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KAMMER DER WIR TSCHAFTSTREUHÄNDER

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Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder 1/10 Protokoll 40<br />

Hübner erinnert daran, dass nach früheren Diskussionen<br />

dazu dies nicht gewünscht war, da man sich nicht den<br />

Zwängen der Sozialpartnerschaft unterwerfen wollte. Hinzu<br />

kommt, dass die WKO die Freiberufler ohnedies am liebsten<br />

als Sparte unter dem Dach der WKO organisiert sehen<br />

würde.<br />

Klement berichtet, dass das Präsidium SC Pöltner ersuchen<br />

möchte, in die Gespräche einbezogen zu werden.<br />

Kwasnitzka regt an, auch die Meinungen anderer freier Berufe<br />

einzuholen.<br />

Hübner schlägt vor, das Thema zu vertagen um eine fraktionsinterne<br />

Meinungsbildung zu ermöglichen. Um den<br />

Standpunkt anderer freier Berufe zu erfahren, wird er das<br />

Thema in der BUKO-Präsidialsitzung am 2.12. ansprechen.<br />

Erfahrungsgemäß waren allerdings die Rechtsanwälte bisher<br />

massiv gegen eine Aufnahme der freien Berufe in die<br />

Sozialpartnerschaft.<br />

n Termin bei BMJ Bandion Ortner<br />

Ad TO 14.12.<br />

Hübner informiert, dass am 11. November um 14 Uhr ein<br />

Gespräch mit Fr. BM Bandion-Ortner im BMJ stattfinden<br />

wird. Seitens der KWT werden Mag. Hübner, Dr. Brogyányi,<br />

KR Mag. Puffer, Dr. Klement und Mag. Stangl teilnehmen.<br />

Da auch 2 bis 4 Staatsanwälte dem Termin beiwohnen werden,<br />

kann davon ausgegangen werden, dass vorrangiges<br />

Thema die bereits angesprochenen mögliche 3-monatige<br />

Praxiszeit in WT-Kanzleien für Staatsanwälte sein wird.<br />

Zwar sind dabei mögliche Probleme mit der Verschwiegenheitspflicht<br />

zu bedenken, grundsätzlich sollte man dem jedoch<br />

positiv gegenüber stehen. In Sachen der Ausbildung<br />

sollte auch Stangl eingebunden werden.<br />

Weiters werden voraussichtlich folgende Themen behandelt:<br />

- Vertretungsrecht vor den Firmenbuchgerichten<br />

- Vertretungsrecht des WT im Rahmen von Insolvenzverfahren<br />

(Stellungnahme zum IRÄG)<br />

- Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz – Geplante<br />

Anhebung der Buchführungsgrenzen<br />

- Kostenersatz bei Verfahrenshilfe<br />

Hübner ergänzt betreffend die Buchführungsgrenzen,<br />

dass Syndikus Pichler auch gemeint hat, dass er nicht gegen<br />

die WKÖ sprechen wird. Auch im Kollegenkreis wird<br />

das Thema nicht einheitlich gesehen.<br />

Brogyányi ist der Ansicht, dass Staatsanwälte zwar über<br />

eine wirtschaftliche Ausbildung verfügen sollten, es jedoch<br />

die Aufgabe des Staates ist, für diese zu sorgen.<br />

Eine Tätigkeit eines Staatsanwaltes in einer WT-Kanzlei<br />

ist undenkbar. Zum einen sind 6 Monate zu kurz und zum<br />

anderen wäre dies trotz einer Verschwiegenheitspflichterklärung<br />

gegenüber den Mandanten untragbar. In der Abschlussprüfung<br />

müssen zudem etwa die Prüfungsteams<br />

bekannt gegeben werden und deren Mitglieder beschrieben<br />

werden.<br />

Schmalzl hält dies für ein Problem einzelner Prüfungsgesellschaften.<br />

Mäder-Jaksch sieht in dem Vorschlag vor allem eine Anerkennung<br />

Aufwertung des WT-Berufes. Berufsrechtliche<br />

Probleme müsste es auch bei den Rechtsanwälten geben,<br />

wo dies offenbar gelöst wurde.<br />

Auf Frage von Rief informiert Hübner, dass es pro Jahr um<br />

ca. 10 Personen geht, die in WT-Kanzleien zu beschäftigen<br />

wären.<br />

Trenkwalder hält es für möglich, dass in 3 – 6 Monaten<br />

Tätigkeit in einer Kanzlei ein Eindruck gewonnen werden<br />

kann, der für die Tätigkeit des Staatsanwaltes nützlich ist.<br />

Es geht nicht darum, dass die Tätigkeit in dieser Zeit erlernt<br />

werden muss, vielmehr dient es einer Horizonterweiterung,<br />

die zu begrüßen ist.<br />

Puffer ist ebenfalls der Ansicht, dass eine derartige Maßnahme<br />

das Verständnis für den WT-Beruf fördern würde.<br />

Hübner stellt nunmehr den Antrag, der Vorstand möge die<br />

Möglichkeit einer praktischen wirtschaftlichen Ausbildung<br />

von Staatsanwälten in WT-Kanzleien befürworten.<br />

Angenommen mit 8 Pro-, einer Gegenstimme<br />

sowie 2 Enthaltungen

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