25.04.2014 Aufrufe

Projekt Vorlage - LABEL

Projekt Vorlage - LABEL

Projekt Vorlage - LABEL

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Umsetzung der EU Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Rahmen des<br />

INTERREG IV B <strong>Projekt</strong>es <strong>LABEL</strong> - Grenzüberschreitender HWRM-Plan Weiße Elster -<br />

4.3.8 Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes<br />

Gemäß der Landeswassergesetze (SächsWG, 2004; WG LSA, 2011;<br />

ThürWG, 2009) sind die Gemeinden verpflichtet, von ihrem Gemeindegebiet<br />

Gefahren durch Hochwasser und Eisgang abzuwehren, soweit dies im<br />

öffentlichen Interesse geboten ist. Dazu haben die Gemeinden entsprechend<br />

den örtlichen Verhältnissen die erforderlichen personellen, sachlichen<br />

und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Einsatzkräfte<br />

und technische Mittel bereitzuhalten. Beispielsweise müssen sächsische<br />

Gemeinden, die erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet<br />

werden, nach § 102 Abs. 1 SächsWG einen Wasserwehrdienst einrichten<br />

und Details durch gemeindliche Wasserwehrsatzungen regeln. Bestandteil<br />

dieser Satzungen sollen Alarm- und Einsatzpläne sein, die im Ereignisfall<br />

verbindlich anzuwenden sind. Entsprechende Regelungen gibt es<br />

auch in Sachsen-Anhalt und Thüringen.<br />

Nach SMUL (2007a) verfügen in Sachsen alle betroffenen Kommunen<br />

über eine Wasserwehr, 90 % davon über einen Hochwasseralarm- und<br />

Einsatzplan und 91 % über eine beschlossene Wasserwehrsatzung. Konkrete<br />

Zahlen für das sächsische Weiße-Elster-Gebiet bzgl. der Hochwasseralarm-<br />

und Einsatzpläne und der Wasserwehrsatzungen liegen nicht<br />

vor (DHI-WASY, 2011). In den Teileinzugsgebieten der Weißen Elster in<br />

Sachsen-Anhalt konnte für den Großteil der Gemeinden eine Wasserwehrsatzung<br />

recherchiert werden (PGSL, 2012b). Der regionale HWRM-<br />

Plan für das thüringische Teilgebiet enthält keine Informationen zum<br />

Stand der Bildung von Wasserwehren auf Satzungsgrundlage (FUGRO-<br />

HGN, 2011b).<br />

Die Länder unterstützen die Gemeinden bei der Hochwasserabwehr logistisch<br />

und finanziell. Beispiele dafür aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sind:<br />

• In Sachsen wurde für die kommunalen Wasserwehren eine<br />

Landesreserve Hochwasserschutz eingerichtet, die von der<br />

Landestalsperrenverwaltung betreut wird. Hier lagern über 6,5<br />

Mio. Sandsäcke und Ausrüstung, z. B. Pumpen, Boote und Mobildämme<br />

(SMUL, 2007a). Nächste Anlaufstelle für das obere<br />

sächsische Teilgebiet ist Chemnitz und für das untere sächsische<br />

Teilgebiet Trebsen im Muldentalkreis.<br />

• In Sachsen-Anhalt hält der LHW an den Standorten Wangen<br />

und Gommern zwei Hochwasserschutzlager als Störreserve zur<br />

Nutzung im Hochwasserfall vor. Jedoch wird in MLU (2010)<br />

noch eine Diskrepanz zwischen dem Ist- und Soll-Bestand der<br />

Ausrüstung angeführt. Die Verteilung der Materialien wird im<br />

Hochwassereinsatzfall vom Stab des LHW vorgenommen.<br />

• Sowohl in Sachsen als auch in Sachsen-Anhalt gibt es Schulungsangebote<br />

zur Aus- und Weiterbildung der Wasserwehren<br />

(vgl. Abschnitt 4.3.7).<br />

• In Sachsen-Anhalt werden die Wasserwehren durch die Deichfachberater<br />

des LHW unterstützt. Nach dem Hochwasser im<br />

August 2002 wurde im LHW ein landesweites Deichfachberatersystem<br />

aufgebaut.<br />

• In Sachsen werden die Ausrüstung von Wasserwehren sowie<br />

die Aus- und Fortbildung und der Erfahrungsaustausch der<br />

10.08.2012<br />

77

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!