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BGE 1A.139-2002 - Lärm.ch

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05.03.2003 <strong>1A.139</strong>/<strong>2002</strong><br />

http://relevancy.bger.<strong>ch</strong>/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_que...<br />

Seite 9 von 11<br />

15.11.2007<br />

habe, ob mildere Massnahmen als die angeordnete Betriebszeitbegrenzung<br />

genügen würden. Anlässli<strong>ch</strong> des Augens<strong>ch</strong>eins habe die Bes<strong>ch</strong>werdeführerin<br />

diverse Vors<strong>ch</strong>läge gema<strong>ch</strong>t, z.B. den Vors<strong>ch</strong>lag, die Gartenbeiz an zwei<br />

Abenden pro Wo<strong>ch</strong>e ges<strong>ch</strong>lossen zu halten oder die Plätze geringfügig na<strong>ch</strong><br />

Süden zu vers<strong>ch</strong>ieben. Auf diese Vors<strong>ch</strong>läge sei das Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>t ni<strong>ch</strong>t<br />

eingegangen.<br />

In E. 4b des angefo<strong>ch</strong>tenen Ents<strong>ch</strong>eids hat das Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>t - wenn au<strong>ch</strong><br />

im Zusammenhang mit dem Vorsorgegebot - geprüft, ob weitere Massnahmen zur<br />

Verminderung der Emissionen mögli<strong>ch</strong> seien und hat dies verneint. Insbesondere<br />

hielt es die Erri<strong>ch</strong>tung einer Lärms<strong>ch</strong>utzwand östli<strong>ch</strong> der Gartenterrasse für<br />

unpraktikabel und ästhetis<strong>ch</strong> unbefriedigend; weitere betriebli<strong>ch</strong>e Massnahmen<br />

- wie den Verzi<strong>ch</strong>t auf Musik au<strong>ch</strong> im Restaurant und die Verwendung von<br />

geräus<strong>ch</strong>mindernden Sets für die Gartentis<strong>ch</strong>e - habe die Bes<strong>ch</strong>werdeführerin<br />

s<strong>ch</strong>on realisiert. Andere Massnahmen seien ni<strong>ch</strong>t ersi<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong> und au<strong>ch</strong> von den<br />

Parteien ni<strong>ch</strong>t genannt worden.<br />

Diese Feststellung entspri<strong>ch</strong>t der Aktenlage: Am Augens<strong>ch</strong>ein erläuterte die<br />

Bes<strong>ch</strong>werdeführerin, dass sie ihren Mitarbeitern jeweils zwei Tage pro Wo<strong>ch</strong>e<br />

frei geben müsse, weshalb das Restaurant jeweils Montags und Dienstags<br />

ges<strong>ch</strong>lossen sei. Es handelte si<strong>ch</strong> dabei um den bereits bestehenden Zustand<br />

und ni<strong>ch</strong>t um einen Verbesserungsvors<strong>ch</strong>lag. S<strong>ch</strong>on in ihrer Bes<strong>ch</strong>werde vom 6.<br />

November 2000 (S. 15) war die Bes<strong>ch</strong>werdeführerin von einer Öffnung an nur 5<br />

Tagen in der Wo<strong>ch</strong>e ausgegangen. Der angebli<strong>ch</strong>e Vors<strong>ch</strong>lag, die Gartentis<strong>ch</strong>e<br />

weiter na<strong>ch</strong> Süden zu rücken, ist im Protokoll ni<strong>ch</strong>t vermerkt und au<strong>ch</strong> in der<br />

Stellungnahme der Bes<strong>ch</strong>werdeführerin ans Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>t vom 31. Oktober<br />

2001 ni<strong>ch</strong>t enthalten. Dann aber musste das Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>t diese Massnahme<br />

au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t von Amtes wegen prüfen (vgl. Rückweisungsents<strong>ch</strong>eid E. 6).<br />

8.<br />

Die Bes<strong>ch</strong>werdeführerin und die Bausektion beantragen, den angefo<strong>ch</strong>tenen<br />

Ents<strong>ch</strong>eid gestützt auf Art. 25 Abs. 2 USG aufzuheben, sofern das<br />

Bundesgeri<strong>ch</strong>t zum Ergebnis kommen sollte, die Planungswerte seien<br />

übers<strong>ch</strong>ritten. Diese Bestimmung lautet:<br />

"Besteht ein überwiegendes öffentli<strong>ch</strong>es, namentli<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> raumplaneris<strong>ch</strong>es<br />

Interesse an der Anlage und würde die Einhaltung der Planungswerte zu einer<br />

unverhältnismässigen Belastung für das Projekt führen, so können<br />

Erlei<strong>ch</strong>terungen gewährt werden. Dabei dürfen jedo<strong>ch</strong> unter Vorbehalt von<br />

Absatz 3 die Immissionsgrenzwerte ni<strong>ch</strong>t übers<strong>ch</strong>ritten werden."<br />

In Art. 7 Abs. 2 LSV wird dieser Grundsatz mit etwas anderem Wortlaut<br />

wiederholt:<br />

"Die Vollzugsbehörde gewährt Erlei<strong>ch</strong>terungen, soweit die Einhaltung der<br />

Planungswerte zu einer unverhältnismässigen Belastung für die Anlage führen<br />

würde und ein überwiegendes öffentli<strong>ch</strong>es, namentli<strong>ch</strong> au<strong>ch</strong> raumplaneris<strong>ch</strong>es<br />

Interesse an der Anlage besteht. Die Immissionsgrenzwerte dürfen jedo<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t<br />

übers<strong>ch</strong>ritten werden."<br />

8.1Das Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>t lehnte das Bestehen eines öffentli<strong>ch</strong>en Interesses<br />

i.S.v. Art. 25 Abs. 2 USG ab, weil andernfalls au<strong>ch</strong> alle Einkaufs- und<br />

Gewerbebetriebe, deren Dienstleistungen einem grösseren oder au<strong>ch</strong> nur<br />

bes<strong>ch</strong>ränkten Publikum dienli<strong>ch</strong> seien, na<strong>ch</strong> den erlei<strong>ch</strong>terten Bestimmungen<br />

dieser Vors<strong>ch</strong>rift beurteilt werden müssten, und eine sinnvolle Abgrenzung<br />

kaum mögli<strong>ch</strong> wäre.<br />

Im vorliegenden Fall handelt es si<strong>ch</strong> allerdings ni<strong>ch</strong>t um einen beliebigen<br />

Dienstleistungsbetrieb, sondern um eine denkmalges<strong>ch</strong>ützte Liegens<strong>ch</strong>aft, in<br />

der s<strong>ch</strong>on seit Anfang des 20. Jahrhunderts ein Restaurant mit<br />

Gartenwirts<strong>ch</strong>aft (damals auf der anderen Seite des Hauses) betrieben wurde.<br />

Na<strong>ch</strong> dem Tod der Pä<strong>ch</strong>terin in Jahre 1994 su<strong>ch</strong>te die Stadt lange na<strong>ch</strong><br />

Mögli<strong>ch</strong>keiten, das traditionelle Quartierrestaurant zu erhalten und<br />

verzi<strong>ch</strong>tete deshalb auf den Verkauf der Liegens<strong>ch</strong>aft zwecks Einbaus von<br />

Eigentumswohnungen (vgl. die in den Akten liegenden Artikel des<br />

Quartier-Anzeigers aus den Jahren 1995-1999: "Wer rettet das Restaurant<br />

Eierbre<strong>ch</strong>t?", "Daumendrücken fürs Eierbre<strong>ch</strong>t: Letzte Chance zur<br />

Restaurant-Rettung", "Restaurant Eierbre<strong>ch</strong>t trotz Verkauf gerettet", "Neues<br />

Leben im Restaurant Eierbre<strong>ch</strong>t"). Ein Interesse der Öffentli<strong>ch</strong>keit am

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