KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER
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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 49<br />
Hinzu kommen zahlreiche Fachsenatsnewsletter, mit welchen<br />
der Berufsstand über aktuelle Entwicklungen informiert<br />
wird, sowie die regelmäßigen Begutachtungen der<br />
Steuerrichtlinien-Wartungserlässe. Bei der gesamten Arbeit<br />
kann sich der Fachsenat auf die Unterstützung des<br />
Kammeramtes, insb. von Mag. Goldhahn, verlassen.<br />
Ergänzend zu den regelmäßigen Memoranden des Fachsenates<br />
wird für kommenden März ein „Fortsetzungspapier“<br />
geplant, welches den Fokus vor allem auf Steuervereinfachung,<br />
insbesondere den „integrierten Tarif“ (flat tax)<br />
richten wird. Weiters werden eine zentralisierte Abgabeneinhebung<br />
mit einem einheitlichen Verfahrensrecht und<br />
einem „Advance Ruling“ gefordert werden. Ein wesentliches<br />
Thema wird auch die Zwischenschaltung der Kapitalgesellschaften<br />
(Rz 104 EStR) sein.<br />
In der Folge berichtet Marterbauer über die Tätigkeit des<br />
Fachsenates für Unternehmensrecht und Revision: Er erinnert<br />
an die vor etwa 3 Jahren vorgenommene Unterteilung<br />
in vier ständige Arbeitsgruppen. Dies und der zwischen<br />
den Arbeitsgruppenleitern rotierende Vorsitz des Fachsenates<br />
hat sich in der Praxis durchaus bewährt.<br />
Aktuell hat der Fachsenat zuletzt das Fachgutachten KFS<br />
PG11 zur prüferischen Durchsicht von Abschlüssen verabschiedet.<br />
Der Fachsenat legt darin die Berufsauffassung<br />
über die Durchführung von Aufträgen zur prüferischen<br />
Durchsicht von Abschlüssen dar. Das Fachgutachten behandelt<br />
die Grundsätze für die berufliche Verantwortung<br />
des Wirtschaftstreuhänders bei Aufträgen zur prüferischen<br />
Durchsicht sowie Form und Inhalt des bei einer<br />
prüferischen Durchsicht zu erstellenden Berichts. Darüber<br />
hinaus verdeutlicht es den Inhalt und die Grenzen einer<br />
prüferischen Durchsicht.<br />
Weiters wurde das Fachgutachten PG2 über Grundsätze<br />
ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen<br />
beschlossen, wobei auch ein Arbeitsbehelf des<br />
iwp zur Verfügung steht. Dieses Fachgutachten wurde<br />
aus Anlass des Unternehmensrechts-Änderungsgesetzes<br />
(URÄG) 2008 neu gefasst. Die darin dargelegten Grundsätze<br />
beziehen sich ausschließlich auf den gemäß § 273 Abs.<br />
1 UGB zu erstattenden Prüfungsbericht.<br />
Zuletzt wurde auf Anregung des Fachsenates ein eigener<br />
Kodex Rechnungslegung und Prüfung herausgegeben, der<br />
künftig ein Mal jährlich neu aufgelegt werden wird.<br />
Dazu kommt ein umfangreiches Arbeitsprogramm, in<br />
welchem Themen wie Konzernabschlussprüfungen, Stiftungen,<br />
Sonderbilanzen oder Redepflicht des Abschlussprüfers<br />
umfasst. Der Fachsenat ist zudem laufend in<br />
Begutachtungsverfahren eingebunden, zuletzt zum IRÄG<br />
2009. Zum Teil besteht auch bereits in Vorbegutachtungsverfahren<br />
die Möglichkeit, einen Input leisten zu können.<br />
Der Fachsenat wird bei seiner Arbeit von den Mitarbeitern<br />
der Kammer unterstützt, insbesondere Dr. Knotek und<br />
Mag. Kovacs, wofür sich Marterbauer abschließend bedankt.<br />
Diskussion zum Bericht des Präsidenten:<br />
Schlager begrüßt das Ruling als vorteilhaftes formales<br />
Instrument. Auch die Situation der bundesweiten Fachbereiche,<br />
insbesondere in der Groß-Betriebsprüfung sollte<br />
verbessert werden. Ein weiteres heikles Thema ist die<br />
sogenannte aggressive Steuerplanung, wie sie auch am<br />
Salzburger Steuerdialog diskutiert wurde. Seitens der Finanzverwaltung<br />
liegt allerdings vor allem eine aggressive<br />
Steuereinhebung vor – die WT sollten sich in dem Zusammenhang<br />
verstärkt auf die Freiberuflergrundsätze berufen.<br />
Hübner sieht die Pläne zur aggressiven Steuerplanung<br />
ebenfalls als wichtiges Thema und erinnert daran, dass er<br />
auch gegenüber der Finanz diesbezüglich schon deutlich<br />
ablehnende Stellung bezogen hat.<br />
Bruckner ruft in Erinnerung, dass das Thema ursprünglich<br />
aus einem OECD-Papier zu den „tax intermediaries“ entstanden<br />
ist und daraus die Idee entstanden ist, Steuerberater<br />
einem „Rating“ zu unterziehen. Dies wurde von der<br />
Kammer massiv abgelehnt.<br />
Das Ruling hingegen soll auf gesetzliche Basis gestellt<br />
werden und mittels Bescheid inklusive Bindungswirkung<br />
für die Finanzverwaltung erledigt werden. Dabei will man<br />
sich an das deutsche Modell anlehnen, aber dessen Fehler<br />
vermeiden.<br />
Weitere Wortmeldungen zum Bericht des Präsidenten erfolgen<br />
nicht.<br />
Der Kammertag nimmt den Bericht des Präsidenten zur<br />
Kenntnis.<br />
VP Puffer übergibt den Vorsitz wieder an Präsident Hübner.