pdf-Dokument - LAiV
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chen Dienstes als auch in der Freien Wirtschaft.<br />
Während die Berufsausbildung von<br />
Vermessungstechnikern beim Landesvermessungsamt<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
(Abb. 1) und in den Kataster- und Vermessungsämtern,<br />
bei den Öffentlich bestellten<br />
Vermessungsingenieuren sowie in technischen<br />
Vermessungsbüros erfolgte, konzentrierte<br />
sich die Berufsausbildung von Kartographen<br />
auf die Freie Wirtschaft.<br />
Die neuen vermessungstechnischen Aufgabenstellungen<br />
nach 1990 erforderten hinsichtlich<br />
der umfangreichen Arbeiten zum<br />
liegenschaftsrechtlichen Eigentumsnachweis<br />
und zur liegenschaftsrechtlichen Eigentumssicherung<br />
durch das Vermessungs-<br />
und Kartenwesen des Landes eine<br />
erhöhte Anzahl vermessungstechnischer<br />
Fachkräfte. Die erforderliche Anzahl von<br />
Vermessungstechnikern wurde sowohl<br />
durch die ordentliche Berufsausbildung in<br />
den Ausbildungsstätten des öffentlichen<br />
Dienstes und der Ingenieurbüros der Freien<br />
Wirtschaft des Landes als auch besonders<br />
durch zeitweilig verstärkte Umschulungsmaßnahmen<br />
in Umschulungsstätten des öffentlichen<br />
Dienstes und insbesondere der<br />
Freien Wirtschaft ausgebildet.<br />
Zur Laufbahnausbildung für den höheren<br />
technischen Verwaltungsdienst<br />
Gleichzeitig wurden, 1994 beginnend, Vermessungsingenieure<br />
der öffentlichen Verwaltung<br />
sowie freiberufliche urkundsvermessungsberechtigte<br />
Vermessungsingenieure<br />
des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />
zum Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten<br />
des höheren vermessungstechnischen<br />
Verwaltungsdienstes ausgebildet,<br />
soweit sie über solche nicht verfügten (VO<br />
zur Durchführung der Qualifizierung nach<br />
§ 19 Abs. 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes<br />
des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />
vom 8. Dezember 1993 [GVOBl.<br />
M-V S. 1023]).<br />
Die Ausbildung im öffentlichen Dienst und in<br />
der Freien Wirtschaft im Vermessungswesen<br />
umfasst :<br />
1. Die Ausbildung in Ausbildungsberufen im<br />
Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes:<br />
die Ausbildung gemäß der Systematik<br />
der anerkannten Ausbildungsberufe<br />
(Erstausbildung) von Vermessungstechnikern<br />
(Berufsgruppe 62)/Kartographen<br />
(Berufsgruppe 63) (in Ausbildungsstätten),<br />
die Umschulung (in Umschulungsstätten),<br />
die Fortbildung und<br />
2. Ausbildungsregelungen außerhalb des<br />
Berufsbildungsgesetzes, z. B. Studiengänge<br />
für Vermessungswesen an Fachhochschulen<br />
und Universitäten und Laufbahnausbildungen<br />
für den technischen<br />
Verwaltungsdienst, u. a. im mittleren-,<br />
gehobenen- und höheren vermessungstechnischen<br />
Verwaltungsdienst.<br />
Eine Laufbahnausbildung für den technischen<br />
Verwaltungsdienst fand in der ehemaligen<br />
DDR nicht statt. Mit dieser konnte<br />
für Vermessungsingenieure erst wieder<br />
nach der Wiedervereinigung begonnen werden.<br />
Die Laufbahnprüfungen für den höheren<br />
technischen Verwaltungsdienst werden in<br />
Deutschland vor einem Oberprüfungsamt<br />
abgelegt. Das Oberprüfungsamt (OPA) für<br />
die höheren technischen Verwaltungsbeamten<br />
hat in den 50 Jahren seines Bestehens<br />
maßgeblich zu einem leistungsfähigen<br />
technischen Verwaltungsdienst beigetragen.<br />
Es hat dabei sowohl dem föderalistischen<br />
Staatssystem der Bundesrepublik<br />
Deutschland als auch den Erfordernissen<br />
des gebietsübergreifenden Ausbildungsund<br />
Prüfungswesen Rechnung getragen.<br />
Sehr schnell nach der Wiedervereinigung<br />
Deutschlands sind die Bundesländer Brandenburg,<br />
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt<br />
und Thüringen dem Übereinkommen<br />
über die Errichtung eines<br />
gemeinschaftlichen Oberprüfungsamtes<br />
deutscher Länder und Verwaltungen beigetreten<br />
und beteiligen sich aktiv und erfolgreich.<br />
Mit dem Ende des zweiten Weltkrieges hör-<br />
Abb. 1: Berufspraktische Ausbildung,<br />
Lage- und Höhenaufnahme<br />
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