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KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER

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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 54<br />

n 3.5. Wahlordnung<br />

(Beilage 2)<br />

Hübner ersucht den Vorsitzenden der Hauptwahlkommission<br />

für die Wahlen in den Kammertag 2010 Birkmayer um<br />

den Bericht.<br />

Birkmayer berichtet, dass das Wahlverfahren für die Wahlen<br />

in den Kammertag ordnungsgemäß eingeleitet wurde.<br />

Die KWT hat gemäß § 179 WTBG eine Wahlordnung zu<br />

erlassen. Ursprünglich war die Wahlordnung durch das<br />

Aufsichtsministerium zu erlassen gewesen, ein entsprechender<br />

Entwurf aus dem Jahr 1999 wurde jedoch nie verlautbart.<br />

Durch eine zwischenzeitlich erfolgte Änderung<br />

des WTBG ist die Verordnungskompetenz auf die Kammer<br />

übergegangen. Die dem Kammertag heute zur Beschlussfassung<br />

vorgelegte Wahlordnung ist mit dem damaligen<br />

Entwurf weitgehend ident, ergänzt wurden Bestimmungen<br />

zur Wahl des Vorstandes sowie des Präsidiums. Weiters<br />

wurde in die Wahlordnung die Möglichkeit aufgenommen,<br />

die im Laufe des Wahlverfahrens vorzunehmenden Verlautbarungen<br />

im Internet zu veröffentlichen. Die Wahlordnung<br />

enthält unter anderem Regelungen zu<br />

- Kundmachungen,<br />

- Wählerlisten,<br />

- Wahlvorschlägen Stimmabgabe und Stimmenzählung,<br />

- Niederschriften<br />

Die Wahlordnung wurde in der heutigen Sitzung der<br />

Hauptwahlkommission ebenso wie im Vorstand einstimmig<br />

beschlossen.<br />

Es erfolgen keine Wortmeldungen zu dem Bericht. Präsident<br />

Hübner bringt somit den Antrag des Vorstandes zur<br />

Abstimmung:<br />

Der Kammertag wolle die Wahlordnung beschließen und<br />

den Vorstand ermächtigen, allfällige erforderliche Änderungen<br />

im Zuge des Genehmigungsverfahrens zu beschließen.<br />

Einstimmig angenommen<br />

n 3.6. WT-Ausübungsrichtlinie<br />

(Beilage 3)<br />

Rief berichtet, dass die Regelungen des 2. Abschnittes –<br />

die §§ 14 - 20 – der WT-Ausübungsrichtlinie durch die gesetzlichen<br />

Regelungen des A-QSG obsolet geworden sind.<br />

Dieses regelt dieselbe Materie auf gesetzlicher Ebene und<br />

mit wesentlich größerer Regelungstiefe und entspricht<br />

den europarechtlichen Vorgaben der Prüfungsrichtlinie.<br />

Der Vorstand hat sich einstimmig für die Aufhebung der<br />

Bestimmungen und die Änderung der Ausübungsrichtlinie<br />

wie vorliegend ausgesprochen.<br />

Es erfolgen keine Wortmeldungen zu dem Bericht. Rief<br />

bringt somit den Antrag des Vorstandes zur Abstimmung:<br />

Der Kammertag wolle beschließen, den 2. Abschnitt der<br />

WT-Ausübungsrichtlinie ersatzlos aufzuheben und den<br />

Vorstand ermächtigen allfällige erforderliche Änderungen<br />

im Zuge des Genehmigungsverfahrens zu beschließen.<br />

Einstimmig angenommen<br />

Tagesordnungspunkt 4 – Allfällige selbständige<br />

Anträge<br />

Es liegen keine Anträge vor.<br />

Tagesordnungspunkt 5 – Allfällige Anregungen<br />

Es erfolgen keine Wortmeldungen.<br />

Präsident Hübner weist abschließend darauf hin, dass<br />

dies die letzte ordentliche Sitzung des Kammertages in der<br />

laufenden Funktionsperiode war. Die nächste Sitzung fällt<br />

bereits in die nächste Periode und wird daher bereits eine<br />

des neu gewählten Kammertages sein. Er bedankt sich für<br />

das Engagement und die Mitwirkung in den vergangenen<br />

Jahren sowie das Kommen zur heutigen Sitzung, die er damit<br />

schließt.

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