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Zehn Jahre für Mitsprache, Gleichberechtigung und Integration

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solviert haben <strong>und</strong> die türkischen MSU-Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer, die<br />

durch Fortbildungsmaßnahmen des Landesinstituts in Soest die Lehrbefähigung<br />

zur Erteilung dieses Unterrichtsfaches besitzen, als Lehrkraft<br />

für den Islamunterricht eingesetzt werden. Diese Lehrer sollten<br />

die Zustimmung der nächstgelegenen islamischen Gemeinde finden.<br />

◗ Einrichtung eines Lehrstuhles für islamische Theologie an einer<br />

Hochschule in NRW, an dem Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer für islamische<br />

Religionsk<strong>und</strong>e ausgebildet werden.<br />

◗ Einrichtung einer Fachberatung für das Unterrichtsfach islamische<br />

Religionsk<strong>und</strong>e bei den Bezirksregierungen. Bei der Besetzung<br />

sollten vor allem Lehrerinnen <strong>und</strong> Lehrer, die dieses Fach unterrichten,<br />

berücksichtigt werden.“<br />

Die Bilanz: Nach neun <strong>Jahre</strong>n seit Verabschiedung der LAGA-Vorschläge<br />

ist nur wenig passiert. Als besonders positiver Schritt ist die<br />

Einrichtung eines Lehrstuhls zu Islamischer Theologie an der Universität<br />

Münster zu nennen. Hier können unter anderem angehende<br />

Lehrkräfte für die islamische Religionsk<strong>und</strong>e ausgebildet werden. Allerdings<br />

gibt es außer Pilotprojekten an einigen wenigen Schulen in<br />

Nordrhein-Westfalen noch keine landesweit gültige Regelung. Nach<br />

wie vor erhalten die meisten muslimischen Schüler nur im Rahmen des<br />

Muttersprachlichen Unterrichts religiöse Unterweisung. Eine unbefriedigende<br />

Situation, die schnellstens überw<strong>und</strong>en werden sollte. Dabei<br />

darf nicht immer wieder auf die fehlende große islamische Dachorganisation<br />

hingewiesen werden. Das klingt allzuoft nach Ausrede.<br />

Schließlich garantiert das Gr<strong>und</strong>gesetz nicht allein eine <strong>Mitsprache</strong><br />

in Bezug auf die Inhalte des Religionsunterrichts. Artikel 3 des Gr<strong>und</strong>gesetzes<br />

verlangt, dass es keine Benachteiligung wegen der Zugehörigkeit<br />

zu einer Religionsgemeinschaft geben darf. Dies bietet<br />

durchaus den gewünschten Ansatzpunkt, dem eigenen Ziel ein Stück<br />

näher zu kommen.<br />

68 10 JAHRE LAGA NRW

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