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chen Dienstes als auch in der Freien Wirtschaft.<br />

Während die Berufsausbildung von<br />

Vermessungstechnikern beim Landesvermessungsamt<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

(Abb. 1) und in den Kataster- und Vermessungsämtern,<br />

bei den Öffentlich bestellten<br />

Vermessungsingenieuren sowie in technischen<br />

Vermessungsbüros erfolgte, konzentrierte<br />

sich die Berufsausbildung von Kartographen<br />

auf die Freie Wirtschaft.<br />

Die neuen vermessungstechnischen Aufgabenstellungen<br />

nach 1990 erforderten hinsichtlich<br />

der umfangreichen Arbeiten zum<br />

liegenschaftsrechtlichen Eigentumsnachweis<br />

und zur liegenschaftsrechtlichen Eigentumssicherung<br />

durch das Vermessungs-<br />

und Kartenwesen des Landes eine<br />

erhöhte Anzahl vermessungstechnischer<br />

Fachkräfte. Die erforderliche Anzahl von<br />

Vermessungstechnikern wurde sowohl<br />

durch die ordentliche Berufsausbildung in<br />

den Ausbildungsstätten des öffentlichen<br />

Dienstes und der Ingenieurbüros der Freien<br />

Wirtschaft des Landes als auch besonders<br />

durch zeitweilig verstärkte Umschulungsmaßnahmen<br />

in Umschulungsstätten des öffentlichen<br />

Dienstes und insbesondere der<br />

Freien Wirtschaft ausgebildet.<br />

Zur Laufbahnausbildung für den höheren<br />

technischen Verwaltungsdienst<br />

Gleichzeitig wurden, 1994 beginnend, Vermessungsingenieure<br />

der öffentlichen Verwaltung<br />

sowie freiberufliche urkundsvermessungsberechtigte<br />

Vermessungsingenieure<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

zum Erwerb der Kenntnisse und Fertigkeiten<br />

des höheren vermessungstechnischen<br />

Verwaltungsdienstes ausgebildet,<br />

soweit sie über solche nicht verfügten (VO<br />

zur Durchführung der Qualifizierung nach<br />

§ 19 Abs. 1 des Vermessungs- und Katastergesetzes<br />

des Landes Mecklenburg-Vorpommern<br />

vom 8. Dezember 1993 [GVOBl.<br />

M-V S. 1023]).<br />

Die Ausbildung im öffentlichen Dienst und in<br />

der Freien Wirtschaft im Vermessungswesen<br />

umfasst :<br />

1. Die Ausbildung in Ausbildungsberufen im<br />

Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes:<br />

die Ausbildung gemäß der Systematik<br />

der anerkannten Ausbildungsberufe<br />

(Erstausbildung) von Vermessungstechnikern<br />

(Berufsgruppe 62)/Kartographen<br />

(Berufsgruppe 63) (in Ausbildungsstätten),<br />

die Umschulung (in Umschulungsstätten),<br />

die Fortbildung und<br />

2. Ausbildungsregelungen außerhalb des<br />

Berufsbildungsgesetzes, z. B. Studiengänge<br />

für Vermessungswesen an Fachhochschulen<br />

und Universitäten und Laufbahnausbildungen<br />

für den technischen<br />

Verwaltungsdienst, u. a. im mittleren-,<br />

gehobenen- und höheren vermessungstechnischen<br />

Verwaltungsdienst.<br />

Eine Laufbahnausbildung für den technischen<br />

Verwaltungsdienst fand in der ehemaligen<br />

DDR nicht statt. Mit dieser konnte<br />

für Vermessungsingenieure erst wieder<br />

nach der Wiedervereinigung begonnen werden.<br />

Die Laufbahnprüfungen für den höheren<br />

technischen Verwaltungsdienst werden in<br />

Deutschland vor einem Oberprüfungsamt<br />

abgelegt. Das Oberprüfungsamt (OPA) für<br />

die höheren technischen Verwaltungsbeamten<br />

hat in den 50 Jahren seines Bestehens<br />

maßgeblich zu einem leistungsfähigen<br />

technischen Verwaltungsdienst beigetragen.<br />

Es hat dabei sowohl dem föderalistischen<br />

Staatssystem der Bundesrepublik<br />

Deutschland als auch den Erfordernissen<br />

des gebietsübergreifenden Ausbildungsund<br />

Prüfungswesen Rechnung getragen.<br />

Sehr schnell nach der Wiedervereinigung<br />

Deutschlands sind die Bundesländer Brandenburg,<br />

Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt<br />

und Thüringen dem Übereinkommen<br />

über die Errichtung eines<br />

gemeinschaftlichen Oberprüfungsamtes<br />

deutscher Länder und Verwaltungen beigetreten<br />

und beteiligen sich aktiv und erfolgreich.<br />

Mit dem Ende des zweiten Weltkrieges hör-<br />

Abb. 1: Berufspraktische Ausbildung,<br />

Lage- und Höhenaufnahme<br />

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