KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER
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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 51<br />
Trenkwalder erklärt, dass die Erhöhung beim vollen Beitrag<br />
€ 190,-, beim ermäßigten Beitrag € 42,- beträgt und<br />
ruft in Erinnerung, dass die Beiträge zu 50 % steuerlich absetzbar<br />
sind. Sie gibt zu bedenken, dass bei Aussetzen der<br />
Erhöhung dieser Betrag dauerhaft fehlt. Es konnte für die<br />
Zusatzpension eine sehr günstige gesetzliche Regelung<br />
(eben die steuerliche Absetzbarkeit von 50 %) getroffen<br />
werden, um welche die KWT von Vielen beneidet wird und<br />
die man nicht gefährden sollte. Sie spricht sich daher für<br />
die Beibehaltung der jährlichen Erhöhung aus, um das Risiko,<br />
diesen Steuervorteil zu verlieren, nicht einzugehen.<br />
Bruckner schließt sich den Ausführungen von Trenkwalder<br />
an. Die Zusatzpension ist als gesetzliche Pflichtversicherung<br />
zu sehen, wenn nun willkürlich erhöht, reduziert oder<br />
ausgesetzt wird, sieht er ebenfalls die steuerliche Absetzbarkeit<br />
gefährdet. Wenn die Satzung eine Valorisierung<br />
vorsieht, sollte davon nicht abgegangen werden. Man<br />
sollte nicht einen einzelnen Stein aus der Mauer ziehen<br />
und damit riskieren, dass die gesamte Mauer einstürzt.<br />
Steiger spricht sich ebenfalls gegen ein komplettes Aussetzen<br />
aus, regt jedoch an, eventuell einen fixen Valorisierungsfaktor<br />
einzubauen (z.B. Inflationsrate plus einen<br />
fixen Betrag).<br />
Rief erinnert Steiger an dessen Aussage vom vergangenen<br />
Jahr, als dieser angeregt hat, im Hinblick auf die schwierige<br />
Wirtschaftslage entweder ganz auf die jährliche Erhöhung<br />
zu verzichten oder einen geringeren Prozentsatz zu<br />
erhöhen. Für Rief ist ebenfalls die Einführung eines fixen<br />
Mechanismus (z.B. VPI + einen pauschalen Betrag oder<br />
Prozentsatz) denkbar. Eine 4%ige Erhöhung hält er bei der<br />
diesjährigen 0%-Inflation für nicht gerechtfertigt. Seiner<br />
Ansicht hat ein Aussetzen keine Auswirkung auf die steuerliche<br />
Absetzbarkeit.<br />
Brogyányi teilt die Meinung von Bruckner nicht, es geht<br />
hier nur um die jährliche Erhöhung, die steuerliche Absetzbarkeit<br />
in Frage zu stellen, ist Angstmache.<br />
Schmalzl tritt dafür ein, die Vorgangsweise der vergangenen<br />
Jahre, immer gleich viel zu veranlagen, beizubehalten.<br />
Es macht keinen Sinn, in schwachen Zeiten die<br />
Beiträge herunterzuschrauben.<br />
Schnopfhagen erklärt, dass seit Bestehen der Zusatzpension<br />
die Beiträge jährlich um 4 % erhöht wurden, was 2<br />
% Inflationsabgeltung und 2 % tatsächlicher Erhöhung<br />
entspricht. Er verweist auf seine Ausführungen in der Vorstandssitzung,<br />
in welcher er die Auswirkungen einer geringeren<br />
Beitragserhöhung dargestellt hat. Er führt aus,<br />
dass ein Aussetzen die Leistung halbieren würde, denn<br />
die fehlenden Beiträge können nicht mehr aufgeholt werden.<br />
Er stellt die Frage, ob ein Verzicht auf Beitragserhöhung<br />
den Schaden in der Leistungsphase wert ist.<br />
Marterbauer ist ebenfalls der Meinung, dass der Steuervorteil<br />
von 50 % Absetzbarkeit nicht von der Hand zu weisen<br />
ist und vertritt die Ansicht, dass sich den Beitrag wohl<br />
jeder leisten kann.<br />
Puffer bringt den Antrag wie folgt zur Abstimmung:<br />
Der Kammertag möge die vom Vorsorgeausschuss vorgeschlagene<br />
Beitragserhöhung für 2010 der Zusatzpension<br />
beschließen.<br />
n 3.2. Jahresvoranschlag 2010<br />
Mit 29 Prostimmen und<br />
12 Gegenstimmen beschlossen<br />
Puffer, als Berichterstatter und Antragsteller vom Vorstand<br />
bestellt, gibt einen Überblick über den Jahresvoranschlag<br />
2010. Der Voranschlag wurde nach den GoB erstellt.<br />
Wie es sich für einen vorsichtigen Kaufmann gehört, wurde<br />
ein Nullwachstum unterstellt, was Umlageneingänge<br />
iHv € 9,6 Mio. erwarten lässt. Da mit diesen Eingängen ein<br />
Abgang von € 1,456 zustande gekommen wäre, musste<br />
ausgabenseitig reduziert werden. So wurden bei den Personalkosten<br />
€ 220.000,-, beim PR-Aufwand € 250.000,-,<br />
durch Verschieben von Anschaffungen € 73.500,- und<br />
beim Sachaufwand € 47.000,- eingespart.<br />
Die anderen Maßnahmen sind der Seite 11 des Budgets zu<br />
entnehmen. Die größte Kürzung beim Sachaufwand war<br />
die Bibliothek mit € 20.000,-. Präsidium und Vorstand haben<br />
sich geeinigt, dass der Fortbestand der Bibliothek für<br />
die Zukunft in Frage zu stellen ist.