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Parkordnung - Landesgartenschau Prenzlau 2013

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Allgemeine Hinweise zum Besuch der LaGa <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> (<strong>Parkordnung</strong>)<br />

1. Mit dem Betreten des Geländes der LaGa <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> GmbH akzeptiert der Besucher die<br />

nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />

2. Die Eingänge des Geländes der LaGa <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> GmbH und die Kassen sind <strong>2013</strong> täglich<br />

zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet. In den Monaten Mai, Juni, Juli und August sind<br />

die Eingänge bis 19:00 Uhr geöffnet. Mit Einbruch der Dunkelheit ist das Gelände zu<br />

verlassen. Zu Abendveranstaltungen werden die Öffnungszeiten und die Aufenthaltszeiten<br />

verlängert.<br />

3. Der Zutritt zum eintrittspflichtigen Bereich ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.<br />

Beim Aufenthalt auf dem Gelände sind die Eintrittskarten auf Verlangen vorzuzeigen.<br />

Karten, die verfälscht sind, werden von der LaGa <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> GmbH ersatzlos<br />

eingezogen. Der Umtausch von bereits erworbenen Karten oder Geldersatz ist<br />

ausgeschlossen. Ersatz für verloren gegangene Eintrittskarten kann nicht gewährt werden.<br />

Besuchern, denen gegenüber Hausverbot ausgesprochen werden muss, haben keinen<br />

Anspruch auf Geldersatz für bereits gelöste Eintrittskarten. Gutscheine berechtigen nicht<br />

zum Betreten des Geländes der LaGa <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> GmbH, sie müssen an den Kassen<br />

gegen eine gültige Eintrittskarte getauscht werden.<br />

4. Personen, die unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol stehen, kann der Zutritt zum<br />

Gelände verwehrt werden. Der Zutritt auf das Gelände der LaGa <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> GmbH kann<br />

auch aus anderen wichtigen Gründen verwehrt werden. Aus Sicherheitsgründen können<br />

Bereiche zeitweise für den Besuch gesperrt werden.<br />

<strong>Landesgartenschau</strong> <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> - <strong>Parkordnung</strong> Seite 1 von 3


5. Dauerkarten sind personengebunden, sie berechtigen zum Besuch des Geländes der LaGa<br />

<strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> GmbH in der Zeit vom 13. April bis zum 06. Oktober <strong>2013</strong> zu den üblichen<br />

Öffnungszeiten. Ausgenommen hiervon sind Sonderveranstaltungen. Inhaber von<br />

Dauerkarten erklären sich mit der zeitlichen Speicherung von ihren personengebundenen<br />

Daten wie Bild, Name und Vorname einverstanden. Die LaGa wird diese Daten nicht<br />

weitergeben und bis spätestens zum 31.12.<strong>2013</strong> löschen.<br />

6. Tageseintrittskarten, deren Geltung auf einen Kalendertag beschränkt ist, gelten nur für<br />

den Geltungstag. Ein Wiedereintritt ist am gleichen Tag mittels Tagesstempel möglich.<br />

7. Tages- und Dauereintrittskarten berechtigen nicht zum Zugang für in sich geschlossene<br />

Veranstaltungen, Betriebsräume sowie weitere entsprechend gekennzeichnete Räume etc.<br />

8. Kinder im Alter bis zum Jahrgang 2007 haben nur in Begleitung einer erwachsenen<br />

Aufsichtsperson Zutritt. Kinder sind ständig, besonders in den wassernahen Bereichen zu<br />

beaufsichtigen. Die Benutzung der Spielplätze, Spiel- und Sportgeräte erfolgt auf eigene<br />

Gefahr. Das Beklettern von Bäumen, Bauwerken und Kunstgegenständen ist untersagt.<br />

Das Baden ist nur im inkludierten Schwimmbad gestattet.<br />

9. In das Gelände dürfen weder Hunde noch andere Haustiere mitgebracht werden.<br />

Ausgenommen sind Blindenhunde und Begleithunde für Menschen mit Behinderung<br />

(Nachweispflicht). Auch ist das Mitbringen von Waffen und anderen gefährlichen<br />

Gegenständen nicht gestattet.<br />

10. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Hinweisschilder sind zu<br />

beachten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die <strong>Parkordnung</strong> können mit dem<br />

Verweis vom Gelände und dem Einzug der Eintrittskarte geahndet werden.<br />

11. Die Parkanlage ist nicht zu verunreinigen, insbesondere sind für Abfall die dafür<br />

vorgesehenen Papierkörbe zu benutzen. Die Verrichtung der Notdurft ist ausschließlich in<br />

den dafür vorgesehen Einrichtungen gestattet.<br />

12. Das Fahren und Betreten des Parkgeländes mit Fahrrädern und Rollern ist verboten. Inline-<br />

Skates und Skateboards dürfen nur auf den dafür ausdrücklich vorgesehenen Flächen<br />

benutzt werden. Die Benutzung notwendiger Hilfsmittel für Menschen mit Behinderung ist<br />

durch diese (Nachweispflicht) gestattet.<br />

13. Auf den gemähten Rasenflächen ist das Sitzen, Liegen und Spielen gestattet. Dies gilt<br />

jedoch nicht für ungemähte Wiesen. Sitz- und Liegemöbel sind in den jeweiligen<br />

Parkbereichen zu belassen.<br />

14. Durch das Verhalten unserer Besucher dürfen Dritte, insbesondere andere Besucher, nicht<br />

behindert, belästigt oder gefährdet werden. Insbesondere ist das Abspielen lauter Musik<br />

untersagt. Das Entzünden und Betreiben von Feuerstellen ist ebenfalls verboten. Das<br />

Rauchen ist nur in den hierfür gekennzeichnete Bereichen zulässig. Der Genuss von<br />

alkoholischen Getränken ist nur in den gastronomischen Bereichen gestattet.<br />

<strong>Landesgartenschau</strong> <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> - <strong>Parkordnung</strong> Seite 2 von 3


15. Das Betreten der Pflanzbeete ist nicht gestattet. Das Entfernen oder Beschädigen von<br />

Pflanzen und Pflanzenteilen ist untersagt. Angebrachte Nisthilfen dürfen nur dann näher<br />

untersucht werden, wenn dies durch eine entsprechende Kennzeichnung ausdrücklich<br />

gestattet ist.<br />

16. Fundgegenstände sind an den Informations-Pavillons abzugeben. Die LaGa <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong><br />

GmbH schließt jegliche Haftung für verloren gegangene und gestohlene Gegenstände aus.<br />

17. Der Verkauf und die Präsentation von Waren und Leistungen aller Art sowie<br />

Werbemaßnahmen auf dem Gelände der LaGa <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> GmbH ist ohne<br />

ausdrückliche schriftliche Genehmigung der LaGa <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> GmbH untersagt.<br />

Entsprechendes gilt für politische Aktivitäten aller Art.<br />

18. Jegliche Aufzeichnungen in Bild und Ton auf dem Gelände der LaGa <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> GmbH<br />

für gewerbliche Zwecke ist untersagt. Ausnahmen sind nur mit Genehmigung der LaGa<br />

<strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> GmbH gestattet.<br />

19. Jeder Besucher erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltung von<br />

ihm Film- und Fernsehaufnahmen für die Dokumentation, die allgemeine<br />

Öffentlichkeitsarbeit, für Presse, Funk und andere Medien erstellt und verbreitet werden,<br />

ohne dass er hieraus irgendwelche Ansprüche herleiten kann.<br />

20. Leistungen auf dem Parkgelände, wie Service- Dienste werden zumeist von eigenständigen<br />

Unternehmen erbracht. Sollte es hier Probleme geben, möchten wir Sie bitten, sich<br />

zunächst an diese zu wenden.<br />

21. Die LaGa <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> GmbH wird an den Eingängen eine Videoüberwachung<br />

durchführen. Eine Aufzeichnung erfolgt nicht. Der Besucher erklärt sich mit der<br />

Videoüberwachung einverstanden.<br />

22. Träger der Veranstaltung und Hausherr des Geländes ist die LaGa <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> GmbH. Die<br />

Haftung der LaGa <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> GmbH und ihrer Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und<br />

grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

<strong>Landesgartenschau</strong> <strong>Prenzlau</strong> <strong>2013</strong> - <strong>Parkordnung</strong> Seite 3 von 3

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