KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER
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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 61<br />
im Bereich Buchhaltung nicht komplett der gewerblichen<br />
Wirtschaft überlassen.<br />
In der Folge hat der Vorstand (23.2.09) die „Arbeitsgruppe<br />
Ausbildung Kompetenzzentrum Buchhaltung“ eingerichtet<br />
und mit der Erarbeitung eines neuen Konzeptes mit<br />
Prüfung der Frage, ob ein durchgängiges Ausbildungssystem<br />
im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes möglich<br />
ist, beauftragt.<br />
Die Arbeitsgruppe hat die Voraussetzungen und Konsequenzen<br />
der Einführung eines Lehrberufs Treuhand-Assistent<br />
geprüft und Gespräche mit Vertretern der WKO, dem<br />
Bundes-Berufsausbildungsbeirat und des IBW (Institut für<br />
Bildungsforschung der Wirtschaft) geführt.<br />
Die AG kommt zu dem Schluss, dass eine Gleichstellung<br />
des THA mit dem Lehrling unter Beibehaltung der gegenwärtigen<br />
Ausbildung angestrebt werden soll.<br />
Hierfür wurden fünf optionale Wege aufgezeigt (siehe Beilage<br />
1) und dem Präsidium vorgestellt.<br />
Das Präsidium hielt fest, dass eine umfassende WTBG-<br />
Änderung nicht gewünscht ist.<br />
Am 16.6. wurde bei BM Mitterlehner das Anliegen (der<br />
Gleichstellung) wie folgt vorgebracht:<br />
- Die eigene, bewährte Ausbildungsschiene über die WT<br />
Akademie soll beibehalten werden.<br />
- Die Ausbildungsschiene soll jedoch wie die Lehrlingsausbildung<br />
als Berufsausbildung anerkannt werden<br />
und im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes gleichgestellt<br />
sein.<br />
- Der/die geprüfte Treuhand-Assistent/in soll dem Lehrling<br />
mit abgeschlossener Lehrausbildung gleichgestellt<br />
sein, in dem Sinne, dass er/sie über eine abgeschlossene<br />
Berufsausbildung verfügt.<br />
In einem Schreiben an BM Mitterlehner (siehe Beilage 2)<br />
wurde das Anliegen nochmals dargelegt.<br />
Aufgrund eines neuerlichen Schreibens von Rosenauer<br />
an BM Mitterlehner soll die weitere Entwicklung nunmehr<br />
gemäß Anweisung des Ministerkabinetts im sog. Bundes-<br />
Berufsausbildungsbeirat (s. § 31 BAG) besprochen werden.<br />
Lt. Einschätzung von Dr. Bernbacher könnte dies zur<br />
Folge haben, dass die Treuhandassistenten als Lehrberuf<br />
im BAG integriert werden (was von der KWT an sich nicht<br />
gewünscht war).<br />
Ministeriumsintern wird das weitere Vorgehen nunmehr<br />
von der Abteilung I/4 (Berufsausbildung, Abteilungsleiter<br />
Dr. Wolfgang Krebs, zuständiger Sachbearbeiter Mag. Alexander<br />
Hölbl) durchgeführt.<br />
Laut Dr. Bernbacher wird entweder von der Abteilung I/4<br />
ein Schreiben an die KWT ergehen oder wird die Kammer<br />
vom Bundes-Ausbildungsbeirat zu einem Gespräch eingeladen<br />
werden - das sei noch nicht klar.<br />
In einem Antwortschreiben an Rosenauer (siehe Beilage 3)<br />
teilt der BM mit:<br />
„ … Derzeit gibt es den Lehrberuf Buchhaltung, der zu<br />
einem überwiegenden Teil von Wirtschaftstreuhändern<br />
ausgebildet wird. Die Ausgestaltung der Treuhand-Assistenten-Ausbildung<br />
als weiterer Lehrberuf wäre nur dann<br />
möglich und sinnvoll, wenn sich die Ausbildungsinhalte<br />
wesentlich von bestehenden Lehrberufen unterscheiden.<br />
Als praktikable Zwischenlösung käme daher eine Adaptierung<br />
der Ausbildungsvorschriften zum Lehrberuf Buchhaltung<br />
in Frage (z.B. durch Einrichtung eines zusätzlichen<br />
Schwerpunktes).<br />
Weiters ist zu berücksichtigen, dass die Ausbildung im Dualen<br />
System zwingend aus einem betrieblichen und einem<br />
berufsschulischen Teil besteht, also die Berufsschule ein<br />
integrierender Bestandteil dieses Ausbildungsweges ist.<br />
Es müsste daher das zuständige Unterrichtsministerium<br />
die Akademie der Kammer der Wirtschaftstreuhänder als<br />
private Berufsschule einrichten zw. anerkennen.<br />
Zusätzlich müssten für die Gleichstellung mit einem Lehrberuf<br />
auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Änderungen<br />
in unterschiedlichen Gesetzen vorgenommen werden,<br />
die ebenfalls nicht in meiner Zuständigkeit liegen. …“<br />
Christiner: Wir sind übereingekommen, dass der Treuhand-Assistent<br />
beibehalten werden soll, aber nicht in der<br />
gegenwärtigen Form, sondern in der Form, dass wir eine<br />
vollwertige Berufsausbildung anbieten können. Wenn<br />
der THA in die Lehrberufsliste aufgenommen werden soll,<br />
müsste die Akademie als Berufsschule anerkannt werden.