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KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER

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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 51<br />

Trenkwalder erklärt, dass die Erhöhung beim vollen Beitrag<br />

€ 190,-, beim ermäßigten Beitrag € 42,- beträgt und<br />

ruft in Erinnerung, dass die Beiträge zu 50 % steuerlich absetzbar<br />

sind. Sie gibt zu bedenken, dass bei Aussetzen der<br />

Erhöhung dieser Betrag dauerhaft fehlt. Es konnte für die<br />

Zusatzpension eine sehr günstige gesetzliche Regelung<br />

(eben die steuerliche Absetzbarkeit von 50 %) getroffen<br />

werden, um welche die KWT von Vielen beneidet wird und<br />

die man nicht gefährden sollte. Sie spricht sich daher für<br />

die Beibehaltung der jährlichen Erhöhung aus, um das Risiko,<br />

diesen Steuervorteil zu verlieren, nicht einzugehen.<br />

Bruckner schließt sich den Ausführungen von Trenkwalder<br />

an. Die Zusatzpension ist als gesetzliche Pflichtversicherung<br />

zu sehen, wenn nun willkürlich erhöht, reduziert oder<br />

ausgesetzt wird, sieht er ebenfalls die steuerliche Absetzbarkeit<br />

gefährdet. Wenn die Satzung eine Valorisierung<br />

vorsieht, sollte davon nicht abgegangen werden. Man<br />

sollte nicht einen einzelnen Stein aus der Mauer ziehen<br />

und damit riskieren, dass die gesamte Mauer einstürzt.<br />

Steiger spricht sich ebenfalls gegen ein komplettes Aussetzen<br />

aus, regt jedoch an, eventuell einen fixen Valorisierungsfaktor<br />

einzubauen (z.B. Inflationsrate plus einen<br />

fixen Betrag).<br />

Rief erinnert Steiger an dessen Aussage vom vergangenen<br />

Jahr, als dieser angeregt hat, im Hinblick auf die schwierige<br />

Wirtschaftslage entweder ganz auf die jährliche Erhöhung<br />

zu verzichten oder einen geringeren Prozentsatz zu<br />

erhöhen. Für Rief ist ebenfalls die Einführung eines fixen<br />

Mechanismus (z.B. VPI + einen pauschalen Betrag oder<br />

Prozentsatz) denkbar. Eine 4%ige Erhöhung hält er bei der<br />

diesjährigen 0%-Inflation für nicht gerechtfertigt. Seiner<br />

Ansicht hat ein Aussetzen keine Auswirkung auf die steuerliche<br />

Absetzbarkeit.<br />

Brogyányi teilt die Meinung von Bruckner nicht, es geht<br />

hier nur um die jährliche Erhöhung, die steuerliche Absetzbarkeit<br />

in Frage zu stellen, ist Angstmache.<br />

Schmalzl tritt dafür ein, die Vorgangsweise der vergangenen<br />

Jahre, immer gleich viel zu veranlagen, beizubehalten.<br />

Es macht keinen Sinn, in schwachen Zeiten die<br />

Beiträge herunterzuschrauben.<br />

Schnopfhagen erklärt, dass seit Bestehen der Zusatzpension<br />

die Beiträge jährlich um 4 % erhöht wurden, was 2<br />

% Inflationsabgeltung und 2 % tatsächlicher Erhöhung<br />

entspricht. Er verweist auf seine Ausführungen in der Vorstandssitzung,<br />

in welcher er die Auswirkungen einer geringeren<br />

Beitragserhöhung dargestellt hat. Er führt aus,<br />

dass ein Aussetzen die Leistung halbieren würde, denn<br />

die fehlenden Beiträge können nicht mehr aufgeholt werden.<br />

Er stellt die Frage, ob ein Verzicht auf Beitragserhöhung<br />

den Schaden in der Leistungsphase wert ist.<br />

Marterbauer ist ebenfalls der Meinung, dass der Steuervorteil<br />

von 50 % Absetzbarkeit nicht von der Hand zu weisen<br />

ist und vertritt die Ansicht, dass sich den Beitrag wohl<br />

jeder leisten kann.<br />

Puffer bringt den Antrag wie folgt zur Abstimmung:<br />

Der Kammertag möge die vom Vorsorgeausschuss vorgeschlagene<br />

Beitragserhöhung für 2010 der Zusatzpension<br />

beschließen.<br />

n 3.2. Jahresvoranschlag 2010<br />

Mit 29 Prostimmen und<br />

12 Gegenstimmen beschlossen<br />

Puffer, als Berichterstatter und Antragsteller vom Vorstand<br />

bestellt, gibt einen Überblick über den Jahresvoranschlag<br />

2010. Der Voranschlag wurde nach den GoB erstellt.<br />

Wie es sich für einen vorsichtigen Kaufmann gehört, wurde<br />

ein Nullwachstum unterstellt, was Umlageneingänge<br />

iHv € 9,6 Mio. erwarten lässt. Da mit diesen Eingängen ein<br />

Abgang von € 1,456 zustande gekommen wäre, musste<br />

ausgabenseitig reduziert werden. So wurden bei den Personalkosten<br />

€ 220.000,-, beim PR-Aufwand € 250.000,-,<br />

durch Verschieben von Anschaffungen € 73.500,- und<br />

beim Sachaufwand € 47.000,- eingespart.<br />

Die anderen Maßnahmen sind der Seite 11 des Budgets zu<br />

entnehmen. Die größte Kürzung beim Sachaufwand war<br />

die Bibliothek mit € 20.000,-. Präsidium und Vorstand haben<br />

sich geeinigt, dass der Fortbestand der Bibliothek für<br />

die Zukunft in Frage zu stellen ist.

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