KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÃNDER
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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 47<br />
Von der Akademie ist ein gutes Wachstum zu vermelden.<br />
Plus acht Prozent und Einnahmen von rund neun Millionen<br />
Euro. Das sei wirklich sehr positiv.<br />
Die Kammer tue alles in Sachen Ausbildung und Qualität,<br />
was möglich ist. Es muss aber auch für andere gelten,<br />
dass die Standards nicht aufgeweicht werden und Hübner<br />
meint damit die Befugnisdiskussion. Das Thema beschäftigt<br />
die Kammer schon seit 1997. Zwei Jahre später gab<br />
es erstmals gesetzliche Änderungen. Hübner habe sich<br />
damals aus gutem Grund dafür ausgesprochen, dass die<br />
neue Berufsgruppe in die KWT kommt. Aus unterschiedlichsten<br />
Gründen war das Ergebnis die bekannte Zweiteilung.<br />
Die Befugnisse wurden vom Gesetzgeber und durch<br />
den VfGH laufend erweitert. Mit dem neuen BiBuG gibt es<br />
jetzt schon fünf Buchhalterberufe.<br />
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder habe sich immer<br />
bemüht, als konstruktiver Gesprächspartner aufzutreten.<br />
Sie müsse aber vom Gesprächspartner verlangen, dass<br />
Vereinbarungen eingehalten werden. Wenn es jetzt wieder<br />
um die Erweiterung der Befugnisse geht, dann bedeutet<br />
das, dass ein Parallelberuf entsteht und das könne keinesfalls<br />
akzeptieret werden.<br />
Wenn die Buchhalter künftig das gleiche machen wollen<br />
wie die Steuerberater, dann sollen sie eben die Steuerberaterprüfung<br />
ablegen, sagte Hübner. Die Kammer sei<br />
kein Closed Shop. Jeder kann sich qualifizieren, aber das<br />
muss auch das Kriterium sein. Eine Aufweichung der Qualitätsstandards<br />
komme nicht in Frage und wer Vertretungsrechte<br />
will, soll die Steuerberaterprüfung ablegen.<br />
Bevor Hübner auf das Verhältnis zur Finanzbehörde eingeht,<br />
noch ein Wort zur Vorsorge. Danke an die Kolleginnen<br />
und Kollegen im Vorsorgeausschuss, die die Nerven<br />
behalten haben, ihrer Anlagestrategie treu geblieben<br />
sind und heute den Erfolg präsentieren können. Plus 3,66<br />
Prozent konservativ, plus 8,67 Prozent ausgewogen und<br />
plus 11,67 Prozent dynamisch bis 30. 10. Das könne sich<br />
sehen lassen.<br />
Zum Verhältnis zur Finanzverwaltung. Hübner hebt hervor,<br />
dass das Gesprächsklima mit dem Bundesministerium<br />
grundsätzlich gut ist. Das BMF zeigt in der Regel durchaus<br />
Verständnis für die Anliegen der Wirtschaftstreuhänder<br />
und in den Arbeitsgruppen wird überwiegend sehr konstruktiv<br />
zusammengearbeitet.<br />
Als ein Beispiel führt Hübner „advance ruling an“. Das<br />
BMF beabsichtigt, eine verbindliche rechtliche Beurteilung<br />
von noch nicht verwirklichten Sachverhalten anzubieten.<br />
Das BMF entspricht damit einem lang gehegten Wunsch<br />
der Kammer und ist nun bereit, den Kollegen diese wirklich<br />
leidige Sache vom Hals zu schaffen. Ein noch offenes<br />
Thema sind die Kosten. Die Kammer hat sich dafür ausgesprochen,<br />
dass dieses Service vom BMF kostenlos zur<br />
Verfügung gestellt wird, das BMF argumentiert, das nicht<br />
finanzieren zu können. Darüber hinaus hat die Kammer<br />
angeregt, die Ruling-Entscheidungen zu veröffentlichen.<br />
Auch das ist noch offen.<br />
Ebenso offen ist, ob das BMF einer Anregung der Kammer<br />
im Zusammenhang mit der Reform der Großbetriebsprüfung<br />
entsprechen wird. Wir wollen erreichen, dass die Kollegenschaft<br />
einen direkten Ansprechpartner im Fachbereich<br />
bekommt, um nicht alle Anfragen über das Finanzamt<br />
stellen zu müssen.<br />
Gesprächsbereitschaft hat die Behörde in einer anderen<br />
wichtigen Frage signalisiert. Es geht um die vermeintliche<br />
Gesellschaftssteuerpflicht der Unverzinslichkeit unbarer<br />
Entnahmen bei Umgründungen. Obwohl die Gesellschaftssteuerpflicht<br />
strittig ist, hat das BMF deswegen bereits Finanzstrafverfahren<br />
eingeleitet. Wir haben verlangt, dass<br />
solche Verfahren nicht eingeleitet werden, solange die<br />
Rechtslage nicht klar ist.<br />
Soweit einige Beispiele der durchaus konstruktiven Zusammenarbeit<br />
mit dem BMF. Es liegen hier aber leider<br />
Licht und Schatten eng beieinander, sagt Hübner und<br />
meint damit vor allem die in vielen Fällen unverhältnismäßig<br />
harte Gangart, die den Kollegen und den Klienten<br />
Sorgen bereitet. Die Stichworte sind KIAB, Zielvereinbarungen,<br />
Betriebsprüfungen und Prüfungssoftware. Damit<br />
meint Hübner die Auslagerung von Arbeit an die Kollegen.<br />
Stichwort: Nachbescheidkontrolle. Hier entstand ein wirklich<br />
unverhältnismäßiger Aufwand bei Steuerberater und<br />
Klienten, wogegen die Finanz den Vorteil durch schnellere<br />
Bescheiderlassung lukriert. Im Kontaktkomitee wurde die<br />
Zusage erzielt, dass die Behörde in Zukunft mehr Fälle vor<br />
der Bescheiderlassung prüft. Das zeigt, dass sich die Kammer<br />
mit ihren Argumenten durchsetzen kann und mit der<br />
Finanz auf Augenhöhe spricht.