Vermessungsfacharbeiter<br />

können nicht die Berufsbezeichnung Vermessungstechniker<br />

und Kartographiefacharbeiter<br />

nicht die Berufsbezeichnung Kartograph<br />

führen. Das Abschlusszeugnis im<br />

Facharbeiterberuf Vermessungsfacharbeiter<br />

bzw. Kartographiefacharbeiter ist dem<br />

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