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Zehn Jahre für Mitsprache, Gleichberechtigung und Integration

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Politisch wird dieses kommunale Wahlrecht immer wieder eingefordert,<br />

doch die notwendige Zweidrittelmehrheit im B<strong>und</strong>estag fehlte<br />

bislang. Erst 16 <strong>Jahre</strong> nach dem Urteil schrieben Union <strong>und</strong> SPD die<br />

Überprüfung eines kommunalen Wahlrechts für Nicht-Deutsche in<br />

ihren Koalitionsvertrag. Ob mehr daraus wird, bleibt freilich abzuwarten.<br />

Ausländerbeiräte<br />

Nach dem für viele Migrantinnen <strong>und</strong> Migranten enttäuschenden Urteil<br />

wurden die Ausländerbeiräte im Rahmen einer Neuordnung der<br />

Gemeindeordnung (GO) in Nordrhein-Westfalen institutionalisiert. Als<br />

Ausgleich für das fehlende Wahlrecht für die vielen Menschen ohne<br />

deutsche Staatsbürgerschaft wurden in § 27 der reformierten GO<br />

NRW die Ausländerbeiräte verpflichtend eingeführt. Alle Kommunen<br />

mit mehr als 5000 Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft mussten<br />

einen solchen Beirat einrichten. Ab 2000 ausländischen Einwohnern<br />

war <strong>und</strong> ist die Einrichtung vorgesehen, wenn die Forderung danach<br />

kommt. Unterhalb der 2000 Ausländer in einer Kommune ist die<br />

Einrichtung einer kommunalen Migrantenvertretung nur auf freiwilliger<br />

Basis möglich.<br />

Bis zu dieser Insititutionalisierung war die Einsetzung eines Ausländerbeirates<br />

rein freiwillig gewesen. Die Wahlmodalitäten wie auch die<br />

Zusammensetzungen der Ausländerbeiräte waren von Gemeinde zu<br />

Gemeinde völlig unterschiedlich: Mal gehörten Ratsmitglieder als<br />

stimmberechtigte Mitglieder dazu, mal hatten sie nur eine beratende<br />

Stimme oder waren überhaupt nicht vorgesehen.<br />

Die Neuregelung schuf eine gewisse Vereinheitlichung <strong>und</strong> notwendige<br />

rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen. Nach dem Wortlaut des § 27 haben<br />

die Ausländerbeiräte das Recht, sich zu allen Angelegenheiten der<br />

Kommune zu äußern. Sie können Anträge an den Rat stellen, Mitglie-<br />

24 10 JAHRE LAGA NRW

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