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KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER

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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 47<br />

Von der Akademie ist ein gutes Wachstum zu vermelden.<br />

Plus acht Prozent und Einnahmen von rund neun Millionen<br />

Euro. Das sei wirklich sehr positiv.<br />

Die Kammer tue alles in Sachen Ausbildung und Qualität,<br />

was möglich ist. Es muss aber auch für andere gelten,<br />

dass die Standards nicht aufgeweicht werden und Hübner<br />

meint damit die Befugnisdiskussion. Das Thema beschäftigt<br />

die Kammer schon seit 1997. Zwei Jahre später gab<br />

es erstmals gesetzliche Änderungen. Hübner habe sich<br />

damals aus gutem Grund dafür ausgesprochen, dass die<br />

neue Berufsgruppe in die KWT kommt. Aus unterschiedlichsten<br />

Gründen war das Ergebnis die bekannte Zweiteilung.<br />

Die Befugnisse wurden vom Gesetzgeber und durch<br />

den VfGH laufend erweitert. Mit dem neuen BiBuG gibt es<br />

jetzt schon fünf Buchhalterberufe.<br />

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder habe sich immer<br />

bemüht, als konstruktiver Gesprächspartner aufzutreten.<br />

Sie müsse aber vom Gesprächspartner verlangen, dass<br />

Vereinbarungen eingehalten werden. Wenn es jetzt wieder<br />

um die Erweiterung der Befugnisse geht, dann bedeutet<br />

das, dass ein Parallelberuf entsteht und das könne keinesfalls<br />

akzeptieret werden.<br />

Wenn die Buchhalter künftig das gleiche machen wollen<br />

wie die Steuerberater, dann sollen sie eben die Steuerberaterprüfung<br />

ablegen, sagte Hübner. Die Kammer sei<br />

kein Closed Shop. Jeder kann sich qualifizieren, aber das<br />

muss auch das Kriterium sein. Eine Aufweichung der Qualitätsstandards<br />

komme nicht in Frage und wer Vertretungsrechte<br />

will, soll die Steuerberaterprüfung ablegen.<br />

Bevor Hübner auf das Verhältnis zur Finanzbehörde eingeht,<br />

noch ein Wort zur Vorsorge. Danke an die Kolleginnen<br />

und Kollegen im Vorsorgeausschuss, die die Nerven<br />

behalten haben, ihrer Anlagestrategie treu geblieben<br />

sind und heute den Erfolg präsentieren können. Plus 3,66<br />

Prozent konservativ, plus 8,67 Prozent ausgewogen und<br />

plus 11,67 Prozent dynamisch bis 30. 10. Das könne sich<br />

sehen lassen.<br />

Zum Verhältnis zur Finanzverwaltung. Hübner hebt hervor,<br />

dass das Gesprächsklima mit dem Bundesministerium<br />

grundsätzlich gut ist. Das BMF zeigt in der Regel durchaus<br />

Verständnis für die Anliegen der Wirtschaftstreuhänder<br />

und in den Arbeitsgruppen wird überwiegend sehr konstruktiv<br />

zusammengearbeitet.<br />

Als ein Beispiel führt Hübner „advance ruling an“. Das<br />

BMF beabsichtigt, eine verbindliche rechtliche Beurteilung<br />

von noch nicht verwirklichten Sachverhalten anzubieten.<br />

Das BMF entspricht damit einem lang gehegten Wunsch<br />

der Kammer und ist nun bereit, den Kollegen diese wirklich<br />

leidige Sache vom Hals zu schaffen. Ein noch offenes<br />

Thema sind die Kosten. Die Kammer hat sich dafür ausgesprochen,<br />

dass dieses Service vom BMF kostenlos zur<br />

Verfügung gestellt wird, das BMF argumentiert, das nicht<br />

finanzieren zu können. Darüber hinaus hat die Kammer<br />

angeregt, die Ruling-Entscheidungen zu veröffentlichen.<br />

Auch das ist noch offen.<br />

Ebenso offen ist, ob das BMF einer Anregung der Kammer<br />

im Zusammenhang mit der Reform der Großbetriebsprüfung<br />

entsprechen wird. Wir wollen erreichen, dass die Kollegenschaft<br />

einen direkten Ansprechpartner im Fachbereich<br />

bekommt, um nicht alle Anfragen über das Finanzamt<br />

stellen zu müssen.<br />

Gesprächsbereitschaft hat die Behörde in einer anderen<br />

wichtigen Frage signalisiert. Es geht um die vermeintliche<br />

Gesellschaftssteuerpflicht der Unverzinslichkeit unbarer<br />

Entnahmen bei Umgründungen. Obwohl die Gesellschaftssteuerpflicht<br />

strittig ist, hat das BMF deswegen bereits Finanzstrafverfahren<br />

eingeleitet. Wir haben verlangt, dass<br />

solche Verfahren nicht eingeleitet werden, solange die<br />

Rechtslage nicht klar ist.<br />

Soweit einige Beispiele der durchaus konstruktiven Zusammenarbeit<br />

mit dem BMF. Es liegen hier aber leider<br />

Licht und Schatten eng beieinander, sagt Hübner und<br />

meint damit vor allem die in vielen Fällen unverhältnismäßig<br />

harte Gangart, die den Kollegen und den Klienten<br />

Sorgen bereitet. Die Stichworte sind KIAB, Zielvereinbarungen,<br />

Betriebsprüfungen und Prüfungssoftware. Damit<br />

meint Hübner die Auslagerung von Arbeit an die Kollegen.<br />

Stichwort: Nachbescheidkontrolle. Hier entstand ein wirklich<br />

unverhältnismäßiger Aufwand bei Steuerberater und<br />

Klienten, wogegen die Finanz den Vorteil durch schnellere<br />

Bescheiderlassung lukriert. Im Kontaktkomitee wurde die<br />

Zusage erzielt, dass die Behörde in Zukunft mehr Fälle vor<br />

der Bescheiderlassung prüft. Das zeigt, dass sich die Kammer<br />

mit ihren Argumenten durchsetzen kann und mit der<br />

Finanz auf Augenhöhe spricht.

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