Projekt Vorlage - LABEL
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Umsetzung der EU Hochwasserrisikomanagementrichtlinie im Rahmen des<br />
INTERREG IV B <strong>Projekt</strong>es <strong>LABEL</strong> - Grenzüberschreitender HWRM-Plan Weiße Elster -<br />
4.3.8 Vorhaltung und Vorbereitung der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes<br />
Gemäß der Landeswassergesetze (SächsWG, 2004; WG LSA, 2011;<br />
ThürWG, 2009) sind die Gemeinden verpflichtet, von ihrem Gemeindegebiet<br />
Gefahren durch Hochwasser und Eisgang abzuwehren, soweit dies im<br />
öffentlichen Interesse geboten ist. Dazu haben die Gemeinden entsprechend<br />
den örtlichen Verhältnissen die erforderlichen personellen, sachlichen<br />
und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, insbesondere Einsatzkräfte<br />
und technische Mittel bereitzuhalten. Beispielsweise müssen sächsische<br />
Gemeinden, die erfahrungsgemäß durch Überschwemmungen gefährdet<br />
werden, nach § 102 Abs. 1 SächsWG einen Wasserwehrdienst einrichten<br />
und Details durch gemeindliche Wasserwehrsatzungen regeln. Bestandteil<br />
dieser Satzungen sollen Alarm- und Einsatzpläne sein, die im Ereignisfall<br />
verbindlich anzuwenden sind. Entsprechende Regelungen gibt es<br />
auch in Sachsen-Anhalt und Thüringen.<br />
Nach SMUL (2007a) verfügen in Sachsen alle betroffenen Kommunen<br />
über eine Wasserwehr, 90 % davon über einen Hochwasseralarm- und<br />
Einsatzplan und 91 % über eine beschlossene Wasserwehrsatzung. Konkrete<br />
Zahlen für das sächsische Weiße-Elster-Gebiet bzgl. der Hochwasseralarm-<br />
und Einsatzpläne und der Wasserwehrsatzungen liegen nicht<br />
vor (DHI-WASY, 2011). In den Teileinzugsgebieten der Weißen Elster in<br />
Sachsen-Anhalt konnte für den Großteil der Gemeinden eine Wasserwehrsatzung<br />
recherchiert werden (PGSL, 2012b). Der regionale HWRM-<br />
Plan für das thüringische Teilgebiet enthält keine Informationen zum<br />
Stand der Bildung von Wasserwehren auf Satzungsgrundlage (FUGRO-<br />
HGN, 2011b).<br />
Die Länder unterstützen die Gemeinden bei der Hochwasserabwehr logistisch<br />
und finanziell. Beispiele dafür aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sind:<br />
• In Sachsen wurde für die kommunalen Wasserwehren eine<br />
Landesreserve Hochwasserschutz eingerichtet, die von der<br />
Landestalsperrenverwaltung betreut wird. Hier lagern über 6,5<br />
Mio. Sandsäcke und Ausrüstung, z. B. Pumpen, Boote und Mobildämme<br />
(SMUL, 2007a). Nächste Anlaufstelle für das obere<br />
sächsische Teilgebiet ist Chemnitz und für das untere sächsische<br />
Teilgebiet Trebsen im Muldentalkreis.<br />
• In Sachsen-Anhalt hält der LHW an den Standorten Wangen<br />
und Gommern zwei Hochwasserschutzlager als Störreserve zur<br />
Nutzung im Hochwasserfall vor. Jedoch wird in MLU (2010)<br />
noch eine Diskrepanz zwischen dem Ist- und Soll-Bestand der<br />
Ausrüstung angeführt. Die Verteilung der Materialien wird im<br />
Hochwassereinsatzfall vom Stab des LHW vorgenommen.<br />
• Sowohl in Sachsen als auch in Sachsen-Anhalt gibt es Schulungsangebote<br />
zur Aus- und Weiterbildung der Wasserwehren<br />
(vgl. Abschnitt 4.3.7).<br />
• In Sachsen-Anhalt werden die Wasserwehren durch die Deichfachberater<br />
des LHW unterstützt. Nach dem Hochwasser im<br />
August 2002 wurde im LHW ein landesweites Deichfachberatersystem<br />
aufgebaut.<br />
• In Sachsen werden die Ausrüstung von Wasserwehren sowie<br />
die Aus- und Fortbildung und der Erfahrungsaustausch der<br />
10.08.2012<br />
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