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KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER

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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 61<br />

im Bereich Buchhaltung nicht komplett der gewerblichen<br />

Wirtschaft überlassen.<br />

In der Folge hat der Vorstand (23.2.09) die „Arbeitsgruppe<br />

Ausbildung Kompetenzzentrum Buchhaltung“ eingerichtet<br />

und mit der Erarbeitung eines neuen Konzeptes mit<br />

Prüfung der Frage, ob ein durchgängiges Ausbildungssystem<br />

im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes möglich<br />

ist, beauftragt.<br />

Die Arbeitsgruppe hat die Voraussetzungen und Konsequenzen<br />

der Einführung eines Lehrberufs Treuhand-Assistent<br />

geprüft und Gespräche mit Vertretern der WKO, dem<br />

Bundes-Berufsausbildungsbeirat und des IBW (Institut für<br />

Bildungsforschung der Wirtschaft) geführt.<br />

Die AG kommt zu dem Schluss, dass eine Gleichstellung<br />

des THA mit dem Lehrling unter Beibehaltung der gegenwärtigen<br />

Ausbildung angestrebt werden soll.<br />

Hierfür wurden fünf optionale Wege aufgezeigt (siehe Beilage<br />

1) und dem Präsidium vorgestellt.<br />

Das Präsidium hielt fest, dass eine umfassende WTBG-<br />

Änderung nicht gewünscht ist.<br />

Am 16.6. wurde bei BM Mitterlehner das Anliegen (der<br />

Gleichstellung) wie folgt vorgebracht:<br />

- Die eigene, bewährte Ausbildungsschiene über die WT<br />

Akademie soll beibehalten werden.<br />

- Die Ausbildungsschiene soll jedoch wie die Lehrlingsausbildung<br />

als Berufsausbildung anerkannt werden<br />

und im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes gleichgestellt<br />

sein.<br />

- Der/die geprüfte Treuhand-Assistent/in soll dem Lehrling<br />

mit abgeschlossener Lehrausbildung gleichgestellt<br />

sein, in dem Sinne, dass er/sie über eine abgeschlossene<br />

Berufsausbildung verfügt.<br />

In einem Schreiben an BM Mitterlehner (siehe Beilage 2)<br />

wurde das Anliegen nochmals dargelegt.<br />

Aufgrund eines neuerlichen Schreibens von Rosenauer<br />

an BM Mitterlehner soll die weitere Entwicklung nunmehr<br />

gemäß Anweisung des Ministerkabinetts im sog. Bundes-<br />

Berufsausbildungsbeirat (s. § 31 BAG) besprochen werden.<br />

Lt. Einschätzung von Dr. Bernbacher könnte dies zur<br />

Folge haben, dass die Treuhandassistenten als Lehrberuf<br />

im BAG integriert werden (was von der KWT an sich nicht<br />

gewünscht war).<br />

Ministeriumsintern wird das weitere Vorgehen nunmehr<br />

von der Abteilung I/4 (Berufsausbildung, Abteilungsleiter<br />

Dr. Wolfgang Krebs, zuständiger Sachbearbeiter Mag. Alexander<br />

Hölbl) durchgeführt.<br />

Laut Dr. Bernbacher wird entweder von der Abteilung I/4<br />

ein Schreiben an die KWT ergehen oder wird die Kammer<br />

vom Bundes-Ausbildungsbeirat zu einem Gespräch eingeladen<br />

werden - das sei noch nicht klar.<br />

In einem Antwortschreiben an Rosenauer (siehe Beilage 3)<br />

teilt der BM mit:<br />

„ … Derzeit gibt es den Lehrberuf Buchhaltung, der zu<br />

einem überwiegenden Teil von Wirtschaftstreuhändern<br />

ausgebildet wird. Die Ausgestaltung der Treuhand-Assistenten-Ausbildung<br />

als weiterer Lehrberuf wäre nur dann<br />

möglich und sinnvoll, wenn sich die Ausbildungsinhalte<br />

wesentlich von bestehenden Lehrberufen unterscheiden.<br />

Als praktikable Zwischenlösung käme daher eine Adaptierung<br />

der Ausbildungsvorschriften zum Lehrberuf Buchhaltung<br />

in Frage (z.B. durch Einrichtung eines zusätzlichen<br />

Schwerpunktes).<br />

Weiters ist zu berücksichtigen, dass die Ausbildung im Dualen<br />

System zwingend aus einem betrieblichen und einem<br />

berufsschulischen Teil besteht, also die Berufsschule ein<br />

integrierender Bestandteil dieses Ausbildungsweges ist.<br />

Es müsste daher das zuständige Unterrichtsministerium<br />

die Akademie der Kammer der Wirtschaftstreuhänder als<br />

private Berufsschule einrichten zw. anerkennen.<br />

Zusätzlich müssten für die Gleichstellung mit einem Lehrberuf<br />

auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Änderungen<br />

in unterschiedlichen Gesetzen vorgenommen werden,<br />

die ebenfalls nicht in meiner Zuständigkeit liegen. …“<br />

Christiner: Wir sind übereingekommen, dass der Treuhand-Assistent<br />

beibehalten werden soll, aber nicht in der<br />

gegenwärtigen Form, sondern in der Form, dass wir eine<br />

vollwertige Berufsausbildung anbieten können. Wenn<br />

der THA in die Lehrberufsliste aufgenommen werden soll,<br />

müsste die Akademie als Berufsschule anerkannt werden.

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